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Ich hatte auch einen Bekannten, der liegt jetzt auf dem Grundstück in der rechten hinteren Ecke begraben, kein Sarg, kein Priester, der Besitzer erzählt das aber nicht gerne weiter.
James:
und in der Regel werden die Besitzer bzw. deren Beauftragte nicht mal belangt, weil das ja meist Notwehr ist, wenn man's nachts macht (Codigo penal)
Gruß
Tiradentes
(was für ein schräger Thread - seltsame Ratschläge)
Oi Cheesy
war das nicht dein erster Thread hier im Forum, ist nun über 2 Jahre her - Parabens
Geändert von Tiradentes (16. October 2010 um 16:52 Uhr)
Der thread war gut, aber ich hatte damals keine Ahnung von Foren und hab eigentlich nur mehr oder weniger scherzhaft diese Moeglichkeit gebracht, damals leider ohne smileys.
Wenn man natuerlich so bloed ist und versucht ein Grundstueck innerhalb eines Grundstuecks zu besetzen, was einen Besitzer hat, der nicht Stadt oder Land heisst, kann man eher in der Ecke verbuddelt enden, als man "bitte nicht" aussprechen kann.
Ich kenn Leute, die schon vor mehr als 5 Jahren auf solchen Grundstuecken gebaut haben und nur zu wenig Kohle haben oder zu faul sind, die Situation zu regularisieren.
Moeglich ist das, wie 007 richtig geschrieben hat.
Wer es mal mit einer "Inbesitznahme durch unbemerkte Belagerung" versuchen moechte, im Anhang ein Vordruck, den man - in dem Fall fuer ein Grundstueck im landwirtschaftlichen Bereich - ausgefuellt und vom Rechtsnanwalt unterschrieben dann einreichen muss, um den Prozess in Gang zu setzen.
Im staedtischen Bereich sind es 5 Jahre (und gilt nicht fuer Eigentum, das der Stadt oder dem Staat gehoert).Petição Usucapião.doc