Hey Jerez
Hast wohl am Wochenende zuviel Kathie Melhua: „When the light’s go out“ gehört. Keine Angst, der Original-Track ist von den Hollies und bald 30 Jahre alt und hat sich wohl überholt. Wir leben ja noch und auch mit Licht..
Zu deinem ersten Satz kann ich nur sagen, dass es den deutschen Pass für Ausländer noch nie im Discount-Angebot gegeben hat. Ausnahmen sich wohl „DDR-Bürger und Abstammungsdeutsche aus dem Osten.
Ansonsten ist das Einbürgerungsgesetzt wohl mehr dazu da, den faktische Daueraufenthalt von Ausländern zu legalisieren. Glaubst du denn, wenn man diese Leute weiterhin in dem Schwebezustand lässt, wird die Situation für D einfacher. Dann schon lieber wenigstens den Integrationsversuch, dann kann man zumindest den Integrationsunwilligen irgendwann mal Tschüss sagen.
Was du mit dem Rest des Textes sagen willst, bleibt mir verschlossen, klingt so nach Stammtisch nach einigen Bierchen, aber dein Smiley am Ende gibt mir noch Hoffnung
@Uwe
Einbürgerung kostet nun mal Geld, ist ein Verwaltungsakt, zahlt ihn nicht der Einwanderer, zahlt es der Steuerzahler, bei dem das Interesse an Einwanderung, siehe Jerez, recht gering ist. Und ein wenig höher sollte man die Hürden für einen deutschen Pass schon hängen. Und der Besuch eines Kurses oder das Lesen von Büchern über Deutschland ist nicht zuviel verlangt. Meine Frau hat freiwillig so einen Integrationskurs besucht, um ihre Deutschkenntnisse anzuwenden und fand das vermittelte Wissen über Deutschland als eine Bereicherung, besonders weil wir ja einige spezielle Eigenheiten in unserer Geschichte haben, die ganz interessant sind.
Im übrigen ist auch nichts dagegen zusagen, wenn man die 300 Fragen auswendig lernt, ist wie beim Führerschein, alles hat man doch nicht vergessen und was hängen bleibt, hilft einem, wie damals I-Dötzchen im Gemeinschaftskundeunterricht.
@Daddy
Was hast du denn da wo gelesen.
Der zweite Test in Bayern und einem weiteren Bundesland ist ein sogenannter „Gesinnungstest“, der angeordnet wird, wenn es berechtigte Zweifel am Einwanderungsgrund gibt. Wobei es allen Bundesländern zusteht, beim Prozess nach Motiven und Hinderungsgründen zu fragen, die Einbürgerung ist ja keine Automatik.
Gruß
Tiradentes
PS: die Einbürgerung von ausländischen Ehepartners die 3 Jahre eine Aufenthaltserlaubnis haben fällt wieder unter ein anderes Regelwerk.



2Danke

