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Empregada nach DEU und DANN ??: Hallo, wie ich einigen Beiträgen entnehmen konnte - im Voraus schon mal ein Danke für die kompetenten und hilfreichen Hinweise von Einbeck - ist es zulässig, seine Empregada mit nach DEU zu nehmen, so man selbst Diplo-Status in BRA hat(te) und selbige mindestens für 1 Jahr mit Vertrag für einen
  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    27.07.2008
    Beiträge
    1

    Frage Empregada nach DEU und DANN ??

    Hallo,

    wie ich einigen Beiträgen entnehmen konnte - im Voraus schon mal ein Danke für die kompetenten und hilfreichen Hinweise von Einbeck - ist es zulässig, seine Empregada mit nach DEU zu nehmen, so man selbst Diplo-Status in BRA hat(te) und selbige mindestens für 1 Jahr mit Vertrag für einen gearbeitet hat. (Kind betreut)

    § 22 Hausangestellte von Entsandten
    Die Zustimmung zu einem Aufenthaltstitel zur Ausübung einer Beschäftigung als Hausangestellte bei Personen, die für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren für ihren Arbeitgeber oder im Auftrag eines Unternehmens mit Sitz im Ausland im Inland tätig werden (Entsandte), kann für diesen Zeitraum erteilt werden, wenn die Entsandten vor ihrer Einreise die Hausangestellten seit mindestens einem Jahr in ihrem Haushalt zur Betreuung eines Kindes unter 16 Jahren oder eines pflegebedürftigen Haushaltsmitgliedes beschäftigt haben. Die Zustimmung kann höchstens um drei Jahre verlängert werden


    Nicht ganz verstehe ich den Abschnitt: ". ..die für einen Zeitraum von bis zu zwei Jahren für ihren Arbeitgeber oder im Auftrag eines Unternehmens mit Sitz im Ausland im Inland tätig werden (Entsandte), ..."


    Nun die Frage, könnte unsere Empregada ihre dann 10-jährige Tochter mitnehmen ? Könnte diese in DEU problemlos die Schule besuchen ?
    Welche Art von Status/Visum erhielten beide ?
    Steht die Erteilung des Arbeitsvisa wieder im Ermessen der Ala ?

    UND, könnte sie nach zwei Jahren und dann hoff. sehr guten Deutschkenntnissen (mit Vorkenntnissen aus BRA) in DEU ein Studium oder eine anderweitige Ausbildung (Stipendium/BafÖG)?? aufnehmen ? (und gleichzeitig bei uns "beschäftigt" bleiben ?)
    Könnte sie während der Beschäftigung im Haushalt zusätzlich arbeiten ?

    WAS wäre im Hinblick auf das Arbeitsverhältnis unsererseits zu beachten bzw. welche weiteren Möglichkeiten gäbe es evtl. für sie ?

    Zusatz: Oder gilt diese Regelung ausschliesslich für ausländische Diplomaten, die nach DEU kommen und nicht für DEU, die NACH DEU zurückkommen ??

    herzlichen Dank schon mal im Voraus !,
    lucyslo
    Geändert von lucyslo (28. July 2008 um 21:16 Uhr)


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    12.03.2006
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    Einbeck
    Beiträge
    324

    Standard AW: Empregada nach DEU und DANN ??

    Hi,der Teil ,den
    du nicht verstehst, bezieht sich darauf das auch von Ihren Firmen Entsandte Mitarbeiter Ihre Empregada mitnehmen koennen.

    Falls Du deutscher Diplomat in Brasilien bist und Deine Empregada mitnehmen willst, bitte rede mit der Visastelle Deines Konsulates oder der Botschaft, die geben Dir gerne Auskunft.
    Falls Du von Firma oder Arbeitgeber nach D entsandt wirst, bitte kontaktiere die Visastelle.
    Bitte beachte ABH muss zustimmen, Agentur fuer Arbeit muss Arbeitserlaubnis zu sichern.
    Als auslaendischer Diplomat in Brasilien, der demnaechst in D auf Posten ist, wende Dich ebenfalls an die Visastelle und beantrage dort das Visa fuer Deine Hausangestellte, in diesem Falle wird die Visastelle die Zustimmung zur Visaerteilung beim AA einholen.

    Falls obiges nicht zutrifft, Du weder Diplomat noch von auslandischer Firma nach Deutschland entsandt wirst, vergiss Deine Empregada.
    Bitte bedenke Du musst Deutschen Standard als Gehalt zahlen, plus KKV, Sozialabgaben etc. Gehalt mindest. 750 Euronen monatlich (so ich mich richtig erinnere)...

    Dauerhaft wir die Empregada nicht bei Dir bleiben duerfen, nur zeitlich befristet und nur als Empregada, danach ist ausreise und Rueckkehr angesagt.
    Vergiss Studium und Arbeit als Empregada, ein Student darf nur max. 90 volle oder 180 halbe Tage im Jahr, moeglichst in Semesterferien und studienfreier Zeit arbeiten.

    Mitnahme des Kindes nur bei gesicherten LU des KIndes moeglich, das auch nur wenn Mutter alleiniges Sorgerecht hat und ein Ausnahmefall vorliegen duerfte, ansonsten bleibt Kind in Brasilien.

    Empfehle Besuch der Auslaenderrechtler bei info4alien.de
    dort werden solche Fragen besser beantwortet.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    12.03.2006
    Ort
    Einbeck
    Beiträge
    324

    Standard AW: Empregada nach DEU und DANN ??

    Zitat Zitat von lucyslo Beitrag anzeigen
    Hallo,


    Zusatz: Oder gilt diese Regelung ausschliesslich für ausländische Diplomaten, die nach DEU kommen und nicht für DEU, die NACH DEU zurückkommen ??

    lucyslo
    Hi, falls Du ein Deutscher Diplomat bist, der nach D mit Familie zurückkehrt,
    warum nutzt Du nicht den kurzen Weg und läßt Dich von der Visastelle oder den RK Kollegen beraten. Auch die zuständigen Referate im AA informieren dich gerne über die Möglichkeit der Mitnahme Deiner Empregada, viel besser und konkreter als wir dies hier im Forum können
    die Kollegen dort sind auch per E-Mail erreichbar.
    Mir ist bekannt, das die zuständigen Referate für alle Mitarbeiter zugängliche Informationen und Hinweise im internen Internet des AA eingestellt haben.

 

 

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