Ich werfe hier nichts durcheinander und stelle auch keine falschen Behauptungen auf!!!
Ich habe in meinem Beitrag nur klargestellt, was unter anderem als Voraussetzung gilt damit eine Anwartschaftsversicherung seinen nutzen erfüllt nämlich ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder zu alten Versicherungsbedingungen die davor bestanden haben versichert zu werden.
Kontrahierungszwang (Aufnahmepflicht) der privaten Krankenversicherer in Deutschland besteht bei den „Basistarifen“ die es ab dem 01.01.2009 geben wird. Der Leistungsumfang entspricht ungefähr einer gesetzlichen Krankenkasse.
Die Anwartschaftsversicherung macht somit Sinn, wenn Du über dem Leistungsniveau eines Basistarifes versichert sein möchtest bzw. zu Deinen „alten“ Versicherungsbedingungen.
Aber auch um Dein Eintrittsalter und Deine angesammelten Altersrückstellungen nicht zu verlieren.
Infos gibt es hierzu beim VERBAND DER PRIVATEN KRANKENVERSICHERUNG
abraco



3Danke


