Hallo,
hatte vor einiger Zeit schon mal unter einem anderen Thema die Angelegenheit angesprochen.
Die Mutter meiner Freundin ist am 01.05.2008 visafrei als Brasilianerin nach Deutschland zum Besuch eingereist.
Wir waren heute bei der zuständigen AB mit einer entsprechenden Begründung, dass aus familiären Gründen (Betreuung des Enkelkindes in den ersten Monaten seines Kindergartenaufenthaltes) eine Visumsverlängerung erforderlich ist.
Leider wurde uns nur eine Grenzübertrittsbescheinigung (10,00 EUR) angeboten, die zu einer Verlängerung nach Ablauf der visafreien Zeit von zwei Wochen - also bis Mitte August 2008 führen würde.
Hat jemand Erfahrung wie das genau abläuft, mit dem Aufenthalt in der Schweiz und ob danach eventuell die 3-Monats-Frist erneut beginnt - also insgesamt 6 Monate nach Kurzaufenthalt in der Schweiz?
Wir würden auf dem Rückweg unseres Frankreichurlaubs noch in die Schweiz fahren und dort 2-3 Tage bleiben und im Anschluss wieder nach Deutschland einreisen wollen.
Muss man danach wieder zur zuständigen Ausländerbehörde (haben wir eigentlich nach heute keine Lust mehr zu) oder genügt der Stempel bei der Passkontrolle in der Schweiz?
Was ich bisher im Netz gelesen habe, hat die AB doch schon einen Ermessensspielraum für ihre Entscheidung. Leider wurde bei uns Dienst nach Vorschrift gemacht.



6Danke
Themenstarter

