Willkommen im Forum, zum mitmachen einfach registrieren ?
  • Login:

Willkommen im Brasilien Forum.

Willkommen im Forum vom BrasilWeb


... ganz Brasilien auf eine Seite


  •  » Fragen stellen und Antworten finden
  •  » Fotos anschauen und selber hoch laden
  •  » Urlaub machen oder Auswandern
  •  » Einen eigenen Blog schreiben
  •  » Brasilien in Deutschland finden

...einfach mitmachen


Ja! Ich möchte mich jetzt registrieren!


p.s.: Für registrierte Mitglieder ist das Forum werbefrei!

Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte
Zeige Ergebnis 1 bis 6 von 17
Heirat und Scheidung nicht in bras. registriert: Meine Freundin hat 2000 in Dänemark geheiratet und sich 2004 wieder scheiden lassen(mit rechtskräftigen dt. Scheidungsurteil)Dummerweise hat sie diese Ehe nie in bras. registrieren lassen.Nun wollen wir heiraten und der Standesbeamte braucht ein Urteil/Beschluss der Scheidung vom bras. Gericht.Erschwerend kommt hinzu das ihr Exman irgendwo in Italien lebt(Stand 2004).Ist es
  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    03.12.2008
    Beiträge
    8

    Standard Heirat und Scheidung nicht in bras. registriert

    Meine Freundin hat 2000 in Dänemark geheiratet und sich 2004 wieder scheiden lassen(mit rechtskräftigen dt. Scheidungsurteil)Dummerweise hat sie diese Ehe nie in bras. registrieren lassen.Nun wollen wir heiraten und der Standesbeamte braucht ein Urteil/Beschluss der Scheidung vom bras. Gericht.Erschwerend kommt hinzu das ihr Exman irgendwo in Italien lebt(Stand 2004).Ist es möglich diesen Beschluss zu bekommen und vor allem wie muss sie sich verhalten.Hat sie sich vielleicht strafbar gemacht?Ich wäre euch sehr dankbar wenn ihr mir weiterhelfen könntet.Ist es möglich beide Dokumente(Heirat sowie Scheidungsurteil) übersetzen und notariell beglaubigen zu lassen und anschließend zum Konsulat zu gehen das die die Dokumente weiterleiten zum Gericht??
    Jede Menge fragen.Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen


    • Werbung




        
       

  2. #2
    Gesperrter Benutzer
    Registriert seit
    17.01.2009
    Beiträge
    56

    Standard AW: Heirat und Scheidung nicht in bras. registriert

    Warum heiratet ihr nicht wieder in Daenemark.

    Ist nervenschonender, das deutsche Urteil wird dort anerkannt.

    Man kann es aber auch auf die masochistische Art machen (in D).

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    03.12.2008
    Beiträge
    8

    Standard AW: Heirat und Scheidung nicht in bras. registriert

    Hab ich mir auch gedacht, aber der dt. Standesbeamte hat davon abgeraten weil es bei uns (Mainz) nicht eingetragen wird.Bei uns erfolgt der Eintrag im Eheregister nur mit Familienstammbuch und das bekommt sie ohne bras. Scheidungsbeschluss nicht.Der Standesbeamte sagt das die 2. Ehe illegal sei und dies viele Probleme geben könnte.Nach bras. Recht lebt sie in 2 Ehen und dies ginge nicht.Spätestens bei Rentenansprüchen bzw. Erbe etc. würden dann Fragen auftauchen.Deswegen der legale Weg.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2008
    Beiträge
    507

    Standard AW: Heirat und Scheidung nicht in bras. registriert

    Zitat Zitat von cleimarcia Beitrag anzeigen
    ...Bei uns erfolgt der Eintrag im Eheregister nur mit Familienstammbuch und das bekommt sie ohne bras. Scheidungsbeschluss nicht....
    Sei 01.01.2009 werden keine Familienbücher mehr angelegt!
    Euer Standesbeamter soll sich da mal informieren. Ausserdem ist ein s.g. Familienbuch NICHT PFLICHT, bzw. war es nie. Es diente nur zur Vereinfachung bei einigen Behördengängen, aber Verpflichtend war es nie!



  5. #5
    Gesperrter Benutzer
    Registriert seit
    17.01.2009
    Beiträge
    56

    Standard AW: Heirat und Scheidung nicht in bras. registriert

    Zitat Zitat von cleimarcia Beitrag anzeigen
    Der Standesbeamte sagt das die 2. Ehe illegal sei und dies viele Probleme geben könnte.Nach bras. Recht lebt sie in 2 Ehen und dies ginge nicht.
    Wenn ich zwischen den Zeilen lese handelt es sich bei dem besagten Standesbeamten um die Spezies homo kotzbrocus.

    Wenn Deine Freundin ein deutsches Scheidungsurteil hat ist sie geschieden und das reicht zur Heirat.

    Seit wann geht den deutschen Beamten das brasilianische Recht etwas an, er muss die deutschen Vorschriften einhalten. Das ist nichts als Schikane.

    Wahrscheinlich waere es einfacher Du versuchst es auf einem anderen Amt. Lebt ihr beide in Mainz ? wenn nicht, versuch es auf dem Standesamt des anderen Wohnorts. Evtl. kann man sich auch schnell mal ummelden zur Grossmutter/Bruder/Schwager etc. und in den Kleinstaedten laeuft das oft viel einfacher (eigene Erfahrung).

    Nicht aufgeben, kaempfen ist hier angesagt, und man kann die Beamten auch austricksen..

  6. #6
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    12.12.2008
    Beiträge
    25

    Standard AW: Heirat und Scheidung nicht in bras. registriert

    Hallo,
    zur Eheschliessung benötigt man in D ein Ehefähigkeitszeugnis, Ausländer natürlich auch, nun gibt es jedoch Länder, die kein Ehefähigkeitszeugnis nach deutschen Vorgaben ausstellen (z.b. Brasilien), hier muss dann die Befreiung zur Beibringung eines Ehefähigkeitszeugnis beim zust. OLG beantragt werden. Bei diesem Vorgang werden die Ehevorraussetzungen nach dem Heimatrecht des Ausländers geprüft. Sollte eine Brasilianerin hier in D verheiratet gewesen sein, und auch wieder in D geschieden, wird keine Befreiung erteilt und somit keine Eheschließung zugelassen. Hier muss zuerst das deutsche Scheidungsurteil durch die Brasilianische Justiz Anerkannt werden. Homologacao do Divorcio. Eine Eheschliessung in Dänemark mag zwar möglich sein, jedoch ist diese Ehe hier in D nicht gültig da noch ein Ehehinderniss (2. Ehe) nach dem Heimatrecht besteht. Ausserdem ist es nicht möglich die Eheschliessung der Brasilianerin im brasilianischen Konsulat zu registrieren, da hierzu wieder die Homologacao erforderlich wird. Ob die vorherige Ehe registriert wurde oder nicht, diese ist auf jeden Fall in Brasilien gültig!

    Noch etwas zur Eheschließung in Dänemark:

    Meines Erachtens nach, gibt es keinerlei Vorteile in Dänemark zu Heiraten. Dort muss man ebenfalls eine Geburtsurkunde, Ledigkeitsnachweis, Meldebescheinigung vorlegen. So wie in D auch. Nur halt das Ehefähigkeitszeugnis nicht. Aber die Befreiung dazu ist doch kein Problem in D. Man kann in D innerhalb 4 - 6 Wochen problemlos ohne Schwierigkeiten heiraten. Mit der Eheschließung in Dänemark werden die Probleme dann nur verschoben, außerdem, warum sollte man bei Eheschließung mit einer Ausländerin noch einen 3. Staat involvieren?

    Wenn alle Papiere sauber sind, dann würde ich immer eine Eheschließung in D vorziehen. Vorrausgesetzt die Brasilianerin ist ledig!

    1. Deutsch-Zertifikat A1
    2. Geburtsurkunde Neuausfertigung
    3. Ledigkeitsbescheinigung (Certidao do Solteiro)
    4. Alles übersetzen lassen, vereidigter Übersetzer.

    Ab nach Deutschland zum Standesamt. Anmeldung der Eheschließung, Befreiung beantragen, nach max. 6 Wochen wird im allgem. die Befreiung erteilt. Hochzeitstermin mit Standesamt festlegen und fertig.
    Wenn wir über dünnes Eis laufen, liegt unser Heil in der Geschwindigkeit!

 

 
Seite 1 von 3 123 LetzteLetzte

Ähnliche Themen

  1. Antworten: 12
    Letzter Beitrag: 27. September 2011, 10:22
  2. Heirat - Trennung - Scheidung
    Von Waldner im Forum Behördengänge - Oficial
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 21. October 2010, 19:26
  3. Scheidung nach bras. Recht
    Von juliamaria im Forum Ehe und Familie
    Antworten: 7
    Letzter Beitrag: 18. July 2010, 22:34
  4. Scheidung nach bras. Recht???
    Von Priscila im Forum Behördengänge - Oficial
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 3. August 2004, 13:10
  5. Wer hat Infos bzgl. Scheidung in D und Heirat in BRA ???
    Von Anonymous im Forum Behördengänge - Oficial
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 16. February 2004, 13:11

Stichworte

Forumregeln

  • Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
  • Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
  • Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
  • Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.
  •