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es scheint doch möglich zu sein.....: ein Brasilianer hat sein 90-Tage-Schengen-Visum beim Ausländeramt um nochmals 90 Tage verlängert bekommen (reiner Besuch, kein Asyl oder Arbeitsaufnahme), Kostenpunkt 25 Euros, Nachweis von 600 E/Monat, die Incoming - Krankenversicherung sowie Rückflugschein entsprechend der Geltungsdauer des Visums. Die näheren Umstände resp. Gesetzesvorlagen sind mir im Moment noch nicht im Detail
  1. #1
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    20.04.2006
    Beiträge
    2.703

    Standard es scheint doch möglich zu sein.....

    ein Brasilianer hat sein 90-Tage-Schengen-Visum beim Ausländeramt um nochmals 90 Tage verlängert bekommen (reiner Besuch, kein Asyl oder Arbeitsaufnahme), Kostenpunkt 25 Euros, Nachweis von 600 E/Monat, die Incoming-Krankenversicherung sowie Rückflugschein entsprechend der Geltungsdauer des Visums. Die näheren Umstände resp. Gesetzesvorlagen sind mir im Moment noch nicht im Detail bekannt - also, Heiratsaspiranten und s.w. es geht doch.



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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2008
    Beiträge
    507

    Standard AW: es scheint doch möglich zu sein.....

    Sicher geht es, aber nur mit sehr sehr viel entgegenkommen, verständnis und gutem WIllen der AUSLÄNDERBEHÖRDE !!!

    Ist halt im s.g. Ermessensspielraum der ABH. Aber das ist jetzt überhaupt kein Anlass den Leuten hier falsche Hoffnungen zu machen, besonders dann wenn mal wieder nur vom hören-sagen die Rede ist und Du noch nicht einmal die genauen Umstände kennst. Also nur Stammtisch geeignet !



  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    20.04.2006
    Beiträge
    2.703

    Standard AW: es scheint doch möglich zu sein.....

    .... die genauen Umstände werde ich nachreichen und es gibt auch einen Bezug auf einen Paragrafen der angewendet wurde. Ich berichte, Halbheiten oder Gerüchte kommen von meiner Seite nicht ins Forum. Ich kenne die Polemik wenn der brasil. Besuch nach 90 Tagen heim muß, sei es nun die Namorada oder die Mutter oder sonst wer... und wenn man die Threads so durchliest hat noch keiner von dieser Möglichkeit berichtet - dafür aber Murks wie zB in die Türkei reisen, abwarten usw. -


  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    12.03.2006
    Ort
    Einbeck
    Beiträge
    324

    Standard AW: es scheint doch möglich zu sein.....

    @gemic
    Du willst den Paragraphen und die Vorschrift:
    § 40 Verlängerung eines visumfreien Kurzaufenthalts Staatsangehörige der in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 aufgeführten Staaten können nach der Einreise eine Aufenthaltserlaubnis für einen weiteren Aufenthalt von längstens drei Monaten, der sich an einen Kurzaufenthalt anschließt, einholen, wenn
    1. ein Ausnahmefall im Sinne des Artikels 20 Abs. 2 des Schengener Durchführungsübereinkommens vorliegt und
    2. der Ausländer im Bundesgebiet keine Erwerbstätigkeit mit Ausnahme der in § 17 Abs. 2 genannten Tätigkeiten ausübt.




    Verlängerung des Aufenthaltes geht nur in einem Ausnahme oder Härtefall, bei wirklich wichtigen Gründen
    alles weitere und sonst ohne Kommentar.


    Wie Messenger schon sagt bist Du auf das Ermessen und das Wohlwollen des Entscheiders bei der ABH angewiesen.
    Einige sind sehr großzügig, andere wiederum eher kleinlich.



  5. #5
    Erfahrener Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    20.04.2006
    Beiträge
    2.703

    Standard AW: es scheint doch möglich zu sein.....

    Danke Einbeck, den Paragrafen habe ich gesucht. Die Schwester meiner brasil. Bekannten ist auf Besuch, diese steht mit ihren 3 Kindern in einem Trennungs- und Scheidungsprozeß und ist nervlich fertig, da hat sie ein ärztliches Attest bekommen worin empfohlen wird, daß die Schwester in dieser schwierigen Lebensphase sie weiterhin begleiten soll. Krankenver-sicherung verlängert, Ticket umgebucht, pro Monat 600 Euronen nach-weisen, Verwaltungsgebühren etc. etc. somit kommt die Sache locker auf 500 Euronen. Hat aber geklappt.


 

 

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