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Ehescheidung und wieder Heirat - erst nach einem Jahr ?: Kennt jemand eine gesetzliche Regelung, wonach es erst nach mindestens einem Jahr nach der eigenen Scheidung (Datum des Scheidungsurteils) möglich sein soll, eine(n) Ausländer(in) zu heiraten? (wohlgemerkt, es geht nicht um das Trennungsjahr vor der Scheidung) Für kurzfristige, qualifizierte Hinweise wäre ich dankbar. alfonsis
  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    19

    Standard Ehescheidung und wieder Heirat - erst nach einem Jahr ?

    Kennt jemand eine gesetzliche Regelung, wonach es erst nach mindestens einem Jahr nach der eigenen Scheidung (Datum des Scheidungsurteils) möglich sein soll, eine(n) Ausländer(in) zu heiraten?
    (wohlgemerkt, es geht nicht um das Trennungsjahr vor der Scheidung)

    Für kurzfristige, qualifizierte Hinweise wäre ich dankbar.

    alfonsis


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    276

    Standard AW: Ehescheidung und wieder Heirat - erst nach einem Jahr ?

    Ich habe gehört, dass dies früher so war, aber schon längst seit Jahren abgeschafft wurde (in Deutschland).
    Es ging früher wohl darum, dass Kinder, in der Ehe geboren wurden, auf jeden Fall "eheliche Kinder" waren, somit hat man den "neuen" Ehemann schützen wollen. Aber wie gesagt, wurde meines Wissens abgeschafft!

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    19.07.2006
    Ort
    Belo Horizonte
    Beiträge
    2.587

    Standard AW: Ehescheidung und wieder Heirat - erst nach einem Jahr ?

    Oi gente
    Sowas gab's sogar für Witwer in Brasilien, da gab's eine Wartezeit von 14 Tagen nach dem Tod der Frau, bis man wieder heiraten durfte.
    Ich bin ja in Brasilien verwittwet und das wurde mir gleich erzählt. Ich würde mich aber wundern, wenn es das heute noch gäbe.

    Gruß
    Tiradentes

 

 

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