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Heirat mit einer Brasilianerin, die in Portugal geschieden wird: Hallo, ich möchte eine Brasilianerin heiraten, die noch in Portugal wohnt und am 24.11. ihren Scheidungstermin hat. Sie ist noch mit einem Portugiesen verheiratet, lebt aber seit über einem Jahr in Trennung. (Wenn sie "Schuld" an der Trennung hätte, wäre mir das allerdings schon suspekt). Die Scheidung hat wohl keinen
  1. #1
    Benutzer
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    20.11.2008
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    Standard Heirat mit einer Brasilianerin, die in Portugal geschieden wird

    Hallo,

    ich möchte eine Brasilianerin heiraten, die noch in Portugal wohnt und am 24.11. ihren Scheidungstermin hat. Sie ist noch mit einem Portugiesen verheiratet, lebt aber seit über einem Jahr in Trennung. (Wenn sie "Schuld" an der Trennung hätte, wäre mir das allerdings schon suspekt). Die Scheidung hat wohl keinen Einfluss auf ihren Aufenthaltstitel, den sie noch für 18 Monate hat.

    Das Problem ist also nicht primär das Zusammenleben, sondern das Bekommen des Ehefähigkeitszeugnisses aus Brasilien. Wie sie sagt, hat sie mit ihrem Geburtsstandesamt in Brasilien gesprochen, wo ihre bestehende Ehe noch nachregistriert werden müsste und die Scheidung sofort am selben Tag ebenfalls registriert. Das alles so total schnell gehen. So richtig glauben kann ich das nicht.

    Mein Standesamt will nur das übliche: Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis. Ich habe aber irgendwas rausgehört, dass eine Ehefähigkeit nur für Ledige ausgestellt wird. Das dortige Standesamt kann dann nur bescheinigen, dass es mangels Ledigkeit keine Ehefähigkeit bescheinigen kann, was aber nicht bedeutet, dass sie nicht ehefähig wäre. Kann aber auch ein Missverständnis sein. Dringender scheint mir die Bestätigung meiner Vermutung, dass die Legalisierung im deutschen Konsulat Fortaleza erfolgen muss, weil dieses für ihren Geburtsort zuständig ist. Es ist also keine brasilianische "Oberbehörde" des Standesamtes dafür zuständig, stimmt das?

    Natürlich wäre es optimal, noch in 2008 in Deutschland heiraten zu können. Mit dem hiesigen Standesamt habe ich ja schon alles besprochen. In Portugal werden wir so schnell nicht heiraten können, weil es dort angeblich eine Frist von 300 Tagen zwischen zwei Ehen geben soll. Die Scheidung wird zwar im Standesamt durchgeführt und ist sofort nach Einreichung gültig, wenn beide unterschreiben, aber vermutlich soll mit der 300-Tage-Frist unser Trennungsjahr abgedeckt werden.

    Danke für eure Aussagen bzw. Ratschläge


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  2. #2
    Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
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    49

    Standard AW: Heirat mit einer Brasilianerin, die in Portugal geschieden wird

    Das Problem scheint sich gelöst zu haben. Dank der Hilfe dieses Forums habe ich mich rechtzeitig von der Vorstellung gelöst, in Deutschland zu heiraten. Ich glaube, das Ziel Dänemark ist in greifbare Nähe gerückt, nachdem alle Dokumente fristgerecht eingereicht werden können.

  3. #3
    Benutzer
    Themenstarter

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    49

    Standard AW: Heirat mit einer Brasilianerin, die in Portugal geschieden wird

    Das Problem der Eheschließung hat sich tatsächlich noch rechtzeitig gelöst. Wir haben am 30.12. in Kopenhagen geheiratet, nur habe ich bei der Wohnsitzanmeldung in Deutschland einen Fehler gemacht, der sich nicht mehr so ohne weiteres rückgängig machen lässt. Dummerweise habe ich sie zum 06.12. als Familienstand "geschieden" anzumelden versucht, was mir nun zum Verhängnis wird. Da ihre Scheidung in Portugal geprüft werden muss, d.h. sie muss beweisen, dass portugiesische Scheidungen auch in Brasilien anerkannt werden müssen. Hätte ich sie erst zum 31.12. angemeldet, hätte die Standesbeamtin nicht mehr nach Ihrer Vergangenheit fragen dürfen. Ist das nicht grotesk?

    Auf deutsch: Die Heirat kann nicht beanstandet werden, aber aus einem unbekannten Familienstand kann kein verheirateter gemacht werden. So bleibt es erst einmal bei Steuerklasse I. Die Standesbeamtin meint: "Sie können doch Ihre Lohnsteuer dann beim Jahresausgleich zurückholen". Da die brasilianische Botschaft in Portugal aber nicht nach "Brüssel 2" bescheinigt, dass portugiesische Scheidungen in Brasilien anerkannt werden, sondern allenfalls nach "Brüssel 1", stehe ich jetzt vor einem Problem. Eigentlich hätte ich mir nicht ausmalen können, dass derart ausweglose Situationen auftreten können. Bleibt jetzt nur noch die Hoffnung, dass das OLG Hessen in der Lage ist, diese Prüfung vorzunehmen. Ehrlich gesagt, würde ich am liebsten an die Presse gehen, und diesen Fall publik machen.

    Das ist ungefähr so, als wenn ein Arzt sagen würde: "Sie sind zwar gesund, haben aber die falschen Tabletten geschluckt, und deswegen gelten Sie weiterhin als krank".

 

 

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