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Ehefähigkeitszeugnis Brasilianisches Generalkonulat München: Hallo, meine Feundin (Brasilianerin) und ich (Deutscher) wollten gerne bald heiraten. Meine Freundin hat vor 15 Jahren in Brasilien geheiratet und hat sich in Deutschland scheiden lassen. Daraufhin haben wir die Scheidungspapiere von der obersten Behörde (Superior Tribunal de Justicia) in Brasilia mit Hilfe unseres brasilianischen Anwaltes bestätigen und beglaubigen
  1. #1
    Erfahrener Benutzer
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    116

    Standard Ehefähigkeitszeugnis Brasilianisches Generalkonulat München

    Hallo,

    meine Feundin (Brasilianerin) und ich (Deutscher) wollten gerne bald heiraten. Meine Freundin hat vor 15 Jahren in Brasilien geheiratet und hat sich in Deutschland scheiden lassen. Daraufhin haben wir die Scheidungspapiere von der obersten Behörde (Superior Tribunal de Justicia) in Brasilia mit Hilfe unseres brasilianischen Anwaltes bestätigen und beglaubigen lassen. (Homologacao de Sentenca) (diese rote Mappe). Kostet alles ein Scheinegeld, ist aber ungebdingt notwendig.

    Diese rote Mappe mit allen relevanten Papieren haben wir nach München zum Brasilianischen Generalkonsulat geschickt mit der Bitte eine Habilitacao de Casamento (Ehefähigkeitszeugnis) auszustellen. Zunächst forderte das Bras. Generalkonsulat eine Überbeglaubigung des schon vom Amtsgericht beglaubigten Scheidungsurteils. Immer noch nicht genug. Jetzt sollten wir die Beglaubigung des Landgerichtes ins Portugiesische übersetzen lassen. Da wir gerade in Brasilien waren, haben wir es dort übersetzen lassen (von Erika Arnold) und haben bei den brasilianischen Behörden (u.a. cartorio) nachgefragt. Die haben die Papiere durchgeschaut und gesagt alle Papiere sind vollständig und in Ordnung, sie wüßten gar nicht, was das Brasilianische Generalkonsulat von uns noch alles will.

    Zurück in Deutschland haben wir die Unterlagen zum Bras.Gen.Kon. nach München geschickt und ein paar Tage später nachgerufen. Jetzt heißt es, alles umsonst, das Gesetz hätte sich inzwischen geändert, und das hiesige Standesamt müsse nun die Habilitacao de Casamento beim Bras.Gen.Kon. beantragen. Klingt komisch, ist aber so !

    Hey Leute geht´s noch, was geht denn da ab ? Wollen die uns veralbern ? Wer von Euch hat mit diesem Konsulat schon zu tun gehabt? Kennt jemand eine etwaige Änderung dieses Gesetzes.

    Da ich davon ausgehe, dass wir schon vorher das ganze Getöse gar nicht gebraucht hätten, werde ich jetzt einen Anwalt einschalten, nicht weil ich Ärger gebrauchen kann, ich habe aber leider inzwischen keine Nerven mehr, mich mit diesem Konsulat rumzuschlagen.

    Wer kennt sich da aus. Hat man Chancen, dieses Papier irgendwann einmal noch zu bekommen?

    Für Infos bin ich dankbar.


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  2. #2
    Moderator
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    867

    Standard AW: Ehefähigkeitszeugnis Brasilianisches Generalkonulat München

    Oi.

    Mit einer brauchbaren Info kann ich dir leider nicht dienen.

    Aber warum gehst du nicht den vom bras. Generalkonsulat vorgegeben Weg und bittest das hiesige Standesamt die habilitação zu beantragen.
    Die erforderlichen Unterlagen sind doch da.

    Vielleicht geht es ja nur darum, dass man euch das heiß begehrte Objekt nicht persönlich, sondern nur über den sogenannten Dienstweg zukommen lassen will.

    Ich glaube auch nicht an eine Gesetzesänderung.
    Das war Ignoranz. Falsche Auskunft. Und so.

    Bei allem Verständnis für deine blanken Nerven, aber einen Anwalt würde ich mir erst mal sparen.


    Abraços e muita sorte
    Geändert von Jarbas (4. December 2008 um 10:07 Uhr)

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Themenstarter

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    Beiträge
    116

    Standard AW: Ehefähigkeitszeugnis Brasilianisches Generalkonulat München

    Hab heute mit dem Standesamt gesprochen, der hat mir Deine Version bestätigt. Das werde ich auch so machen und hoffe, dass es uns nunmehr gelingt.

 

 

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