Willkommen im Forum, zum mitmachen einfach registrieren ?
  • Login:

Willkommen im Brasilien Forum.

Willkommen im Forum vom BrasilWeb


... ganz Brasilien auf eine Seite


  •  » Fragen stellen und Antworten finden
  •  » Fotos anschauen und selber hoch laden
  •  » Urlaub machen oder Auswandern
  •  » Einen eigenen Blog schreiben
  •  » Brasilien in Deutschland finden

...einfach mitmachen


Ja! Ich möchte mich jetzt registrieren!


p.s.: Für registrierte Mitglieder ist das Forum werbefrei!

Seite 1 von 7 12345 ... LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 1 bis 6 von 40
Like Tree9Danke
Wichtig: Gesetztesänderung Zukunft: Vom Bundeskabinett beschlossen, geht jetzt in das Gesetzgebungsverfahren (Bundesrat und Bundestag): BMI "Aktionsprogramm der Bundesregierung ? Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland" konkretisiert http://www.bmi.bund.de/Internet/Cont...ionsgesetz.pdf Geht hier zwar in erster Linie um Arbeitsmigration, aber nebenbei wird etwas für Brasilianer Wichtiges im Ausländerrecht ergänzt bzw. scheinbar ein früherer Fehler
  1. #1
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    12.03.2006
    Ort
    Einbeck
    Beiträge
    324

    Standard Wichtig: Gesetztesänderung Zukunft

    Vom Bundeskabinett beschlossen,
    geht jetzt in das Gesetzgebungsverfahren (Bundesrat und Bundestag):
    BMI "Aktionsprogramm der Bundesregierung ? Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland" konkretisiert

    http://www.bmi.bund.de/Internet/Cont...ionsgesetz.pdf
    Geht hier zwar in erster Linie um Arbeitsmigration, aber nebenbei wird etwas für Brasilianer Wichtiges im Ausländerrecht ergänzt bzw. scheinbar ein früherer Fehler korrigiert, lesenswert.
    Wenn diese Änderung Gesetz ist d.h. verkündet ist, dürfte dies das Leben der Brasilianer erleichtern zumindest bezüglich Beantragung einer AE in Deutschland, das Visumsverfahrens wäre nicht mehr unbedingt nötig, nur noch um auf Nummer sicher zu gehen.
    siehe auch info4alien.de

    Interessant und wichtig dürfte es auch im Falle von Brasilianern werden, zitiere hier eine wichtige Änderung:

    Schließlich werden mit der Änderung der Angaben in § 30 Abs. 2 Satz 2, § 49
    Abs. 10, § 79 Abs. 2 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes und Nummer 1 der Anlage C
    zur Aufenthaltsverordnung redaktionelle Versehen früherer Gesetzgebungsverfahren
    berichtigt und durch Änderung des § 16 der Aufenthaltsverordnung sowie Ergänzung
    der Nummer 1 der Anlage A zur Aufenthaltsverordnung einer völkerrechtlichen Verpflichtung
    gegenüber Brasilien über die visumfreie Einreise auch bei längerfristigen
    Aufenthalten Rechnung getragen.

    § 16 wird wie folgt gefasst:
    „§ 16
    Vorrang älterer Sichtvermerksabkommen
    Die Inhaber der in Anlage A zu dieser Verordnung genannten Dokumente
    sind für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet, auch bei Überschreitung
    der zeitlichen Grenze eines Kurzaufenthalts, vom Erfordernis eines
    Aufenthaltstitels befreit, soweit völkerrechtliche Verpflichtungen, insbesondere
    aus einem Sichtvermerksabkommen, die vor dem 1. September
    1993 gegenüber den in Anlage A aufgeführten Staaten eingegangen wurden,
    dem Erfordernis des Aufenthaltstitels oder dieser zeitlichen Begrenzung
    entgegenstehen.“
    2. In der Anlage A Nr. 1 wird nach der Angabe „ Australien GMBl. 1953 S. 575“ die
    Angabe „Brasilien BGBl II. Xx.xx“ eingefügt. (Hinweis: Veröffentlichung im
    BGBl. II wird derzeit vorbereitet und im weiteren Verfahren ergänzt)


    Ergänzung:
    Zu Artikel 3 (Änderungen der Aufenthaltsverordnung)


    Zu Nummer 1
    (§ 16 AufenthV)
    Mit Verbalnote der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Brasilien vom 28.
    Juni 1956 hat sich Deutschland gegenüber Brasilien verpflichtet, dass die Inhaber
    von Nationalpässen für die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland auch dann
    eines Sichtvermerks nicht bedürfen, wenn sie sich länger als drei Monate in der Bundesrepublik
    aufhalten. Bei der Regelung handelt es sich um eine völkerrechtlich verbindliche
    einseitige Zusage, welche dem Inhalt nach weiteren bestehenden und in
    Anlage A veröffentlichten Sichtvermerksabkommen, die regelmäßig im Wege eines
    Verbalnotenaustauschs vereinbart werden, entspricht. Um einseitigen Verpflichtungen
    dieser Art durch Aufnahme in Anlage A zur Aufenthaltsverordnung Rechnung
    tragen zu können, wird § 16 AufenthV, der bisher nur bilaterale Sichtvermerksabkommen
    vorsieht, um das Merkmal der „völkerrechtlichen Verpflichtung“ erweitert.
    Dass nunmehr auch einseitige Verpflichtungen von der Regelung erfasst sind, wird
    durch die Klarstellung verdeutlicht, dass völkerrechtliche Verpflichtungen im Sinne
    der Vorschrift „insbesondere“, also nicht ausschließlich, Sichtvermerksabkommen
    sein können.
    - 11 -
    Zu Nummer 3


    (Nummer 1 der Anlage A zur Aufenthaltsverordnung)
    Der Inhalt der Verbalnote der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Brasilien
    vom 28. Juni 1956, wonach sich Deutschland gegenüber Brasilien verpflichtet hat,
    die Inhaber von brasilianischen Nationalpässen auch dann visumfrei in die Bundesrepublik
    Deutschland einreisen zu lassen, wenn sie sich länger als drei Monate in der
    Bundesrepublik aufhalten, wird nach der Änderung des § 16 Aufenthaltsverordnung
    (oben Nummer 9) in Anlage A zur Aufenthaltsverordnung berücksichtigt.


    Ab wann wirksam? Wenn so als Gesetz nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens verkündet:
    Zu Artikel 5 (Inkrafttreten)
    Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft, bis auf die Verordnungsermächtigung
    in § 99 AufenthG, die am Tage nach der Verkündung in Kraft tritt.
    Benedito sagt Danke.


    • Werbung




        
       

  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    20.04.2006
    Beiträge
    2.703

    Standard AW: Wichtig: Gesetztesänderung Zukunft

    kenne mich nicht aus mit diesen juristischen Floskeln, soll das heißen - ab 2009 können Brasilianer über die 3 Monate hinaus auch ohne Visum in DE bleiben - wenn ja - für wie lange....???


  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    12.03.2006
    Ort
    Einbeck
    Beiträge
    324

    Standard AW: Wichtig: Gesetztesänderung Zukunft

    Soll heissen, wenn der Gesetzesentwurf so ohne weitere Aenderungen im Gesetzgebungsverfahren beschlossen und verkuendet wird, dann brauchen Brasilianer ab 01.01.2009 kein Visum mehr vor Einreise einholen, wenn Sie fuer mehr als 3 Monate nach Deutschland wollen.
    Brasilianer haetten dann das Recht eine AE direkt in Deutschland zu beantragen, ohne vorheriges Visum.
    Okay, dies ist keine Garantie das Sie eine AE auch bekommen werden, nur ist die Visabeantragung dann nicht mehr noetig (man darf dann alles direkt in D regeln), nur fuer Leute die Angst haben keine AE zu erhalten oder auf Nummer sicher gewollen.

    Klartext: Student beantragt AE fuer Studium in Deutschland
    Ehefrau AE direkt in Deutschland
    ABH prueft Antrag und erteilt eine AE wenn die Erteilungsvoraussetzungen erfuellt sind.
    Weitere Vorteile sind das dieses alte Abkommen dem Schengen-Abkommen vorgeht, gibt da bei info4alien interessante Beitraege zur Rechtslage in diesen Faellen.
    Benedito sagt Danke.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    14.12.2007
    Beiträge
    177

    Standard Re: Wichtig: Gesetztesänderung Zukunft

    Naja, in der Theorie sicherlich schön und gut.
    Denn Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Stiefel, nicht zuletzt in Deutschland mit Ihren ABH die dann noch mehr Spielraum haben um nach Gutdünken die AE´s zu erteilen. Wenn man Glück hat wird kein Visum verlangt, wer Pech hat muss wieder zurück und erst ein Visum besorgen.

    Anstatt mehr Sicherheit ins Aufenthaltsrecht zu bringen, wird´s nur mehr unklarheit.


  5. #5
    Erfahrener Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    12.03.2006
    Ort
    Einbeck
    Beiträge
    324

    Standard AW: Wichtig: Gesetztesänderung Zukunft

    Hier mal was zur Kenntnis:
    http://www.westphal-stoppa.de/O-Repo...August2008.pdf

    Visavereinbarung mit Brasilien

    Nach Medienberichten im April 2008 haben sich brasilianische Stellen bei der Bundesregierung über die Behandlung brasilianischer Touristen beschwert, denen Verstöße gegen Einreisevorschriften vorgeworfen wurden. Deutschland (D) soll dabei ein deutsch-brasilianisches Visa-Abkommen missachtet haben. Tatsächlich gibt es aus 1956/1957 - auch für uns überraschend - einen unveröffentlichten Notenwechsel. Darin sind auf Initiative D Vereinbarungen über die visumfreie bzw. erleichterte Einreise getroffen worden. D teilte im Juni 1956 mit, dass ab sofort brasilianische Staatsangehörige, die Inhaber von Nationalpässen sind, für Einreisen nach D auch dann eines Sichtvermerks nicht mehr bedür-fen, wenn sie sich länger als drei Monate in D aufhalten wollen. Dieses sollte insb. Studenten, Stipendiaten und Personen, die im Rahmen des kulturellen Austausches für mehr als drei Monate nach D einreisen, begünstigen. D bat Brasilien nun auch auf Grundlage der Gegenseitigkeit ebenfalls Erleichterungen für die Einreise vorzusehen. Daraufhin hat Brasilien in einer Note vom Juli 1957 ebenfalls verschiedene Erleichterungen für die Einreise von Deutschen nach Brasilien vorgesehen.
    Man wird diesen Vorgang nach Treu und Glauben als völkerrechtlich bindende Vereinbarung (ggf. auch als einseitige verbindliche Erklä-rung – dazu Ipsen, Völkerrecht 5. Aufl. Seite 234 ff) ansehen müssen, die für Deutschland die Pflicht auslöst, Brasilianer visumfrei einreisen zu lassen ohne ihnen Voraufenthalte in anderen (Schengen)-Staaten entgegenzuhalten. Auch müssen Einreisen für Aufenthalte über drei Monate visumfrei möglich sein. So geht auch Brasilien offiziell davon aus, dass es ein zwischen Brasilien und Deutschland geschlossenes Abkommen über die visumfreie Einreise für Touristen gibt (vgl. Brasilianische Botschaft Visa Stand 7/200. Ohne Kündigung oder Erklärung, an diese Regelung nicht mehr gebunden zu sein, ist eine Abkehr von dieser Verpflichtung völkerrechtlich nicht zulässig. Brasilien hätte damit in die Regelungen des § 16 AufenthV iVm Anlage A AufenthV und § 41 II AufenthV aufgenommen werden müssen. Da die Vereinbarung mangels Zustimmungsgesetz und Veröffentlichung nicht unmittelbar anwendbar und keine Umsetzung in der AufenthV erfolgt ist, kann der Verpflichtung rechtlich und in der Praxis derzeit nur schwer Rechnung getragen werden. Bei der Einreise könnte ein gebührenfreies AV erteilt werden, bei einer unerlaubten Einreise (z.B. weil ein Voraufenthalt in einem anderen Schengen-Staat anzurechnen ist) wäre zu prüfen, ob der Brasilianer nicht von der rechtlichen Einhaltung der Vereinbarung ausgehen durfte und daher Vorsatz oder Fahrlässigkeit ausscheidet. Der Gesetzgeber sollte unverzüglich eine Umsetzung durchführen oder die Vereinbarung kündigen. Unabhängig davon handelt die EU allerdings z. Z. mit Brasilien ein Sichtvermerksabkommen aus. Ob künftig dadurch eine Lösung bewirkt werden kann, ist noch offen. Eine ähnliche Situation ergibt sich mit Mexiko. Nachdem der Verordnungsgeber bis Ende 2004 das deutsch-mexikanische Sichtvermerksab-kommen (GMBl. 1960 S. 27 - vgl. § 1 I S. 2 und Anlage I DVAuslG-1990) noch berücksichtigt hatte, so dass Voraufenthaltszeiten in anderen Schengen-Staaten von Mexikanern für Einreisen und Aufenthalte in D nicht berücksichtigt wurden, ist dies in der neuen AufenthV bewusst und unseres Erachtens zu Unrecht (siehe Westphal/Stoppa S. 46 f) nicht erfolgt.
    Die EU hat zur Kenntnis nehmen müssen, wie empfindlich Südamerika auf restriktive Regelungen im Migrationsrecht reagiert. So hat die Ver-abschiedung der Rückführungsrichtlinie durch das europäische Parlament heftige Reaktionen in Südamerika hervorgerufen – die Richtlinie wurde dort in Medien als „Schande“ bezeichnet. Aus lateinamerikanischer Sicht waren Europäer über Jahrhunderte in Nord- und Südamerika willkommen – ohne Visum und administrative Bürden, um vor Kriegen und wirtschaftlicher Not zu fliehen.


    Auswirkungen:
    siehe hier:
    Das Board von i4a.de
    und ersetze Mexiko durch Brasilien.
    1.)Einreise ohne Visum auch dann, wenn ein Daueraufenthalt angestrebt wird
    2.) Möglichkeit der Beantragung einer AE im Inland, wenn keine Erwerbstätigkeit beabsichtigt ist (§ 41 Abs. 2 AufenthV), also insbes. bei Familiennachzug
    3.) Keine Anrechnung von visumsfreien Aufenthalten in anderen Schengen-Ländern (also z.B. erst 90 Tage Österreich und dann sofort 90 Tage Deutschland wären möglich).
    4.) Kein Sprachkenntnisnachweis beim Ehegattennachzug zu Brasilianern (die Staatsangehörigkeit des Nachziehenden wäre dann völlig egal).
    Zumindest, soweit sich das derzeit überblicken lässt.

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2008
    Beiträge
    507

    Standard AW: Wichtig: Gesetztesänderung Zukunft

    Zitat Zitat von Einbeck Beitrag anzeigen
    Soll heissen, wenn der Gesetzesentwurf so ohne weitere Aenderungen im Gesetzgebungsverfahren beschlossen und verkuendet wird, dann brauchen Brasilianer ab 01.01.2009 kein Visum mehr vor Einreise einholen, wenn Sie fuer mehr als 3 Monate nach Deutschland wollen.
    Brasilianer haetten dann das Recht eine AE direkt in Deutschland zu beantragen, ohne vorheriges Visum.
    Okay, dies ist keine Garantie das Sie eine AE auch bekommen werden, nur ist die Visabeantragung dann nicht mehr noetig (man darf dann alles direkt in D regeln), nur fuer Leute die Angst haben keine AE zu erhalten oder auf Nummer sicher gewollen.

    Klartext: Student beantragt AE fuer Studium in Deutschland
    Ehefrau AE direkt in Deutschland
    ABH prueft Antrag und erteilt eine AE wenn die Erteilungsvoraussetzungen erfuellt sind.
    Weitere Vorteile sind das dieses alte Abkommen dem Schengen-Abkommen vorgeht, gibt da bei info4alien interessante Beitraege zur Rechtslage in diesen Faellen.

    Ist schon geregelt in welchem Zeitrahmen dieser Antrag dann gestellt werden muss? Sicherlich doch innerhalb der 90 Tage, kann ja nicht sein das jemand erstmal 90 Tage sich Visafrei aufhält und dann nach weiteren Wochen illegalen Aufenthalts eine AE beantragt und womöglich auch erteilt bekommt!?



 

 
Seite 1 von 7 12345 ... LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. Wichtig!!! 180 Tage visum
    Von Albachiara im Forum Behördengänge - Oficial
    Antworten: 8
    Letzter Beitrag: 17. November 2010, 00:45
  2. WICHTIG!!! ausfall telefonica SP?
    Von martinho9000 im Forum Fernsehen und Radio
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 1. October 2009, 23:24
  3. bitte schnell, sehr wichtig!!!!!!!
    Von Anonymous im Forum Sprache - Idiomas
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 11. July 2004, 11:01

Stichworte

Forumregeln

  • Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
  • Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
  • Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
  • Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
  •