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Aufenthaltsdauer nach Heirat in Deutschland: Zitat von mgforever Aber: Original dürfte sich natürlich im Familienbesitz der Familie des Verstorbenen befinden (und dort auch sicher seitens der Familie weiter erwünscht sein), würde hier insofern z.B. durch den Honorarkonsul legalisierte Kopie nicht ausreichen? Ganz genau, eine Abschrift/Kopie, sieht genauso aus wie das Original, natürlich keine Fotokopie !
  1. #19
    Erfahrener Benutzer
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    04.05.2006
    Beiträge
    847

    Standard AW: Aufenthaltsdauer nach Heirat in Deutschland

    Zitat Zitat von mgforever Beitrag anzeigen
    Aber: Original dürfte sich natürlich im Familienbesitz der Familie des Verstorbenen befinden (und dort auch sicher seitens der Familie weiter erwünscht sein), würde hier insofern z.B. durch den Honorarkonsul legalisierte Kopie nicht ausreichen?
    Ganz genau, eine Abschrift/Kopie, sieht genauso aus wie das Original, natürlich keine Fotokopie ! Sowas nennt sich in BRA 2ª via !!! Als Witwe des Verstorbenen hat Deine Frau natürlich einen Anspruch (berechtigtes Interesse) an solch einer 2ª via. Im Prinzip muss Sie nur in Erfahrung bringen welches Cartório in Belém die Sterbeurkunde ausgestellt hat und dann dort ein entsprechendes Gesuch für eine 2ª via der Urkunde stellen. Problem dabei könnte sein das Deine Frau erst jemanden in Belém bevollmächtigen muss der in Ihrem Namen die Urkunde beim Cartório beantragt. Vielleicht habt Ihr Glück und das Cartório ist bei www.cartorio24horas.com.br registriert, dann könnt Ihr alles ONLINE besorgen.


    Ist natürlich klar das die Urkunde dann noch vom dt. Honorarkunsul in Belém (oder GK in Recife) Beglaubigt werden muss bevor sie nach Deutschland geschickt wird, denn sonst ist die Urkunde in D wertlos.
    mgforever sagt Danke.



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  2. #20
    Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
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    Beiträge
    39

    Standard AW: Aufenthaltsdauer nach Heirat in Deutschland

    ...so, haben nun nochmal alles im "Oberstübchen" sacken lassen - Sterbeurkunde des verstorbenen Kindesvaters hin oder her - ist und bleibt für uns sowas von unlogisch und nichtssagend! Warum? Zur nochmaligen Erläuterung: Von "Witwe" des Verstorbenen kann keine Rede sein (waren wiegesagt nie verheiratet). Und - Name des Vaters niemals irgendwo aktenkundig gemacht worden... respektive im Nachhinein in irgendwelchen Urkunden dokumentiert!

    Wer kann uns somit hier den Sinn der Vorlage einer Sterbeurkunde des Kindesvaters erklären, der niemals irgendwo als Vater auch aktenkundig gemacht wurde? Wo liegt dann insbesondere die Beweiskraft gegenüber der hiesigen ABH, dass diese verstorbene Person auch der Kindesvater ist? Wo liegt (jetzt mal so gefragt) der Unterschied darin, dass nicht z.B. die Sterbeurkunde irgendeines x-beliebigen anderen Brasilianers (Familie meiner Frau kennt auch viele andere Familien, die mal den ein oder anderen Verstorbenen zu beklagen hatten) zum Zwecke der "Befriedigung" der ABH gleichermassen vorgelegt werden könnte?

    Konkret: Woher will die ABH ableiten bzw. den Rückschluß ziehen, dass es sich bei der Sterbeurkunde dieser bestimmten Person (de facto weiss ja nur meine Frau, wer wirklich der Vater ist!) um den Nachweis der tatsächlichen Vaterschaft handelt oder eben nicht (und daraus dann mit Logik (?) das alleinige Sorgerecht der Mutter ableiten?)?

    Also das muss mir hier bitte wirklich nochmal jemand erklären, dieser angeblichen "Logik" kann ich nicht folgen...

  3. #21
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
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    Ort
    Einbeck
    Beiträge
    324

    Standard AW: Aufenthaltsdauer nach Heirat in Deutschland

    mgforever

    Soweit ich mich erinnere geht es um das Personensorgerecht für das Kind, richtig?

    Dann schaue bitte in die aktuelle brasilianische Geburtsurkunde des Kindes,
    ist in dieser Geburtsurkunde ein Vater eingetragen, dann teilt sich dieser eingetragene KIndesvater kraft brasilianischen Gesetzen automatisch mit der Kindesmutter die Personensorge.


    Falls Kindesvater in Geburtsurkunde eingetragen, kann Kindesmutter das alleinige sorgerecht automatisch bekommen (kraft Gesetz) wenn der Kindesvater verstirbt, daher wäre die Sterbeurkunde des verstorbenen Kindesvaters der beste Beweis das die Kindesmutter das alleinige Sorgerecht hat, da der eingetragene Kindesvater verstorben ist.

    Ersatzweise schaue in den brasilianischen Pass des Kindes, bei Brasilianeren werden immer die Eltern (Vater und Mutter) im Pass eingetragen.

    Ach ja, gibt es in Geburtsurkunde des Kindes keinen eingetragen Vater oder fehlt der Name des Vaters auch im brasilianischen Pass, ja dann ...
    hat die Mutter da es offiziell ja keinen Vater gibt das alleinige Sorgerecht

    ... diesen Sachverhalt hätte man allerdings dann auch früher Posten oder klarstellen können....
    sorry Vater in Geburtsurkunde eingetragen oder nicht macht einen gewaltigen Unterschied, ohne Eintrag gibt es diesen offiziell nicht...
    sorry das ist Basis, das prüfe ich zuerst und poste ich als wichtigste Info zuerst....

  4. #22
    Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    10.01.2007
    Beiträge
    39

    Standard AW: Aufenthaltsdauer nach Heirat in Deutschland

    ...ok, 1:0 für Einbeck (nich´dass die jetzt auch noch in die Bundesliga woll´n - ein "Hoffenheim" reicht ).

    Ja, war wohl durch den Hinweis auf die alleinige Dokumentation des Namens der Mutter zu sehr im Glauben, dies reiche auch als Erläuterung für alle anderen - insbesondere aussenstehende Leser -, zugestanden: Fiel wohl doch zu undeutlich aus, sorry...

    Fakt ist definitiv:

    Geburtsurkunde der Kleenen enthält den Wortlaut (Auszug):

    Filha de x.x.x
    e "Name der Mutter"

    UND: Reisepass der Tochter entält ebenso keinen Eintrag eines Vater-Namens (wahrscheinlich analog der erstellten Geburtsurkunde, da Reisepass erstmals vor ca. einem Jahr beantragt wurde)

    Bin halt nur mal gespannt, ob die ABH dennoch alles so - nach Vorlage der übersetzten Geburturkunde - akzeptiert oder dennoch auf (z.B) Nachweis des alleinigen Sorgerechts der Mutter aus der Heimat pocht...

    We will see...

  5. #23
    Erfahrener Benutzer
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    Einbeck
    Beiträge
    324

    Standard AW: Aufenthaltsdauer nach Heirat in Deutschland

    Glückwunsch Problem gelöst.
    Kein Vater in Geburtsurkunde eingetragen = kein offizieller Vater = da kein Vater hat Mama automatisch alleiniges Sorgerecht.
    mgforever sagt Danke.

 

 
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