Hallo,
ich möchte eine Brasilianerin heiraten, die noch in Portugal wohnt und am 24.11. ihren Scheidungstermin hat. Sie ist noch mit einem Portugiesen verheiratet, lebt aber seit über einem Jahr in Trennung. (Wenn sie "Schuld" an der Trennung hätte, wäre mir das allerdings schon suspekt). Die Scheidung hat wohl keinen Einfluss auf ihren Aufenthaltstitel, den sie noch für 18 Monate hat.
Das Problem ist also nicht primär das Zusammenleben, sondern das Bekommen des Ehefähigkeitszeugnisses aus Brasilien. Wie sie sagt, hat sie mit ihrem Geburtsstandesamt in Brasilien gesprochen, wo ihre bestehende Ehe noch nachregistriert werden müsste und die Scheidung sofort am selben Tag ebenfalls registriert. Das alles so total schnell gehen. So richtig glauben kann ich das nicht.
Mein Standesamt will nur das übliche: Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis. Ich habe aber irgendwas rausgehört, dass eine Ehefähigkeit nur für Ledige ausgestellt wird. Das dortige Standesamt kann dann nur bescheinigen, dass es mangels Ledigkeit keine Ehefähigkeit bescheinigen kann, was aber nicht bedeutet, dass sie nicht ehefähig wäre.Kann aber auch ein Missverständnis sein. Dringender scheint mir die Bestätigung meiner Vermutung, dass die Legalisierung im deutschen Konsulat Fortaleza erfolgen muss, weil dieses für ihren Geburtsort zuständig ist. Es ist also keine brasilianische "Oberbehörde" des Standesamtes dafür zuständig, stimmt das?
Natürlich wäre es optimal, noch in 2008 in Deutschland heiraten zu können. Mit dem hiesigen Standesamt habe ich ja schon alles besprochen. In Portugal werden wir so schnell nicht heiraten können, weil es dort angeblich eine Frist von 300 Tagen zwischen zwei Ehen geben soll. Die Scheidung wird zwar im Standesamt durchgeführt und ist sofort nach Einreichung gültig, wenn beide unterschreiben, aber vermutlich soll mit der 300-Tage-Frist unser Trennungsjahr abgedeckt werden.
Danke für eure Aussagen bzw. Ratschläge



Kann aber auch ein Missverständnis sein. Dringender scheint mir die Bestätigung meiner Vermutung, dass die Legalisierung im deutschen Konsulat
Themenstarter

