Vielmehr zähle solch ein Überfall zum allgemeinen Lebensrisiko. Daher treffe den Reiseveranstalter weder eine entsprechende Hinweispflicht noch müsse er einen Teil des Reisepreises ersetzen (Aktenzeichen: 2-19 O 105/0.
Das Gericht wies mit seinem Urteil die Klage eines deutschen Ehepaares ab, das mit seinen zwei Kindern einen Urlaub in Brasilien gebucht hatte. Auf der Fahrt zum Hotel wurde ihr Reisebus überfallen und die Insassen ausgeraubt. Die Kläger wollten vom Reiseveranstalter unter anderem den Wert ihres Gepäcks und einen Teil des Reisepreises ersetzt haben. Sie waren der Auffassung, der Veranstalter hätte angesichts der unsicheren Gegend für Polizeischutz sorgen müssen.
berfall auf Reisebus in Brasilien ist kein Reisemangel - Reisen
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Vincent




