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Unterhaltszahlung nach Scheidung - Mann in Deutschland Frau in Brasilien: Zitat von Nusch Bei Scheidung in DE musst DU keine Homologacao machen. Deine Ex schon . Das ist nicht ganz richtig. Sollte er später mal in die Verlegenheit kommen wieder eine Brasilianerin zu heiraten MUSS auch ER die Homologação in BRA nachweisen. Ob er dann dafür ein eigenes Verfahren benötigt
  1. #7
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
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    Beiträge
    507

    Standard AW: Unterhaltszahlung nach Scheidung - Mann in Deutschland Frau in Brasilien

    Zitat Zitat von Nusch Beitrag anzeigen
    Bei Scheidung in DE musst DU keine Homologacao machen. Deine Ex schon.
    Das ist nicht ganz richtig. Sollte er später mal in die Verlegenheit kommen wieder eine Brasilianerin zu heiraten MUSS auch ER die Homologação in BRA nachweisen. Ob er dann dafür ein eigenes Verfahren benötigt oder ob eine Kopie der Homologação die die Ex-Frau durchgeführt hat ausreicht weiss ich nicht.

    Zitat Zitat von Nusch Beitrag anzeigen
    Scheidung auf einem bras. Cartorio fällt weg, da Kinder involviert sind.
    Und auch deswegen weil ER kein Brasilianer ist. Die Scheidung ist nur bei brasilianischen Paaren möglich, wenn keine Kinder vorhanden sind.




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  2. #8
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

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    14.01.2009
    Beiträge
    4

    Standard AW: Unterhaltszahlung nach Scheidung - Mann in Deutschland Frau in Brasilien

    Zitat Zitat von MESSENGER08 Beitrag anzeigen
    Das ist nicht ganz richtig. Sollte er später mal in die Verlegenheit kommen wieder eine Brasilianerin zu heiraten MUSS auch ER die Homologação in BRA nachweisen. Ob er dann dafür ein eigenes Verfahren benötigt oder ob eine Kopie der Homologação die die Ex-Frau durchgeführt hat ausreicht weiss ich nicht.



    Ich glaube von Brasilianischen Frauen bin ich erstmal geheilt. Deswegen sehe ich das mit der erneuten Heirat recht entspannt.

  3. #9
    Neuer Benutzer
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    12.12.2008
    Beiträge
    25

    Standard AW: Unterhaltszahlung nach Scheidung - Mann in Deutschland Frau in Brasilien

    Zitat Zitat von MESSENGER08 Beitrag anzeigen
    Das ist nicht ganz richtig. Sollte er später mal in die Verlegenheit kommen wieder eine Brasilianerin zu heiraten MUSS auch ER die Homologação in BRA nachweisen. Ob er dann dafür ein eigenes Verfahren benötigt oder ob eine Kopie der Homologação die die Ex-Frau durchgeführt hat ausreicht weiss ich nicht.



    Und auch deswegen weil ER kein Brasilianer ist. Die Scheidung ist nur bei brasilianischen Paaren möglich, wenn keine Kinder vorhanden sind.

    Zur Info: ich war mit einer Brasilianerin verheiratet. Hier in DE. Scheidung in DE. Keine Homologacao durchgeführt. Nun heirate ich wieder eine Brasilianerin, sie ist ledig. Habe diesbezüglich beim Standesamt vorgesprochen. Die Standesbeamtin hat den zuständigen Richter beim OLG in meinem beisein angerufen und die Sachlage erläutert. Ich darf wieder eine Brasilianerin heiraten. OHNE Homologacao!! Nach deutschem Recht bin ich geschieden. Hatte auch die Info, dass ich die Homologacao durchführen müsste. OLG hat jedoch bestätigt, dass ich es nicht brauche. OLG ist übrigens Köln. Ob es in anderen Bundesländern anders ist, kann ich nicht sagen.

    Scheidung auf Cartorio soll auch bei deutsch/brasilianischer Ehe möglich sein. Wenn Eheschließung in Brasilien war und keine Kinder involviert sind. Jedenfalls in Curitiba. Bekannter von mir hat es so gemacht. (nach seiner Aussage) Ob diese Scheidung in DE anerkannt wird weiß ich nicht.
    Wenn wir über dünnes Eis laufen, liegt unser Heil in der Geschwindigkeit!

 

 
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