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Thema: Führerschein

Hallo grüß dich Wegen dem Lernen beklage ich mich auch nicht. Natürlich ist es auch wichtig die jeweiligen Verkehrsregeln zu kennen.Völlig klar. Aber wenn es danach geht dürfte ich mich vom ersten Tag an nicht in ein Auto setzen. Rein von der Logik her. Ich denke mal dem stimmst du ...

  1. #11
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    Standard AW: Führerschein

    Hallo grüß dich
    Wegen dem Lernen beklage ich mich auch nicht. Natürlich ist es auch wichtig die jeweiligen Verkehrsregeln zu kennen.Völlig klar. Aber wenn es danach geht dürfte ich mich vom ersten Tag an nicht in ein Auto setzen. Rein von der Logik her.
    Ich denke mal dem stimmst du mir bei ...oder?

  2. #12
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    Standard AW: Führerschein

    Erst einmal Danke an ana_klaus. Nun über den Sinn oder Unsinn lässt sich sicher streiten. Vor allem verstehe ich nicht das man eine Übersetzung braucht, was gibts denn auf dem Führerschein zu übersetzen? Und was nutzt es dem Polizisten in D, wenn er eine Übersetzung hat aber trotzdem die Führerscheinklasse nicht zuordnen kann?

  3. #13
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    Standard AW: Führerschein

    Huhu... Ich missbrauche den Tread für eine kleine Frage betreffend Führerschein und Automieten/fahren. Nicht das ich geplant habe ein Auto zu mieten aber interessieren tut’s mich schon.

    Ich hab vor kurzer Zeit (rund 1 Monat) hier in der Schweiz meinen Führerschein gemacht. Grundsätzlich kann man ja mit einem Ausländischen Führerschein ein Auto mieten (was ja auch sinnvoll ist ). Braucht man den Führerschein schon eine bestimmte Zeit in der Tasche zu haben oder kann ich auch als „Neulenker“ ein Auto mieten?

    Das andere ist, falls ein Freund in Brasilien ein Auto besitzt dürfte ich damit fahren?

    Und zuletzt... Was sind die grössten Unterschiede in den Verkehrsregeln zu CH/DE (auch z.B Fussgägnger betreffend.

    Ich danke euch

  4. #14
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    Standard AW: Führerschein

    Unterwegs in BR: Es gilt das Recht des Stärkeren
    Unterwegs in D: Es gilt das Recht des Schwächeren

  5. Dieses Mitglied bedankt sich bei Ralfou für diesen Beitrag.

    Cheesytom (17. June 2009)

  6. #15
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    Standard AW: Führerschein

    ....und der schweizer Gendarm wird Dich fragen: wer hat den Käse zum
    Bahnhof gerollt...

    Spaß beiseite: bei den int. Autovermietungen gelten schon Regeln hinsichtlich des Alters oder Führerscheinbesitz - meinte 21 Jahre gelesen zu
    haben - irre mich vielleicht.

    Es empfiehlt sich auf jeden Fall bei einer Auslandsreise sich nach den orts-
    üblichen Regeln zu erkundigen - im Prinzip stimmen diese überein, aber... es
    gibt Details... Feinheiten - Nichtbeachtung = Abkassiert.

    Ist eigentlich der "grüne Pfeil" in BR/CH/A bekannt?

  7. #16
    Engagierter Benutzer Benutzerbild von kippenhan
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    Standard Umschreiben Führeschein

    Inhaber des brasilianischen Führerscheines können nach Einreise 6 Monate in D fahren.
    Dies kann auch mit einem Antrag auf 12 Monate verlängert werden – aber nur wenn der Aufenthalt in D auf 12 Monate befristet ist.
    Nach diesen 6 Monaten muss man einen Deutschen Führerschein gemacht haben.
    Umschreiben klingt wie wenn man einfach ein neues Dokument statt des Alten bekommt.
    Dem ist aber nicht so – man muss die Prüfung genau wie bei einem neuen deutschen Führerschein machen.

    Der Führerschein muss übrigens innerhalb der ersten 3 Jahre nach Einreise umgeschrieben werden – sonst müsst ihr einen neuen machen. (Incl. Probezeit)
    Bei der Probezeit wird ab dem Zeitpunkt der Erteilung des brasilianischen Führescheines gerechnet. Sprich wenn ihr diesen schon 2 Jahre besitzt habt ihr keine Probezeit mehnr

    Man braucht keine Fahrschtunden zu machen. Ist aber anzuraten wenn man unsicher im Straßenverkehr ist. Ein paar Fahrstunden sehen auch für den Prüfer gut aus, da es sonnst etwas arrogant herüber kommt zu meinen man braucht das nicht und kann alles.

    Vorgang:
    - Anmelden bei der Fahrschule und gleich sagen dass man Umschreibt – daher geringere Anmeldegebühr.
    - Meine Empfehlung – portugiesische Bögen kaufen.
    - Gleich Kurs "Sofortmaßnahmen am Unfallort" machen
    - Sehtest (darauf achten ob angekreuzt ist mit oder ohne Brille)

    - Am besten recht schnell den Antrag beim Landratsamt zur Prüfungserlaubniss einreichen. Ihr habt nach Erteilung ein Jahr zeit die Prüfung abzulegen.

    Mitzubringen zur Erteilung der Fahrerlaubnis ist
    - Gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung)
    - Aufenthaltsgenehmigung
    - Aktuelles Lichtbild (Größe: 35x45 mm)
    - Ausländischer Führerschein
    - Übersetzung eines staatlich anerkannten Dolmetschers in Deutschland zB. Bei http://textdesign.net/
    - Sehtest (für Pkw und Motorrad)
    - Kursbescheinigung "Sofortmaßnahmen am Unfallort" (bei Pkw und Motorrad)
    - Fahrschulantrag
    Es kann sein dass die Behörde von euch noch ein Formular ausgefüllt haben möchte warum ihr die Prüfung in Portugiesisch machen wollt. Hier sollte sich niemand mit gutem Deutsch verkünsteln denn am Schluss muss der Antragsteller unterschreiben dass er den Text selbst verfasst hat.

    Ich schliesse michDass man 6 Monate fahren darf und dann unter beweis stellen muss dass man es kann finde ich in manchen Fällen bedenklich.
    Mit besten Grüssen

    Kippe

  8. Dieses Mitglied bedankt sich bei kippenhan für diesen Beitrag.

    Jakobo (12. May 2009)

  9. #17
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    Frage AW: Umschreiben Führeschein

    Zitat Zitat von kippenhan Beitrag anzeigen

    ...

    Nach diesen 6 Monaten muss man einen Deutschen Führerschein gemacht haben.
    Umschreiben klingt wie wenn man einfach ein neues Dokument statt des Alten bekommt.
    Dem ist aber nicht so – man muss die Prüfung genau wie bei einem neuen deutschen Führerschein machen...
    Moin erstmal!

    Eine kleine Zusatzfrage: Angenommen, die Prüfung wurde erfolgreich bestanden und der Führerschein tatsächlich umgeschrieben. Umschreiben im warsten Sinne des Wortes, es muss dann der brasilianische Führerschein abgegeben werden. Hier in Schwaben machen die das auch so.
    Ich stell mir gerade vor, wie meine Frau einem brasilianischen Polizisten einen deutschen und internationalen Führerschein vor die Nase hält...

    Es heißt aber auch " in begründeten Fällen kann die Führerscheinbehörde davon absehen..."

    Was sind Eure Erfahrungen mit diesen begründeten Fällen bzw. wie wird das in anderen Städten und Landkreisen gehandhabt?

    Danke im Voraus

    [IMG]file:///C:/Users/Martin/Documents/F%C3%BChrerschein/Ausschnitt%202.jpg[/IMG]heavyfuel
    Miniaturansicht angehängter Grafiken Miniaturansicht angehängter Grafiken Führerschein-ausschnitt-2-jpg  

  10. #18
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    Standard AW: Umschreiben Führeschein

    Zitat Zitat von heavyfuel Beitrag anzeigen
    ...es muss dann der brasilianische Führerschein abgegeben werden. ...

    Es heißt aber auch " in begründeten Fällen kann die Führerscheinbehörde davon absehen..."

    Was sind Eure Erfahrungen mit diesen begründeten Fällen bzw. wie wird das in anderen Städten und Landkreisen gehandhabt?
    ,
    Wo ist denn da das Problem ?
    Dann geht Deine Frau einfach währned des nächsten Heimaturlaubs in BRA zur DETRAN und lässt sich einen Ersatz FS ausstellen (2ª via da CNH), fertig ist die Laube.
    Sie muss nur daran denken das solange zu machen wie der bras. FS noch gültig ist, als damit nicht zu lange warten. Dann benutzt Sie den bras. FS in Brasiland und den dt. in D.


  11. Dieses Mitglied bedankt sich bei BRAZILIANT für diesen Beitrag.

    heavyfuel (17. June 2009)

  12. #19
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    Standard AW: Führerschein

    Hi,

    und die Frage der 6 Monaten, ist ganz einfach: Jeder Tourist darf sich in Deutschland (und in anderen Länder ebenfalls) einen Mietwagen anheuern und durch die Landschaft fahren, auch wenn er, in unserem Falle kein Wörtchen deutsch kann!
    Also: Als Touri darf'st du 90 Tage, verlängerbar auf weitere 90 Tage, also 180 Tage (6 Monate) hier Verbringen und gleichzeitig die Straßen verunsichern. Geschnallt?
    Deus, do alto de sua sabedoria foi socialista em apenas um fator: na distribuição do tempo; ele é igual para todos.

    a gente se fala,

    Kalle

  13. #20
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    Standard Nebenthread Mindestalter Mietwagen

    Condor
    Zitat Zitat von Comprido Beitrag anzeigen
    Ich hab vor kurzer Zeit (rund 1 Monat) hier in der Schweiz meinen Führerschein gemacht. Grundsätzlich kann man ja mit einem Ausländischen Führerschein ein Auto mieten (was ja auch sinnvoll ist ). Braucht man den Führerschein schon eine bestimmte Zeit in der Tasche zu haben oder kann ich auch als „Neulenker“ ein Auto mieten?
    Zitat Zitat von gemic Beitrag anzeigen
    Spaß beiseite: bei den int. Autovermietungen gelten schon Regeln hinsichtlich des Alters oder Führerscheinbesitz - meinte 21 Jahre gelesen zu
    haben - irre mich vielleicht.

    Es empfiehlt sich auf jeden Fall bei einer Auslandsreise sich nach den orts-
    üblichen Regeln zu erkundigen - im Prinzip stimmen diese überein, aber... es
    gibt Details... Feinheiten - Nichtbeachtung = Abkassiert.
    Moin,

    als Ergänzung zu Gemics Antwort: Nein Du darfst noch kein Auto mieten; zumindest die Großen haben ein Mindestalter und eine Mindestzeit, die man den Führerschein haben muss.

    Hier die Schweiz:

    Terms and Conditions

    Europcar - Allgemeine Bedingungen - Allgemeine Mietkonditionen



    und in Brasilien ist es nicht viel anders:

    ::..LEMANS..::

    Rede Brasil Aluguel de Veículos - Locação de Veículos , Rent a Car, Franquias Brasil, Aluguel de Carros, Aluguel de Autos, Rental Car

    AMAZÔNIA RENT A CAR




    Gruß

    heavyfuel

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