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Brasilianisches Generalkonsulat in München: Sorry, Thema wurde zweimal eingestellt, da ich es beim ersten Mal unter "Neue Beiträge" nicht sehen könnte. Hoffe, jetzt klappt´s ! ================================================== === Hallo, meine Feundin (Brasilianerin) und ich (Deutscher) wollten gerne bald heiraten. Meine Freundin hat vor 15 Jahren in Brasilien geheiratet und hat sich in Deutschland scheiden lassen.
  1. #1
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    20.12.2006
    Beiträge
    116

    Standard Brasilianisches Generalkonsulat in München

    Sorry, Thema wurde zweimal eingestellt, da ich es beim ersten Mal unter "Neue Beiträge" nicht sehen könnte. Hoffe, jetzt klappt´s !
    ================================================== ===
    Hallo,

    meine Feundin (Brasilianerin) und ich (Deutscher) wollten gerne bald heiraten. Meine Freundin hat vor 15 Jahren in Brasilien geheiratet und hat sich in Deutschland scheiden lassen. Daraufhin haben wir die Scheidungspapiere von der obersten Behörde (Superior Tribunal de Justicia) in Brasilia mit Hilfe unseres brasilianischen Anwaltes bestätigen und beglaubigen lassen. (Homologacao de Sentenca) (diese rote Mappe). Kostet alles ein Scheinegeld, ist aber ungebdingt notwendig.

    Diese rote Mappe mit allen relevanten Papieren haben wir nach München zum Brasilianischen Generalkonsulat geschickt mit der Bitte eine Habilitacao de Casamento (Ehefähigkeitszeugnis) auszustellen. Zunächst forderte das Bras. Generalkonsulat eine Überbeglaubigung des schon vom Amtsgericht beglaubigten Scheidungsurteils. Immer noch nicht genug. Jetzt sollten wir die Beglaubigung des Landgerichtes ins Portugiesische übersetzen lassen. Da wir gerade in Brasilien waren, haben wir es dort übersetzen lassen (von Erika Arnold) und haben bei den brasilianischen Behörden (u.a. cartorio) nachgefragt. Die haben die Papiere durchgeschaut und gesagt alle Papiere sind vollständig und in Ordnung, sie wüßten gar nicht, was das Brasilianische Generalkonsulat von uns noch alles will.

    Zurück in Deutschland haben wir die Unterlagen zum Bras.Gen.Kon. nach München geschickt und ein paar Tage später nachgerufen. Jetzt heißt es, alles umsonst, das Gesetz hätte sich inzwischen geändert, und das hiesige Standesamt müsse nun die Habilitacao de Casamento beim Bras.Gen.Kon. beantragen. Klingt komisch, ist aber so !

    Hey Leute geht´s noch, was geht denn da ab ? Wollen die uns veralbern ? Wer von Euch hat mit diesem Konsulat schon zu tun gehabt? Kennt jemand eine etwaige Änderung dieses Gesetzes.

    Da ich davon ausgehe, dass wir schon vorher das ganze Getöse gar nicht gebraucht hätten, werde ich jetzt einen Anwalt einschalten, nicht weil ich Ärger gebrauchen kann, ich habe aber leider inzwischen keine Nerven mehr, mich mit diesem Konsulat rumzuschlagen.

    Wer kennt sich da aus. Hat man Chancen, dieses Papier irgendwann einmal noch zu bekommen?

    Für Infos bin ich dankbar.


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  2. #2
    Neuer Benutzer
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    13.01.2009
    Beiträge
    1

    Standard AW: Brasilianisches Generalkonsulat in München

    Hallo, München ist für solche Sachen bekannt. einfach mal das Generalkonsulat in Frankfurt anrufen. Oder mit einem Anwalt drohen. Hat Wunder gewirkt.

  3. #3
    Administrator
    Registriert seit
    28.10.2003
    Ort
    Skandinavische Südsee
    Beiträge
    4.631

    Standard AW: Brasilianisches Generalkonsulat in München

    Zitat Zitat von pedrobrasil Beitrag anzeigen
    da ich es beim ersten Mal unter "Neue Beiträge" nicht sehen könnte
    Moin,
    das kommt, weil der Beitrag für dich ja nicht mehr neu war (du hast ihn ja selber geschrieben).
    Die Anzeige ist, Datenbank abhängig, für jeden individuell.

    Gruß
    Christian

  4. #4
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    08.03.2009
    Beiträge
    10

    Standard AW: Brasilianisches Generalkonsulat in München

    ich habe auch mit dem münchner konsulat schlechte erfahrungen gemacht. ich möchte mit meiner tochter allein nach brasilien reisen, um urlaub zu machen. normalerweise benötigt man eine reisegenehmigung von dem nicht mitreisenden elternteil. aber das konsulat in münchen hat gesagt, dass wir das nicht brauchen, weil beide elternteile deutsch sind. das würde wohl nur für misch-ehen oder beziehungen gelten, wenn daraus kinder hervorgehen. allerdings hat mir das konsulat in frakfurt und auch berlin gesagt, dass es egal ist, welche staatsangehörigkeit die elter/kinder haben, man braucht es IMMER.
    ich weiß nicht, was ich glauben kann....ich werde mir auf jeden fall solch eine genehmigung beglaubigen lassen...ich geh lieber auf nummer sicher, bevor ich probleme bei der ausreise bekomme....soviel zum münchner konsulat.....

 

 

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