Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet keine Wohnung mehr innehaben, können sowohl an der am 7. Juni 2009 stattfindenden 7. Direktwahl zum Europäischen Parlament als auch an der am 27. September 2009 stattfindenden Wahl zum 17. Deutschen Bundestag teilnehmen.
Hier werden die rechtlichen Voraussetzungen für eine Wahlteilnahme von Auslandsdeutschen erläutert:
Deutsche Botschaft Brasília - Bundestags- und Europawahlen 2009
Der Bundeswahlleiter
Der Bundeswahlleiter
Der Bundeswahlleiter
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http://www.rio-de-janeiro.diplo.de/V...erty=Daten.pdf
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