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Nach der Heirat- Hilfe: Hallo Ihr Lieben! Was für ein schönes Forum und nun lese ich auch nicht mehr im Stillen mit sondern habe selber ein Anliegen: Es geht um Folgendes: Mein freund (Brasilianer), zusammen seit 4 Jahren, ist nun seit knapp 2 Jahren in Deutschland mit einem Studienvisum. Theoretisch müsste dies ohne Probleme
  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    06.07.2008
    Beiträge
    6

    Frage Nach der Heirat- Hilfe

    Hallo Ihr Lieben!
    Was für ein schönes Forum und nun lese ich auch nicht mehr im Stillen mit sondern habe selber ein Anliegen:

    Es geht um Folgendes:
    Mein freund (Brasilianer), zusammen seit 4 Jahren, ist nun seit knapp 2 Jahren in Deutschland mit einem Studienvisum. Theoretisch müsste dies ohne Probleme auch noch verlängert werden, da er sich noch im Studium befindet- aber man weiß ja nie.
    Und langsam sind wir diese ganzen Behördengänge und Vorzeige-Auflagen satt.
    Wir wollten nie "aus Zweck" heiraten, aber mittlerweile empfinde ich es als angenehmer....keine Angst mehr, dass da Visum vielleicht nicht verlängert werden, nicht ständig das Geld nach weisen und er könnte auch mehr als nur 90 Tage im Jahr arbeiten.
    Da wir beide Studenten sind war es seit jeher serh knapp bei uns deswegen.
    So nun meine Frage: Wenn wir heiraten. was ändert sich da vom Status für mich/ für ihn?
    Dh. da ich ja noch Studentin bin, wird mich das voraussichtlich wegen Krankenkasse oder Steuern (bin selbstständig nebenher) teurer kommen? Und hätte er anspruch auf Bafög oder sonstige Unterstützung?

    Über Antworten und Meinungen wäre ich sehr dankbar, da dieses Gebiet Neuland für mich ist.........

    Bjos Stefinha


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    12.03.2006
    Ort
    Einbeck
    Beiträge
    324

    Standard AW: Nach der Heirat- Hilfe

    Wenn Ihr heiratet kann er eine AE nach § 28 AufenthG als Ehegatte einer deutschen Staatsangehörigen beantragen und diese AE umfasst auch eine Arbeitsderlaubnis.


    Heiraten könnt Ihr wo Ihr wollt, nur solltet Ihr dies tuen solange er eine gültige AE hat und dann rechtzeitig vor deren Ablauf, unter Vorlage der Heiratsurkunde etc. eine neue AE nach § 28 AufenthG bei der ABH beantragen.

    Steuern? In Steuerklasse 3 zahlst Du weniger als in Steuerklasse 1
    BaFög etc. Ehegatten sind einander zu Unterhalt verpflichtet Er für Dich , Du für Ihn!!

  3. #3
    Benutzer
    Registriert seit
    04.09.2006
    Beiträge
    58

    Standard AW: Nach der Heirat- Hilfe

    und krankenkasse:
    in D ist man als verheirateter familienversichert,
    d.h., ein partner tritt "automatisch" in die versicherung
    des anderen ein:
    eine versicherung für zwei!
    was bafög angehst, vielleicht kriegst du evt. einen
    -wenn auch geringen- familienzuschlag.

    auch könnte dann freund dann endlich mehr arbeiten,
    er ist, wie du schon erkannt hast, nicht mehr auf die 90
    h angewiesen.

 

 

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