Hallo alle zusammen!
Mit dem Visum zum Ehegattennachzug erhält der brasilianische Partner in einer Ehe ja die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.
In dem Infoblatt von der deutschen Botschaft in Sao Paulo ist nun aber noch zu lesen, dass man nach Erhalt der Aufenthaltserlaubnis noch max. 90 Tage innerhalb von 6 Monaten die anderen Schengener Staaten bereisen kann. Bedeutet das nun das man mit der deutschen (Dauer-)Aufenthaltserlaubnis nicht automatisch ein Dauervisum und Arbeitserlaubnis für die restlichen Schengener Staaten bekommt?
Würde man das dann nur erlangen, wenn man nach drei Jahren Aufenhalt in Deutschland den deutschen Pass bestellt?
Schonmal vielen Dank im Vorraus!





