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Wem gehört was nach der Scheidung: Hallo Freunde, vielleicht könnt Ihr mir ja eine Antwort geben. Bin verheiratet mit einer Brasilianerin, hab Zugewinn werden der Ehe. Jetzt habe ich mein App. verkauft(was ich vor der Ehe besessen habe) und ein Haus von dem Erlös gekauft. Bisserl Zoff gehört zum bras. alltag , aber jetzt droht Sie
  1. #1
    Benutzer
    Registriert seit
    20.02.2009
    Beiträge
    41

    Standard Wem gehört was nach der Scheidung

    Hallo Freunde,

    vielleicht könnt Ihr mir ja eine Antwort geben.
    Bin verheiratet mit einer Brasilianerin, hab Zugewinn werden der Ehe. Jetzt habe ich mein App. verkauft(was ich vor der Ehe besessen habe) und ein Haus von dem Erlös gekauft. Bisserl Zoff gehört zum bras. alltag, aber jetzt droht Sie bei jedem kleinen Streit mit Trennung und Hausverkauf und die Hälfte ja Ihr gehöre. Bin seit 2,5 Jahren mit Ihr zusammen, aber erst 6 Monate verheiratet, keine eigenen Kinder. Scheidung bedeutet den Verlust der Perma, damit kann ich leben, aber hat Sie Anspruch auf das Haus bzw. deren Hälfte, weiß da Einer von Euch bescheid. In DE wird ja das Eingebrachte zurückgerechnet, aber wie ist es in Bra.

    Alpi


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  2. #2
    007
    007 está offline
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    31.03.2008
    Ort
    Fortaleza / Ceará
    Beiträge
    1.450

    Standard Re: Wem gehört was nach der Scheidung

    Ich nehme mal an, dass Du bei einer Scheidung 50% abgeben kannst.

    Du kannst ja aber auch streiten vor Gericht, das dauert dann aber Jahre, wenn nicht mehr als ein Jahrzehnt, bis das endgültige Urteil gesprochen ist.

    abraço

    James



  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    01.08.2006
    Ort
    Manaus Amazonas Brasil
    Beiträge
    1.401

    Standard AW: Wem gehört was nach der Scheidung

    Xiiii. Gütlich einigen, pack schon mal die Koffer. Keine Chance, sie zieht nicht aus, aber Du
    Prost
    AMAZONASTOUREN, REISEBÜRO, BETRIEBSBERATUNG
    Skype''' robertwolfgangschuster

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    03.09.2008
    Beiträge
    507

    Standard AW: Re: Wem gehört was nach der Scheidung

    Zitat Zitat von 007 Beitrag anzeigen
    Ich nehme mal an, dass Du bei einer Scheidung 50% abgeben kannst.
    Sehe ich genauso!

    Da das HAUS ja während der Ehe gekauft wurde.
    Bei einer Scheidung ist unerheblich WOHER das Geld zu Kauf stammte, entscheidend ist der Zeitpunkt des Kaufs.
    Übrigens da Du sagst das Ihr in Zugewinngemeinschaft (Cumunhão de bens) verheiratet seid, somit ist das auch beim Grundbuchamt (Cartório de Imóveis) so eingetragen, sprich OHNE die Zustimmung Deiner Frau kannst Du das Haus nochnichtmal weiterverkaufen oder beleihen etc....!


  5. #5
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    10.09.2008
    Ort
    Maceió
    Beiträge
    2.671

    Standard AW: Wem gehört was nach der Scheidung

    Zitat Zitat von Alpi Beitrag anzeigen
    Jetzt habe ich mein App. verkauft(was ich vor der Ehe besessen habe) und ein Haus von dem Erlös gekauft.
    Hast Du das Apartment schon besessen, bevor Du mit Ihr ein Eheaehnliches Verhaeltnis (união estável) eingegangen bist (also schon vor mehr als 2 1/2 Jahren)? Ich glaube, dass nicht der Zeitpunkt der Eheschliessung, sondern der Zeitpkt. eurer união estável und der Nachweis, dass das Geld zu 100 % von Dir kam, entscheidend ist.
    Dann hat Deine Ehefrau nur Anspruch auf 50 % des Zugewinns.
    Beispiel:
    Apartmentkauf R$ 100.000,00
    Verkaufserloes R$ 140.000,00
    Kauf des Hauses R$ 140.000,00
    Heutiger Wert des Hauses R$ 160.000,00
    Ihr Anspruch, meines Wissens nach R$ 30.000,00
    Gruss aus Maceió
    Thomas
    Ferienwohnungen in Maceió:
    www.maceio.at

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    10.09.2008
    Ort
    Maceió
    Beiträge
    2.671

    Standard AW: Wem gehört was nach der Scheidung

    A Constituição Federal (artigo 226, parágrafo 3º), define união estável como sendo a entidade familiar entre um homem e uma mulher. No mesmo sentido o Código Civil (art. 1723) acrescenta à este conceito que a união seja duradoura (independente do prazo que o casal está junto), pública (que as pessoas tenham conhecimento), contínua (sem interrupções significativas) e com o objetivo de constituir família (que é a comunhão de vida e interesses).....
    A Lei 9.278 de 1996 (artigo 5º) estabeleceu que imóveis adquiridos na constância do casamento são dos conviventes em partes iguais, desde que adquiridos a título oneroso e que não exista contrato escrito que disponha de forma diversa. O Código Civil fala que na união estável aplica-se o regime da comunhão parcial de bens, no que couber, como ocorre no casamento.

    Não há necessidade de provar o trabalho e colaboração de ambos para que fique caracterizada a meação dos bens, pois é presumida. Esta presunção não é absoluta, já que cabe prova contrária e ainda pode ser disposto contratualmente de forma diversa.

    No regime de comunhão parcial de bens no casamento, assim como na união estável há excludentes da meação dos bens. Por exemplo, os bens adquiridos à título gratuito (como nas doações ou recebidos por herança) ou quando o bem foi adquirido com recurso provido anterior à vida em comum não serão considerados na partilha dos bens. Da mesma forma, não se comunicam os bens de uso pessoal, livros ou instrumentos de trabalho, os rendimentos do trabalho ou pensões de cada um.

    Quelle:
    Dra. Magda Raquel Guimarães Ferreira dos Santos
    (OAB/SP 163.055)
    Dra. Maria de Betânia Lacerda Ferreira Adua
    (OAB/SP209.226)
    Advogadas

    Hervorhebungen von mir.

    Meine Empfehlung:
    Unbedingt versuchen sich guetlich zu einigen (zeige ihr diese Interpretation der Anwaelte, oder den ganzen Artikel: Direito de Familia - Outubro 03 - União Estável - Mitos e Realidade).
    Wenn das noch nicht reicht, lasst Euch gemeinsam von einem, auf Familienrecht spezialisierten Anwalt beraten und, falls ihr euch scheiden lassen wollt, einigt Euch dort und last euch gemeinsam durch einen Anwalt vertreten scheiden.
    Alpi sagt Danke.
    Gruss aus Maceió
    Thomas
    Ferienwohnungen in Maceió:
    www.maceio.at

 

 
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