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Aufenthaltsrecht: Hi an Alle, ich habe da ein wohl ziemlich ungewöhnlichen Fall, den ich hier mal gerne schildern würde und hoffe auf ein paar Antworten oder Ideen: Folgender Sachverhalt: Die leibliche Mutter (aus Brasilien ), verheiratet mit einem Deutschen seit 2003, in Deutschland geheiratet und mit unbefristetem Aufenthalts- und Niederlassungstitel hat
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    27.01.2009
    Beiträge
    1

    Standard Aufenthaltsrecht

    Hi an Alle,

    ich habe da ein wohl ziemlich ungewöhnlichen Fall, den ich hier mal gerne schildern würde und hoffe auf ein paar Antworten oder Ideen:

    Folgender Sachverhalt:

    Die leibliche Mutter (aus Brasilien), verheiratet mit einem Deutschen seit 2003, in Deutschland geheiratet und mit unbefristetem Aufenthalts- und Niederlassungstitel hat eine Tochter, die jetzt 24 Jahre alt ist.

    Die Tochter ist aus einer Vergewaltigung entstanden, als die Mutter gerade mal 12 Jahre alt war. Da es für die Mutter, verständlicherweise, in dem Alter nicht möglich war, für die Tochter zu sorgen, hat Sie diese der älteren Schwester "gegeben". Nun ist es offiziel so, dass im Reisepass der Tochter auch der Name der Schwester und des Ehemanns der Schwester als Eltern aufgeführt wird. Irgendwelche offizielen Papiere zu dieser sozusagen Adoption existieren nicht.

    Zur Zeit ist die Tochter hier zu Besuch und hat den Wunsch geäußert, hier bei der Mutter in der BRD zu bleiben.

    Jetzt habe ich zwar schon eine Menge in Sachen Einbürgerung gelesen, aber komme bezüglich dieser Konstellation nicht so richtig weiter. Da ich nicht sofort zu irgendwelchen Ämtern rennen will, frage ich erstmal hier im Board nach, welche Optionen die Tochter hat.

    Was ich bereits weiß ist, dass die Tochter dafür natürlich erstmal die deutsche Sprache erlenen muß, was aber ja über diese Integrationskurse, etc. ja zu machen wäre.

    Würde mich über jede hilfreiche Antwort freuen.


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2008
    Beiträge
    507

    Standard AW: Aufenthaltsrecht

    Im Prinzip habt Ihr 2 Probleme. Das erste ist mal das anscheinend die Tante und der Onkel als Eltern inder Geburtsurkunde des Mädchens erscheinen. Wieso hat die Mutter denn nicht wenigsten IHR Kind in Ihrem Namen registriert??? Selbst wenn dann Angehörige das Kind aufziehen. Mir ist klar das solche Fälle an der Tagesordnung in Brasilien sind, besonders in der Vergangenheit war es durchaus üblich das ungewollte Kinder oder Kinder die man nicht selber versorgen und aufziehen kann an Familienangehörige oder oft sogar Fremde so zu sagen "weitergereicht" wurden/werden. Diese "neuen" Eltern dann sehr oft diese Kinder sogar als Ihr eigenen registrieren können. Besonders auf dem Land ist da kein Problem.

    Nun müsst Ihr erstmal beweisen, vermutlich nur per DNA-Test, wer die leibliche Mutter ist, damit alle Papiere der Tochter in Ordnung gebracht werden können. Unter Umständen müssen Tante und Onkel sogar mit einem Verfahren wegen Urkundenfälschung und dergleichen rechnen, denn sie haben ja anscheinend ein Kind das nicht Ihr eigenes ist als solches Ausgegebn.

    Ohne diese Richtigstellung kann ja überhaupt kein Verwandschaftsverhältnis zwischen der Tochter und der leiblichen Mutter hergestellt werden. Schon gar nicht für dt. Behörden, die ja dann sich des 2. Problems annehmen müssen.

    Zitat Zitat von Luco Beitrag anzeigen
    Die leibliche Mutter (aus Brasilien), verheiratet mit einem Deutschen seit 2003, in Deutschland geheiratet und mit unbefristetem Aufenthalts- und Niederlassungstitel hat eine Tochter, die jetzt 24 Jahre alt ist.

    Die Tochter ist aus einer Vergewaltigung entstanden, als die Mutter gerade mal 12 Jahre alt war. Da es für die Mutter, verständlicherweise, in dem Alter nicht möglich war, für die Tochter zu sorgen, hat Sie diese der älteren Schwester "gegeben". Nun ist es offiziel so, dass im Reisepass der Tochter auch der Name der Schwester und des Ehemanns der Schwester als Eltern aufgeführt wird. Irgendwelche offizielen Papiere zu dieser sozusagen Adoption existieren nicht.
    Wie kann denn das angehen, das die Namen der Tante und des Onkels im Pass des Mädchens als Eltern eingetragen sind? Das geht doch NUR wenn diese auch als Eltern in der Geburtsurkunde als Eltern eingetragen sind.

    Zitat Zitat von Luco Beitrag anzeigen
    Zur Zeit ist die Tochter hier zu Besuch und hat den Wunsch geäußert, hier bei der Mutter in der BRD zu bleiben.

    Jetzt habe ich zwar schon eine Menge in Sachen Einbürgerung gelesen, aber komme bezüglich dieser Konstellation nicht so richtig weiter. Da ich nicht sofort zu irgendwelchen Ämtern rennen will, frage ich erstmal hier im Board nach, welche Optionen die Tochter hat.
    Um es kurz zu sagen, nicht viele. Besonders unter Berücksichtigung der Tatsache das z.Z. gar keine Verwandtschaft zwischen Tochter und Mutter beweisbar ist. Wie sollte dann evtl. ein Anspruch hieraus abgeleitet werden.
    Einbürgerung ist auch keine Option da die Tochter garnicht die Voraussetzungen hierfür erfüllt.

    Selbst wenn Nachgewiesen wäre das die Dame mit der Niederlassungserlaubnis die leibliche Mutter ist, glaube ich nicht das für eine 24 jährige Tochter eine Art Anspruch auf Familiennachzug oder ähnlichem besteht. Immerhin ist die Tochter volljährig, kann also selbst für sich Sorgen, hat nie mit der Mutter zusammen gelebt... Also vergesst das das die Tochter evtl. auf Grund der Mutter mit NE einen Aufenthaltstitel in Deutschland bekommt um in D zu leben.

    Einzige Chance sehe ich darin evtl. als AU-PAIR oder Studentin ein entsprechendes Visum für D zu beantragen und so wenigsten länger als die üblichen 90 Tage als Tourist in Deutschland zu bleiben.

    Bzgl. eine Daueraufenthaltes in D könnt Ihr Euch auch mal in folgendem Fachforum zum Thema Ausländer- und Aufenthaltsrecht in D erkundigen:

    Das Board von i4a.de

    Die Sache bzgl. der falschen Namen der Eltern ist ein Problem für die bras. Justiz, das müsst Ihr in Brasilien auf die Reihe bringen, da kann Euch niemand in Deutschland weiterhelfen. Nicht mal die bras. Botschaft, denn die kann Euch damit auch nur an die zuständigen Behörden in BRA verweisen.

    Aber das sollte das geringste Problem sein, denn die Tochter ist ja bereits volljährig und somit nicht mehr von der Zustimmung eines Erziehungsberechtigten abhängig. Nur wird Sie mit dem jetzigen Status nicht nachweisen können wer Ihre leibliche Mutter ist.



 

 

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