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einreisesperre: Hallo ich bin deutscher und israelischer Staatsbürger und möchte gerne meinen brasilianischen Freund heiraten. Er wurde allerdings vor ein paar Monaten aus Berlin abgeschoben. Jetzt hat er eine lebenslange Einreise Verbot in die EU bzw. Schengen Raum. Die berliner Ausländerbehörde hat mir gesagt wenn wir alle Kosten der Abschiebung bezahlt
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard einreisesperre

    Hallo ich bin deutscher und israelischer Staatsbürger und möchte gerne meinen brasilianischen Freund heiraten. Er wurde allerdings vor ein paar Monaten aus Berlin abgeschoben. Jetzt hat er eine lebenslange Einreise Verbot in die EU bzw. Schengen Raum.

    Die berliner Ausländerbehörde hat mir gesagt wenn wir alle Kosten der Abschiebung bezahlt werden dann wird sie die Sperre aufheben und er kann Einreisen und wenn wir schon vorher verheiratet sind, dann wird eine vorherige bezahlung der Kosten nicht nötig sein.

    Da die Schweiz ja noch nicht im Schengen ist wollte ich fragen, da ich bald eine Arbeit in der Schweiz habe, ob jmd. weiss ob mein Freund mit dieser Einreisesperre trotzdem in die Schweiz einreisen kann und wir dort ohne Probleme heiraten könnnen?

    Gruß

    h.


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    324

    Standard AW: einreisesperre

    Die Schweiz ist Schengen schon beigetreten, nur die aktive Umsetzung erfolgt wohl erst zum 01.11.2008.

    Die Schweiz hat spätestens mit aktiver Umsetzung Zugang zu allen Einreisesperren, allen Daten des SIS (Schengener Informationssystems).

    Zu einreisen, heirat dort leben in der Schweiz würde ich aber die Schweizer Botschaft oder deren Konsulat fragen.

    Verweise auf Visaantrag und wahrheitsgemäße Angaben im Visaantrag.

    Allgemein gilt, eine Enreisesperre kann auf Antrag zeitlich befristet werden.
    Eine Befristung setzt die Zahlung der Abschiebekosten voraus.
    Eine Empfehlung, würde die Abschiebekosten zahlen und Einreisesperre befristen lassen, sonst könnte zukünftig schon ein kurzer Trip nach Konstanz zu einer Straftat (illegale Einreise) und sehr unangenehmen Folgen führen, gleiches glilt für kurzen Trip auf die frz. oder ital. Seite,
    Einreiseperre gilt Schengenweit.

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

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    Standard AW: einreisesperre

    ok vielen Dank, noch eine Frage, wenn wir heiraten und zusammen in meine Heimat nach Israel gehen, kann er sehr schnell israelischer Staatsbürger dort werden. Besteht dann immer noch eine einreise Sperre für Ihn wenn er Israeli ist?

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Einbeck
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    324

    Standard AW: einreisesperre

    Die Eireisesperre ist Personenbezogen, der Erwerb einer anderen StA. ändert nichts an der auf seine Person bezogene Einreisesperre,
    es erschwert höchstens den Behörden seine Personenidentität zu prüfen und bei einer Personenkontrolle eine Personengleichheit herzustellen.

    Nur der Erwerb der deutschen StA. würde was ändern, da Deutschen die Rückkehr nach Deutschland nicht verweigert werden kann.

 

 

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