welche behörde ist zuständig für OFFIZIELLE Einladungsschreiben?
auswärtiges amt?
innenministerium?
ausländerbehörde?
oder sonst eine?
lg
ps
ich hab gelesen das private einladungsschreiben unter umständen keinen cent wert sind. darum frage ich!
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welche behörde ist zuständig für OFFIZIELLE Einladungsschreiben?
auswärtiges amt?
innenministerium?
ausländerbehörde?
oder sonst eine?
lg
ps
ich hab gelesen das private einladungsschreiben unter umständen keinen cent wert sind. darum frage ich!
Offizielle Einladung?
Sicherlich meinst Du eine Verpflichtungserklärung zugunsten eines ausländischen Gastes gem. § 68 AufenthG.
Diese Verpflichtungserklärung kann der Einladende im Regelfall bei der für ihn zuständigen deutschen Ausländerbehörde gegen eine Gebühr von 25,-- Euro abgeben, im Regelfall unter Vorlage von Personalausweis/Pass und Einkommens- bzw. Vermögensnachweisen (empfehle bei der ABH vorher nachzufragen was dort alles benötigt wird) der Gast für dem man sich verpflichtet ist mit seinen Personalien, seiner Adresse und Reisepassnummer zu benennen.