Ganz genau, eine Abschrift/Kopie, sieht genauso aus wie das Original, natürlich keine Fotokopie ! Sowas nennt sich in BRA 2ª via !!! Als Witwe des Verstorbenen hat Deine Frau natürlich einen Anspruch (berechtigtes Interesse) an solch einer 2ª via. Im Prinzip muss Sie nur in Erfahrung bringen welches Cartório in Belém die Sterbeurkunde ausgestellt hat und dann dort ein entsprechendes Gesuch für eine 2ª via der Urkunde stellen. Problem dabei könnte sein das Deine Frau erst jemanden in Belém bevollmächtigen muss der in Ihrem Namen die Urkunde beim Cartório beantragt. Vielleicht habt Ihr Glück und das Cartório ist bei www.cartorio24horas.com.br registriert, dann könnt Ihr alles ONLINE besorgen.
Ist natürlich klar das die Urkunde dann noch vom dt. Honorarkunsul in Belém (oder GK in Recife) Beglaubigt werden muss bevor sie nach Deutschland geschickt wird, denn sonst ist die Urkunde in D wertlos.



5Danke
Themenstarter
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