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Sorgerecht: Hallo zusammen Kurzer Situationsüberblick: Ich lebe mit meiner Freundin (Brasilianerin) ihrem Kind (Brasilianer) in der Schweiz. Nun wollen wir für das Kind den Familiennachzug beantragen. Gemäss Amt für Migration benötigen meine Freundin das alleinige Sorgerecht für das Kind. Der Vater des Kindes ist einverstanden und will das entsprechende Dokument "Concessão
  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    27.01.2009
    Beiträge
    3

    Standard Sorgerecht

    Hallo zusammen

    Kurzer Situationsüberblick:
    Ich lebe mit meiner Freundin (Brasilianerin) ihrem Kind (Brasilianer) in der Schweiz. Nun wollen wir für das Kind den Familiennachzug beantragen.
    Gemäss Amt für Migration benötigen meine Freundin das alleinige Sorgerecht für das Kind.
    Der Vater des Kindes ist einverstanden und will das entsprechende Dokument "Concessão de Guarda" auf dem Juizado de Menores machen lassen.
    Diese wiederum geben 2 Varianten vor:

    -Eine ohne Anwalt (Wartefristen bis zu einem Jahr) ---> publico
    -Mit Anwalt (Keine Wartefrist)

    Nun meine Fragen:

    1.) Warum besteht hier eine Differenz? Weshalb kann ein Anwalt dies beschleunigen?
    2.) Kennt jemand einen Vertrauensanwalt in Fortaleza?
    3.) Was sind die Tarife in Brasilien für Anwälte? Gemäss dem Vater will der Anwalt 500 Reais, ist dies Betrag realisistisch.

    Grüsse
    Chicoloco


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  2. #2
    Benutzer
    Registriert seit
    04.09.2006
    Beiträge
    58

    Standard AW: Sorgerecht

    also, ich würde auf jeden Fall einen Anwalt nehmen...
    nicht nur der zeitliche Aspekt, sd auch, weil er sich in der MAterie auskennt
    und evt. Nachteile vermeiden kann, die sich aus dem berüchtigten brasil. Behördendschungel ergeben können.

    was die Liste von Anwälten in Forzaleza angeht, schaue doch mal, ob
    auf der Seite des Schweizer Generalkonsulats/ Botschaft (Schweizer Vertretungen) eine Liste deutschsprachiger Anwälte eingestellt ist, ansonsten bei den Seiten der deutschen Konsulate suchen.

    Und der Preis von 500 REal:
    In BR gibt es keine festen Anwaltsgebühren, sd. wird ausgehandelt.
    Das Honorar liegt zwischen 10 % und 20% des STreitwertes.
    Ganz ganz wichtig ist es aber, sich vorher auch über die anstehenden Gerichtgebühren zu informieren, um nicht hinterher abgezockt zu werden.
    Auch passiert es gerne mal, dass am Schluss der Anwalt doch höhere Honorarforderungen geltend macht.
    Daher unbedingt vorheriger Abschluss eines Vertrages zwischen dem Mandanten und dem RA, wo genau aufgeschlüsselt ist, was wann zu zahlen ist.

    (Quelle: WebSeite der deutschen Botschaft in Brasilien)

 

 

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