Das ist nicht ganz richtig. Sollte er später mal in die Verlegenheit kommen wieder eine Brasilianerin zu heiraten MUSS auch ER die Homologação in BRA nachweisen. Ob er dann dafür ein eigenes Verfahren benötigt oder ob eine Kopie der Homologação die die Ex-Frau durchgeführt hat ausreicht weiss ich nicht.
Und auch deswegen weil ER kein Brasilianer ist. Die Scheidung ist nur bei brasilianischen Paaren möglich, wenn keine Kinder vorhanden sind.
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Themenstarter
Deswegen sehe ich das mit der erneuten Heirat recht entspannt.


