Servus,
zur Info, auf meine Anfrage beim Zoll bzgl. der Einfuhr von Wertgegenständen, die keine 6 Monate alt sind (Hochzeitsgeschenke...):
"Sehr geehrter Herr...,
Ausnahmen von der 6-monatigen Nutzungsdauer gibt es bei Heiratsgut, im Gegensatz zum "Übersiedlungsgut" muss es sich bei
den als "Heiratsgut" deklarierten Waren nicht um gebrauchte Waren handeln, es können auch Neuwaren sein. Allerdings darf
die Art bzw. die Anzahl der jeweiligen Waren keinen kommerziellen Charakter erkennen lassen. Als Heiratsgut gelten
Geschenke, die üblicherweise aus Anlass einer Eheschließung überreicht werden und deren jeweiliger Wert 1.000 Euro nicht
überschreitet, Infos siehe:
Heiratsgut
Dort finden Sie auch die Grundvorauusetzungen, z.B. die Wohnsitzverlegung in die EU. Hat Ihre Ehefrau ein Visum und
verlegt Ihren Wohnsitz nicht gleichzeitig nach Deutschland, können Sie die Geschenke im Rahmen Ihrer Freimenge von 430 €
pro Person abgabenfrei einführen. Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze von 430 Euro überschritten, so werden
die Einfuhrabgaben auf den
Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil
erhoben.
Sind die Waren teilbar, werden nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil die
Einfuhrabgaben erhoben.
siehe auch:
Reisefreigrenzen-Drittland
(bei Besonderheiten zu den Wertgrenzen).
Als Nachweis über den Wert der Waren empfiehlt es sich jedoch Rechnungen/Kaufbelge mitzuführen, was bei
Hochzeitsgeschenken meist schwierig ist.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen




