Hallo,
wie ich einigen Beiträgen entnehmen konnte - im Voraus schon mal ein Danke für die kompetenten und hilfreichen Hinweise von Einbeck - ist es zulässig, seine Empregada mit nach DEU zu nehmen, so man selbst Diplo-Status in BRA hat(te) und selbige mindestens für 1 Jahr mit Vertrag für einen gearbeitet hat. (Kind betreut)
§ 22 Hausangestellte von Entsandten
Die Zustimmung zu einem Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung als Hausangestellte bei Personen, die für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren für ihren Arbeitgeber oder im Auftrag eines Unternehmens mit Sitz im Ausland im Inland tätig werden (Entsandte), kann für diesen Zeitraum erteilt werden, wenn die Entsandten vor ihrer Einreise die Hausangestellten seit mindestens einem Jahr in ihrem Haushalt zur Betreuung eines Kindes unter 16 Jahren oder eines pflegebedürftigen Haushaltsmitgliedes beschäftigt haben. Die Zustimmung kann höchstens um drei Jahre verlängert werden
Nicht ganz verstehe ich den Abschnitt: ". ..die für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren für ihren Arbeitgeber oder im Auftrag eines Unternehmens mit Sitz im Ausland im Inland tätig werden (Entsandte), ..."
Nun die Frage, könnte unsere Empregada ihre dann 10-jährige Tochter mitnehmen ? Könnte diese in DEU problemlos die Schule besuchen ?
Welche Art von Status/Visum erhielten beide ?
Steht die Erteilung des Arbeitsvisa wieder im Ermessen der Ala ?
UND, könnte sie nach zwei Jahren und dann hoff. sehr guten Deutschkenntnissen (mit Vorkenntnissen aus BRA) in DEU ein Studium oder eine anderweitige Ausbildung (Stipendium/BafÖG)?? aufnehmen ? (und gleichzeitig bei uns "beschäftigt" bleiben ?)
Könnte sie während der Beschäftigung im Haushalt zusätzlich arbeiten ?
WAS wäre im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis unsererseits zu beachten bzw. welche weiteren Möglichkeiten gäbe es evtl. für sie ?
Zusatz: Oder gilt diese Regelung ausschliesslich für ausländische Diplomaten, die nach DEU kommen und nicht für DEU, die NACH DEU zurückkommen ??
herzlichen Dank schon mal im Voraus !,
lucyslo






