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Verlängerung Touristenvisum durch Schweizaufenthalt?: Hallo, hatte vor einiger Zeit schon mal unter einem anderen Thema die Angelegenheit angesprochen. Die Mutter meiner Freundin ist am 01.05.2008 visafrei als Brasilianerin nach Deutschland zum Besuch eingereist. Wir waren heute bei der zuständigen AB mit einer entsprechenden Begründung, dass aus familiären Gründen (Betreuung des Enkelkindes in den ersten
  1. #1
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    Standard Verlängerung Touristenvisum durch Schweizaufenthalt?

    Hallo,

    hatte vor einiger Zeit schon mal unter einem anderen Thema die Angelegenheit angesprochen.

    Die Mutter meiner Freundin ist am 01.05.2008 visafrei als Brasilianerin nach Deutschland zum Besuch eingereist.

    Wir waren heute bei der zuständigen AB mit einer entsprechenden Begründung, dass aus familiären Gründen (Betreuung des Enkelkindes in den ersten Monaten seines Kindergartenaufenthaltes) eine Visumsverlängerung erforderlich ist.

    Leider wurde uns nur eine Grenzübertrittsbescheinigung (10,00 EUR) angeboten, die zu einer Verlängerung nach Ablauf der visafreien Zeit von zwei Wochen - also bis Mitte August 2008 führen würde.

    Hat jemand Erfahrung wie das genau abläuft, mit dem Aufenthalt in der Schweiz und ob danach eventuell die 3-Monats-Frist erneut beginnt - also insgesamt 6 Monate nach Kurzaufenthalt in der Schweiz?

    Wir würden auf dem Rückweg unseres Frankreichurlaubs noch in die Schweiz fahren und dort 2-3 Tage bleiben und im Anschluss wieder nach Deutschland einreisen wollen.

    Muss man danach wieder zur zuständigen Ausländerbehörde (haben wir eigentlich nach heute keine Lust mehr zu) oder genügt der Stempel bei der Passkontrolle in der Schweiz?

    Was ich bisher im Netz gelesen habe, hat die AB doch schon einen Ermessensspielraum für ihre Entscheidung. Leider wurde bei uns Dienst nach Vorschrift gemacht.
    Geändert von Marco1976 (9. July 2008 um 18:36 Uhr)


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Verlängerung Touristenvisum durch Schweizaufenthalt?

    Vorsicht!!!
    Ich glaube Du unterliegst einen Missverständnis und hast was falsch verstanden.


    Als Positivstaatlerin darf sich eine Brasilianerin nur max. 90 Tage in einem sogenannte Halbjahreszeitraum (der mit erster Einreise beginnt) in Deutschland und den Schengener Staaten (Frankreich, Spanien, Belgien, Holland, Prtugal sind Schengen Staaten, Aufenthaltstage die dort verbracht werden, werden auf die erlaubten 90 Tage angerechnet) aufhalten.
    Wenn die einreise am 01.05. erfolgte und keine Aufenthaltstage davon außerhalb der Schengener Staaten verbracht wurden sind die visafrei möglichen 90 Tage Ende Juli aufgebraucht.
    Wenn die visafrei erlaubten 90 Tage aufgebraucht sind, musss erst der Beginn eines neuen Berechnungszeitraumes(des neuen Halbjahreszeitraumes) abgewartet werden, bevor man wieder einreisen kann, dieser neue Halbjahreszeitraum würde erst wieder am 01.11.2008 beginnen, erst dann dürfte Sie wieder visafrei einreisen.

    Übrigens wird die Schweiz zum 01.11.2008 Vollanwender-staat des Schengener Abkommens, beigetreten ist die Schweiz dem Schengener Abkommen schon.

    Übrigens Grenzübertrittsbescheinigung bedeutet bitte freiwillig ausreisen, diese Bescheinigung muss bei Grenzübertritt (Ausreise) am Flughafen abgegeben werden ud wird von der Bundespolizei an die ABH zurückgesandt.
    Wwenn Dir die ABH eine GÜ (Grenzübertrittsbescheinigung) gibt, sorry, dann verlängern die keinen visafreien Aufenthalt, die erneute Vorsprache zur Verlängerung ist dann überflüssig.

    Kleiner Hinweis:
    Solltest du im August erneut mit Mutter der Freundin bei ABH vorsprechen, pass auf das Sie dann nicht bereits illegal ist, da die visafrei erlaubten 90 Tage abgelaufen sind.


    Hier Mal die Vorschrift zur Verlängerung eines visafreien Aufenthaltes:
    § 40 Verlängerung eines visumfreien Kurzaufenthalts Staatsangehörige der in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staaten können nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von längstens drei Monaten, der sich an einen Kurzaufenthalt anschließt, einholen, wenn
    1. ein Ausnahmefall im Sinne des Artikels 20 Abs. 2 des Schengener Durchführungsübereinkommens vorliegt und
    2. der Ausländer im Bundesgebiet keine Erwerbstätigkeit mit Ausnahme der in § 17 Abs. 2 genannten Tätigkeiten ausübt.



    Auf Antrag der Verlängerung des visafreien Aufenthaltes gibt es entweder Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 4 AufenthG oder einen Sticker/Etikett mit einer kurzfristigen AE.
    Eine Grenzübertrittsbescheinigung erhält man wenn nicht verlängert wird, wenn man ausreisen soll.



    Ach ja Kinderbetreuung gilt in D offiziell als Arbeit bzw. bedarf einer Arbeitserlaubnis oder Befreiung davon.
    Hevele und Marco1976 sagen Danke.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: Verlängerung Touristenvisum durch Schweizaufenthalt?

    Danke schon mal für die Info.

    Die Grenzübertrittsbescheinigung würden wir schon vor Ablauf des 31.07.2008 beantragen, so dass noch ein rechtmäßiger Touristenaufenthalt vorhanden wäre.

    Folgendes habe ich beim Googlen entdeckt. So wie die Rechtswältin es dort beschreibt, zumindest habe ich es so verstanden, wäre es doch möglich vom 01.04. eines Jahres als Tourist einzureisen und am 30.06. - also letzter Tag der visafreien Zeit - eine Verlängerung um weitere 3 Monate ab dem 01.07. zu beantragen, weil man sich ja dann im neuen Halbjahreszeitraum befindet.

    Hier der Link: Touristenvisum

    Wie ist das z.B. mit einem einwöchigen Aufenthalt in Kroatien? Gilt dann auch die Regelung wie in der Schweiz?

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Verlängerung Touristenvisum durch Schweizaufenthalt?

    Zur Rechtsanwätin sage ich nichts.

    Ein Berechnungszeitraum, der sogenannte Halbjahreszeitraum in dem visafrei 90 Tage erlaubt sind richtet sich nicht, wiederhole nicht nach dem Kalenderjahr sondern nach dem Tag der ersten Einreise in die Schengener Staaten.
    Dieser war bei der Mutter laut Deiner Aussage am 01.05.,
    also darf Sie sich im Zeitraum 01.05.200 bis 31.10.2008 max. 90 tage visafrei in den Schengener Staaten aufhalten.
    Ein neuer Halbjahreszeitraum würde erst am 01.11.2008 beginnen.
    Bei info4alien.de (Ausländerrechtforum) findest Du gute Berechnungsbeispile von User Daddy, Mitarbeiter der Bundespolizei.

    Eine Woche Schweiz oder Kroatien nutzen nichts, Sie hat max. 90 Tage in einem Halbjahreszeitraum, diese 90 Tage kann man aufsplitten, aber man bekommt nicht neue 90 Tage wenn man in der Schweiz oder Kroatien war.

    Die Rechtsanwätin aus Augsburg schreibt Schwachsinn....

    Ansonsten lese einfach mal hier:
    Das Board von i4a.de
    futuro sagt Danke.

  5. #5
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

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    Standard AW: Verlängerung Touristenvisum durch Schweizaufenthalt?

    Mh, dann brauche ich wohl nicht das Kartenmaterial von Kroatien auf meinem Navi zu installieren, sondern Ende Juli zur AB tapern, die Grenzübertrittsbescheinigung nach Vorlage des Rückflugtickets für z. B. den 16.08.2008 beantragen und sich freuen, dass die Mama meiner Freundin noch nen Zuschlag bekommen, obwohl der wesentlich kürzer als erhofft ausfällt.

    Danke für den Link.

    Trotzdem bleibe ich bei meiner Meinung, dass wenn erklärt wird, dass für Unterhalt, Krankenversicherung etc. gesorgt ist, keine Sozialleistungen in Anspruch genommen werden und dass ein dauerhaftes Verbleiben nicht erfolgen wird, überhaupt keine Kosten entstehen und man hier eigentlich sagen könnte, gut, machen wir.

    Wobei bei der von uns abgeschlossenen Krankenversicherung Auslandskrankenversicherungen, Auslandsversicherung, Reisekrankenversicherung, Reiseversicherung nicht ganz einleuchtend ist, dass dort auch Versicherungen für 6 Monate angeboten werden.

    Wahrscheinlich gilt dies für die Personen, die in Brasilien bereits einen 6monatigen Deutschlandaufenthalt beantragt haben.

  6. #6
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    Standard AW: Verlängerung Touristenvisum durch Schweizaufenthalt?

    Hi
    Die Verlängerung eines visafreien Aufenthaltes erfolgt nur auf Antrag und liegt im Ermessen der zuständigen Ausländerbehörde, hier handeln einige streng nach Wortlaut des Gesetzes, nur wenn ein Ausnahmefall/Härtefall gegeben ist.
    Andere Ausländerbehörde zeigen sich verständnisvoller und großzügiger, legen das Ihnen zustehende Ermessen anders im Interesse der Antragsteller/Familie aus, überall wird es anders angehandhabt.
    Kannst ja nochmal Dein Glück versuchen und Mama Antrag stellen lassen.
    Manchmal wirken ärztliche Atteste und bescheinigungen wunder....

    Einen Anspruch auf Verlängerung hast Du nicht.

    Nicht persönlich nehmen, aber allgemein möchte ich mir einige Anmerkungen erlauben, verlängern wollen viele, hört man immer wieder:

    Persönlich bin ich auch eher für die harte Linie an den Vorschriften/Gesetzestext angelehnt, d.h. nur in begründeten Ausnahmefällen. Schließlich haben Gesetze und Vorschriften ja auch einen Sinn und Zweck.
    Sorry es gibt viele arbeitende Alleinerziehende die solche Situationen auch schaffen, daher mag ich einen Ausnahme- oder Härtefall hier nicht erkennen, es gibt ja einen Kindergartenplatz, auch keine Selbstverständlichkeit, Mama soll nur den Übergang erleichtern...
    .
    Brasilianer verlängern gerne, manchmal habe ich auch den Eindruck ohne Hilfe kommt eine brasilianische Frau bei der Kindererziehung oder im Haushalt/Küche allgemein in Deutschland nicht zurecht.
    Hört sich wie Voruteil an, könnte aber einiges aus beruflicher Erfahrung berichten.
    Sorry ausländerrechtlich kein Grund das Familienangehörige hier länger bleiben dürfen.
    Außerdem ist das alles plan- und organisierbar, dann reist Mama halt später ein, erst zum Beginn des Kindergartens etc, oder erst Mama 3 Monate, dann Schwester oder Tante 3 Monate, dann wieder Mama.
    Okay kostet Geld, wer brasilianer heiratet sollte dies aber besser haben.
    ja ich pflege Voruteile, aber oft genug belegt, Erfahrungen aus täglicher Praxis.

    Sorry, aber darum, das überhaupt keine Kosten entstehen geht es nun wirklich nicht, da könnte ja theoretisch jeder überall für immmer bleiben.
    Die USA geben Brasilianer auch kein visa nur weil er denen nichts kostet.
    Sie nimmt aber auch Babysittern/Kinderbetreuern die Chance auf Arbeit und Zusatzverdienst bei Euch. Der Staat hat auch keinen Nutzen in Ihrer Anwesenheit.

 

 
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