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Aufenthalt nach Scheidung in Brasilien: Ein Rentner mit deutscher Staatsbürgerschaft wohnt seit 3,5 Jahren in Brasilien und ist seit 3,5 Jahren mit einer Brasilianerin verheiratet. Wenn er sich jetzt scheiden lässt, verliert er dann seinen Aufenthaltsstatus in Brasilien und muss ausreisen? Und wie lange muss/darf/sollte man als Deutscher verheiratet sein, damit man auch nach einer
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    9

    Frage Aufenthalt nach Scheidung in Brasilien

    Ein Rentner mit deutscher Staatsbürgerschaft wohnt seit 3,5 Jahren in Brasilien und ist seit 3,5 Jahren mit einer Brasilianerin verheiratet.

    Wenn er sich jetzt scheiden lässt, verliert er dann seinen Aufenthaltsstatus in Brasilien und muss ausreisen?

    Und wie lange muss/darf/sollte man als Deutscher verheiratet sein, damit man auch nach einer Scheidung dauerhaft in Brasilien leben darf?

    Gibt es das überhaupt?

    Man hat mich gebeten, das zu fragen. Per Suche hab ich nichts passendes gefunden.


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  2. #2
    Administrator
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    4.631

    Standard AW: Aufenthalt nach Scheidung in Brasilien

    Moin,
    normalerweise darf er bleiben, wenn die Papiere schon durch ist.
    Allerdings hst der Richter meine Schwägerin im Scheidungs-Prozess gefragt ob Sie möchte das ihr zukünftiger Ex-Mann die Aufenthaltsgenehmigung verliert. Ich gehe mal davon aus des der Richter die Möglichkeit hat das auch zu verfügen. Die beiden sind jetzt 10 Jahre verheiratet.
    Bei sehr kurzer Ehe gibt es wohl auch das Risiko das jemand eine Scheinehe unterstellt und deshalb den Widerruf der Aufenthaltsgenehmigung anstrebt, sei es die Ex oder der Staatsanwalt. Aber wenn Keiner fragt bleibt alles beim Alten.

    Gruß
    Christian
    Sukram71 sagt Danke.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
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    Beiträge
    508

    Standard AW: Aufenthalt nach Scheidung in Brasilien

    Eine Aberkennung der einmal erhaltenen Aufenthaltsgenehmigung (=permanencia) ist im Gesetz zunächst mal nicht vorgesehen, man(n) könnte also versuchen, den Klageweg gegen die Aberkennung einzuschlagen, Ausgang ungewiss. Ansonsten wie Christian schon schrieb: wo kein Kläger, da kein Richter.
    Ein eigenständiges Aufenthaltsrecht nach xx Jahren der Ehe erlangt ein Ausländer nicht automatisch, einzige Möglichkeit wäre die Beantragung der bras. Staatsbürgerschaft, das geht schon nach zwei Jahren Ehe, wenn der Antragsteller schon länger als 2 Jahre in BR wohnt entfällt auch die Gesundheitsprüfung (lei 6.815 Art. 111 ff.)

    Andererseits braucht sich der frisch Geschiedene keine großen Gedanken zu machen. Wenn die "Hochzeits-perma" wegen Scheidung aberkannt werden sollte beantragt er eben die "Rentner-perma", größtes Problem dabei könnte der Nachweis der monatlichen 2.000 US$ verfügbare Geldmittel sein.
    Sukram71 sagt Danke.


  4. #4
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
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    Köln
    Beiträge
    9

    Standard AW: Aufenthalt nach Scheidung in Brasilien

    Zitat Zitat von Tuxaua Beitrag anzeigen
    Andererseits braucht sich der frisch Geschiedene keine großen Gedanken zu machen. Wenn die "Hochzeits-perma" wegen Scheidung aberkannt werden sollte beantragt er eben die "Rentner-perma", größtes Problem dabei könnte der Nachweis der monatlichen 2.000 US$ verfügbare Geldmittel sein.
    Der lebt aber u. a. auch deshalb in Brasilien, weil er von der Rente hierzulande nicht leben könnte und nicht auf Stütze angewiesen sein möchte. Aber vielleicht gibt der US-Dollar ja noch was nach ... so um die 90%, dann wäre das mit den 2.000 US$ machbar.

  5. #5
    Benutzer
    Registriert seit
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    98

    Standard AW: Aufenthalt nach Scheidung in Brasilien

    Hallo zusammen,

    gilt bei dieser Regelung mit 2.000 usd / Monat ein Mindestalter von 55 oder 60 Jahren???

    Mieteinnahmen werden auch angerechnet?

    PS: Ich weiß, dass diese Fragen immer wieder gestellt werden die Antworten zum Teil aber nicht mehr auf dem aktuellsten Stand sind.

  6. #6
    Administrator
    Registriert seit
    28.10.2003
    Ort
    Skandinavische Südsee
    Beiträge
    4.631

    Standard AW: Aufenthalt nach Scheidung in Brasilien

    Moin,
    Mieteinnahmen sind schwierig. Ein Bekannter hatte schon Probleme als ehemaliger Kapitän. Die habe keine Rente aus der normalen Rentenversicherung sondern irgendwie was eigenes. Das wurde erst nach viel Papierkram anerkannt.

    Gruß
    Christian

 

 
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