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Info: "Heiratsgut" beim Zoll :-)): Servus, zur Info, auf meine Anfrage beim Zoll bzgl. der Einfuhr von Wertgegenständen, die keine 6 Monate alt sind (Hochzeitsgeschenke...): "Sehr geehrter Herr..., Ausnahmen von der 6-monatigen Nutzungsdauer gibt es bei Heiratsgut, im Gegensatz zum "Übersiedlungsgut" muss es sich bei den als "Heiratsgut" deklarierten Waren nicht um gebrauchte Waren handeln,
  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    08.02.2008
    Beiträge
    10

    Daumen hoch Info: "Heiratsgut" beim Zoll :-))

    Servus,
    zur Info, auf meine Anfrage beim Zoll bzgl. der Einfuhr von Wertgegenständen, die keine 6 Monate alt sind (Hochzeitsgeschenke...):

    "Sehr geehrter Herr...,
    Ausnahmen von der 6-monatigen Nutzungsdauer gibt es bei Heiratsgut, im Gegensatz zum "Übersiedlungsgut" muss es sich bei
    den als "Heiratsgut" deklarierten Waren nicht um gebrauchte Waren handeln, es können auch Neuwaren sein. Allerdings darf
    die Art bzw. die Anzahl der jeweiligen Waren keinen kommerziellen Charakter erkennen lassen. Als Heiratsgut gelten
    Geschenke, die üblicherweise aus Anlass einer Eheschließung überreicht werden und deren jeweiliger Wert 1.000 Euro nicht
    überschreitet, Infos siehe:

    Heiratsgut

    Dort finden Sie auch die Grundvorauusetzungen, z.B. die Wohnsitzverlegung in die EU. Hat Ihre Ehefrau ein Visum und
    verlegt Ihren Wohnsitz nicht gleichzeitig nach Deutschland, können Sie die Geschenke im Rahmen Ihrer Freimenge von 430 €
    pro Person abgabenfrei einführen. Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze von 430 Euro überschritten, so werden
    die Einfuhrabgaben auf den
    Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil
    erhoben.
    Sind die Waren teilbar, werden nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil die
    Einfuhrabgaben erhoben.

    siehe auch:

    Reisefreigrenzen-Drittland

    (bei Besonderheiten zu den Wertgrenzen).

    Als Nachweis über den Wert der Waren empfiehlt es sich jedoch Rechnungen/Kaufbelge mitzuführen, was bei
    Hochzeitsgeschenken meist schwierig ist.


    Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

    Mit freundlichen Grüßen


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  2. #2
    Moderator
    Registriert seit
    12.07.2004
    Ort
    o.f.W.
    Beiträge
    1.697

    Standard AW: Info: "Heiratsgut" beim Zoll :-))

    @ noonee : wie du siehst , sind umzugsgut und heiratsgut zwei verschiedene paar schuhe ..............
    http://brasil-web.de/forum/26385-umz...d-gepaeck.html

    gruss
    buggyman


 

 

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