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Reisegenehmigung für Minderjährige: Termo de guarda ist NICHT das alleinige Sorgerecht ? ist doch ein richterlicher Beschluss mit allem drum und dran ???
  1. #7
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    4.121

    Standard AW: Reisegenehmigung für Minderjährige

    Termo de guarda ist NICHT das alleinige Sorgerecht ?
    ist doch ein richterlicher Beschluss mit allem drum und dran ???
    Gruss brasilmen Thomas
    www.brasilmen.de


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  2. #8
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    13.01.2009
    Beiträge
    434

    Standard AW: Reisegenehmigung für Minderjährige

    Zitat Zitat von brasilmen Beitrag anzeigen
    Termo de guarda ist NICHT das alleinige Sorgerecht ?
    ist doch ein richterlicher Beschluss mit allem drum und dran ???
    Richtig, ist NICHT das alleinige Sorgerecht. Und richtig, ist ein richterlicher Beschluß. Mußt mal die Dokumente genau lesen, da wird das Aufsichtsrecht und event. das Besuchsrecht geregelt. Nice to have aber für Brasilien ein unnötiges Papier, weil das Aufsichtsrecht in Brasilien automatisch das Elternteil hat wo das Kind lebt. Sollte Vater oder Mutter mal nicht die Reisegenehmigung unterschreiben wollen, dann hilft die schriftliche guarda aber etwas schneller an eine richterliche Reisegenehmigung zu kommen.

  3. #9
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    4.121

    Standard AW: Reisegenehmigung für Minderjährige

    ok, und wie heißt dann das "richtige" Sorgerecht ?
    Gruss brasilmen Thomas
    www.brasilmen.de

  4. #10
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    13.01.2009
    Beiträge
    434

    Standard AW: Reisegenehmigung für Minderjährige

    Zitat Zitat von brasilmen Beitrag anzeigen
    ok, und wie heißt dann das "richtige" Sorgerecht ?
    ich glaube "pátrio poder do menor", aber das nennt sich dann wohl auch überall anders, ebenso wie "termo de guarda", "guarda definitiva", "concessão de guarda", "declaração de guarda" oder was auch immer ich schon alleine für das Aufsichtsrecht gehört haben. Ist halt nicht so direkt zu übersetzen, weil das mit dem Sorgerecht in Brasilien anders geregelt ist als in Deutschland.

    Aber ich habe jetzt mal nachgelesen, man braucht in der Tat eine Reisegenehmigung, auch wenn man alleiniges Sorgerecht hat und die kann dann das Elternteil unterschreiben, welches alleiniges Sorgerecht hat. Im ersten Moment habe ich gedacht "was ist das den wieder für'n Behördenwahn, macht aber doch irgendwo Sinn, ist den Grenzbeamten sicher leichter beizubringen.

    http://www.consbras-frankfurt.com/de_012122.pdf

    Gruß
    Jakobo

 

 
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