Kennt jemand eine gesetzliche Regelung, wonach es erst nach mindestens einem Jahr nach der eigenen Scheidung (Datum des Scheidungsurteils) möglich sein soll, eine(n) Ausländer(in) zu heiraten?
(wohlgemerkt, es geht nicht um das Trennungsjahr vor der Scheidung)
Für kurzfristige, qualifizierte Hinweise wäre ich dankbar.
alfonsis




