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Einreisebestimmungen von Brasilien nach Deutschland: Hallo an alle, Da meine Verlobte wieder nach Deutschland reist und diesmal mit einer anderen Fluggesellschaft direkt Recife ---> Frankfurt. Dieser Flieger hat besonders günstige Tickets im One-Way Bereich. Also soll meine Verlobte nun mit One-Way ticket reisen. Wollte mal wissen ob es notwendig ist diese Verpflichtungserklärung und die Sicherheitsleistung
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Deutschland/NRW
    Beiträge
    6

    Standard Einreisebestimmungen von Brasilien nach Deutschland

    Hallo an alle,

    Da meine Verlobte wieder nach Deutschland reist und diesmal mit einer anderen Fluggesellschaft direkt Recife ---> Frankfurt. Dieser Flieger hat besonders günstige Tickets im One-Way Bereich. Also soll meine Verlobte nun mit One-Way ticket reisen. Wollte mal wissen ob es notwendig ist diese Verpflichtungserklärung und die Sicherheitsleistung in Höhe von 2.600 Euro zu machen, denn: ..........

    Dazu habe ich bei der Zoll-Polizei in Frankfurt am Main angerufen und die haben mir gesagt:

    Für die Einreise von Brasilien/Recife nach Deutschland als Tourist (90 Tg) sind folgende Dokumente notwendig:

    gültiger Reisepass

    Reisekrankenversicherung für den gesamten Zeitraum

    Einladung des Gastgebers nach §§ 82 und 83. Diese muss keine Verpflichtungserklärung von der ABH sein.

    Lt Auskunft darf sie mit einem One-Way-Ticket einreisen. Ein Rückreiseticket würde nicht kontrolliert. Es reicht die Einladung aus.

    Ich war sehr entzückt, dass dies jetzt so unproblematisch scheint. Also schreibe ich eine Einladung zusammen und gut ist, oder?

    Hat jemand Erfahrung damit gemacht. Stimmen die Aussagen des Polizisten wirklich??

    Wäre Dankbar über ein Paar Infos.....!

    Gruß
    Marcus....!
    gracjanski sagt Danke.


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    08.02.2004
    Beiträge
    112

    Standard AW: Einreisebestimmungen von Brasilien nach Deutschland

    Checke mit der Fluggesellschaft am Abflugsort ob sie deine Freundin mit einem Oneway-Ticket überhaupt einchecken...
    Marcus_JB sagt Danke.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    12.03.2006
    Ort
    Einbeck
    Beiträge
    324

    Standard AW: Einreisebestimmungen von Brasilien nach Deutschland

    Vorsicht bei one-way ticket:
    HierAuszug aus dem GKI
    Gemeinsamen Konsularischen Instruktionen in Rahmen von Schengen:
    Artikel 5
    1. Für einen Aufenthalt von bis zu drei Monaten kann einem
    Drittausländer die Einreise in das Hoheitsgebiet der Vertrags-
    parteien gestattet werden, wenn er die nachstehenden Voraus-
    setzungen erfüllt:
    a) Er muss im Besitz eines oder mehrerer gültiger Grenz-
    übertrittspapiere sein, die von dem Exekutivausschuss
    bestimmt werden.
    b) Er muss, soweit erforderlich, im Besitz eines gültigen
    Sichtvermerks sein.
    c) Er muss gegebenenfalls die Dokumente vorzeigen, die
    seinen Aufenthaltszweck und die Umstände seines Auf-
    enthalts belegen, und über ausreichende Mittel zur
    Bestreitung des Lebensunterhaltes sowohl für die Dauer
    des Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Her-
    kunftsstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat,
    in dem seine Zulassung gewährleistet ist, verfügen oder
    in der Lage sein, diese Mittel auf legale Weise zu erwer-
    ben.
    d) Er darf nicht zur Einreiseverweigerung ausgeschrieben
    sein.
    e) Er darf keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, die
    nationale Sicherheit oder die internationalen Beziehungen
    einer der Vertragsparteien darstellen.
    (
    2. Einem Drittausländer, der nicht alle diese Voraussetzungen
    erfüllt, muss die Einreise in das Hoheitsgebiet der Vertrags-
    parteien verweigert werden, es sei denn, eine Vertragspartei
    hält es aus humanitären Gründen oder Gründen des nationa-
    len Interesses oder aufgrund internationaler Verpflichtungen
    für erforderlich, von diesem Grundsatz abzuweichen. In diesen
    Fällen wird die Zulassung auf das Hoheitsgebiet der betref-
    fenden Vertragspartei beschränkt, die die übrigen Vertrags-
    parteien darüber unterrichten muss.
    Die besonderen Bestimmungen des Asylrechts und des Arti-
    kels 18 bleiben unberührt.
    Quelle:
    http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...de00010096.pdf



    Oder hier Quelle SDÜ
    Schengener Durchführungsübereinkommen:
    http://www.info4alien.de/doc/vo_eu/562_2006.pdf


    Hier Zitat aus SDÜ:

    Belege, anhand deren geprüft wird, ob die Einreisevoraussetzungen erfüllt sind
    Bei den Belegen nach Artikel 5 Absatz 2 kann es sich handeln um:
    a) bei Reisen aus beruflichen Gründen:
    i) die Einladung eines Unternehmens oder einer Behörde zu geschäftlichen, betrieblichen oder dienstlichen Besprechungen,
    Konferenzen oder Veranstaltungen,
    ii) andere Unterlagen, aus denen geschäftliche oder dienstliche Beziehungen hervorgehen,
    iii) Eintrittskarten zu Messen und Kongressen, sofern hieran teilgenommen werden soll;
    b) bei Reisen zu Studien- oder sonstigen Ausbildungszwecken:
    i) die Aufnahmebestätigung einer Bildungseinrichtung über die beabsichtigte Teilnahme an praktischen oder theoretischen
    Aus- und Fortbildungsveranstaltungen,
    ii) Studentenausweise oder Bescheinigungen über besuchte Kurse;
    c) bei touristischen oder privaten Reisen:
    i) Belege betreffend die Unterkunft:
    — die Einladung des Gastgebers, sofern bei diesem Unterkunft genommen werden soll,
    — Belege von Beherbergungsbetrieben oder sonstige geeignete Unterlagen, aus denen die beabsichtigte Unterbringung
    hervorgeht,
    ii) Belege betreffend den Reiseverlauf:
    die Buchungsbestätigung des Veranstalters einer organisierten Reise oder sonstige geeignete Unterlagen, aus denen
    die Reisepläne hervorgehen,
    iii) Belege betreffend die Rückreise:
    Rückreise- oder Rundreisetickets;
    d) bei Reisen zu politischen, wissenschaftlichen, kulturellen, sportlichen oder religiösen Veranstaltungen oder aus anderen
    Gründen:
    Einladungen, Eintrittskarten, Aufnahmebestätigungen oder Programme, möglichst unter Angabe des Namens der einladenden

    Stelle



    Wie gesagt bitte Vorsicht und die Airline fragen, einige Airlines haben auch Schwirigkeiten wenn man mit one-way ticket reist, sollte man verstehen, die Airlines müssen bei Einreiseverweigerung zurücktransportieren und bekommen Strafe/Strafgeld wenn Vorschriften nicht beachtet werden.
    Marcus_JB sagt Danke.

  4. #4
    Administrator
    Registriert seit
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    Ort
    Skandinavische Südsee
    Beiträge
    4.631

    Standard AW: Einreisebestimmungen von Brasilien nach Deutschland

    Moin,
    Formal ist das richtig, es gibt keine Pflicht ein Rückreise Tickt zu haben, denn man kann ja auch per Bahn oder Auto in einen anderen anderen Staat.
    Also von Deutschland aus nach Russland oder von Brasilien aus nach Argentinien.

    ABER: Die Fluggesellschaften werden zur Verantwortung gezogen, wenn einer nicht wieder ausreist und müssen den dann ggf. kostenlos zurück befördern.
    Wer also eine gute Geschichte und die dazu passenden Unterlagen hat, dürfte keine Probleme bekommen. Man hat z.B eine Reservierung für die Trans sibirische Eisenbahn.
    Andernfalls kann es sein das die Fluggesellschaft die Beförderung ablehnt. Dann nützt es nichts das die Behörden gar nicht kontrollieren. Besser währe es dann ein Rückflugticket zu kaufen das ggf. so flexibel ist das es zurück gegeben werden kann. Das ist zwar teurer aber man bekommt das Geld ja später wieder.
    Also ich würde das nicht riskieren.

    Gruß
    Christian
    Marcus_JB sagt Danke.

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    08.02.2004
    Beiträge
    112

    Standard AW: Einreisebestimmungen von Brasilien nach Deutschland

    Ich und Familie fliegen seit 10 Jahren hin und her zwischen D und B mit Oneway Tickets. Wir werden nur mitgenommen, weil wir EU-Pässe haben. OnewayTicket nach Europa mit Brasi-Pass kannst du vergessen. Du wirst nicht mal eingecheckt.

  6. #6
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    31.01.2008
    Beiträge
    19

    Standard AW: Einreisebestimmungen von Brasilien nach Deutschland

    Ja, Einladungsschreiben sowie Krankenversicherung und gültiger Reisepass sind ausreichend.

    So ist die Mutter meiner Lebensgefährtin auch Anfang Mai eingereist.

    Einladungsschreiben sowie Krankenversicherung wollten sie beim Zoll überhaupt nicht sehen.

    War alles recht easy.

 

 
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