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Staatliche-, oder private Kv: Zitat von brasilresidente @ Sveto: Du wirfst hier einiges durcheinanander, was z. T. absolut nichts miteinander zu tun hat und stellst außerdem falsche Behauptungen auf! Aufgrund eines neuen Gesetzes gibt es seit 2007 in Deutschland die sog. Pflicht zur Krankenversicherung , was letztendlich bedeutet, dass man von der Krankenkasse, bei
  1. #31
    Benutzer
    Registriert seit
    29.07.2008
    Beiträge
    98

    Standard AW: Staatliche-, oder private Kv

    Zitat Zitat von brasilresidente Beitrag anzeigen
    @ Sveto:
    Du wirfst hier einiges durcheinanander, was z. T. absolut nichts miteinander zu tun hat und stellst außerdem falsche Behauptungen auf!

    Aufgrund eines neuen Gesetzes gibt es seit 2007 in Deutschland die sog. Pflicht zur Krankenversicherung, was letztendlich bedeutet, dass man von der Krankenkasse, bei der man zuletzt versichert war, wieder aufgenommen werden muss, egal aus welchen Gründen oder wie lange der Versicherungsschutz unterbrochen wurde! Dies betrifft sowohl die GKV, als auch die PKV.

    Die Anwartschaftsversicherung hatte nach alter Gesetzeslage im Prinzip den selben Sinn, nämlich die gesicherte Wiederaufnahme ins Versicherungsverhältnis und zwar ohne erneute Risikoprüfung (Gesundheitsprüfung) und selbst zwischenzeitlich neu aufgetretene, auch schwere Erkrankungen haben dieses Wiederaufnahmerecht nicht eingeschränkt.

    Heute hat die Anwartschaft nur noch den Sinn, dass man bei Wiederaufnahme des Versicherungsverhältnisses zu alten Vertragsbedingungen wieder aufgenommen werden muss und nicht zum sog. Basistarif. Ob dieser Umstand sinnvoll ist, um die Anwartschaft weiterhin zu bezahlen, muss Jeder für sich selbst entscheiden, denn notwendig ist sie in Bezug auf eine Wiederaufnahme heute nicht mehr!
    Ich werfe hier nichts durcheinander und stelle auch keine falschen Behauptungen auf!!!
    Ich habe in meinem Beitrag nur klargestellt, was unter anderem als Voraussetzung gilt damit eine Anwartschaftsversicherung seinen nutzen erfüllt nämlich ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder zu alten Versicherungsbedingungen die davor bestanden haben versichert zu werden.

    Kontrahierungszwang (Aufnahmepflicht) der privaten Krankenversicherer in Deutschland besteht bei den „Basistarifen“ die es ab dem 01.01.2009 geben wird. Der Leistungsumfang entspricht ungefähr einer gesetzlichen Krankenkasse.

    Die Anwartschaftsversicherung macht somit Sinn, wenn Du über dem Leistungsniveau eines Basistarifes versichert sein möchtest bzw. zu Deinen „alten“ Versicherungsbedingungen.
    Aber auch um Dein Eintrittsalter und Deine angesammelten Altersrückstellungen nicht zu verlieren.

    Infos gibt es hierzu beim VERBAND DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG

    abraco


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