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Rentenversicherungsbeiträge auszahlen lassen: Bekomme soeben von einer brasil. Bekannten einen Hilferuf... sie hat hier in DE viele Jahre auf Karte gearbeitet, ist nun definitiv zurück und wollte sich die Rentenbeiträge auszahlen lassen. Im Konsulat in SSA ist sie nicht weitergekommen. Hat da jemand Erfahrung bei der Antragstellung in Brasilien ? (ungeachtet dessen, versuche
  1. #1
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    20.04.2006
    Beiträge
    2.703

    Standard Rentenversicherungsbeiträge auszahlen lassen

    Bekomme soeben von einer brasil. Bekannten einen Hilferuf... sie hat hier in
    DE viele Jahre auf Karte gearbeitet, ist nun definitiv zurück und wollte sich
    die Rentenbeiträge auszahlen lassen. Im Konsulat in SSA ist sie nicht weitergekommen. Hat da jemand Erfahrung bei der Antragstellung in Brasilien? (ungeachtet dessen, versuche ich hier eine Antwort von der BfA
    zu bekommen) - persönlich wünschte ich mir, sie zieht das Ding in BR alleine durch. Obrigado pela resposta.



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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    556

    Standard AW: Rentenversicherungsbeiträge auszahlen lassen

    Die BfA gibts nicht mehr, heisst jetzt DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG (Deutsche Rentenversicherung Bund - Startseite).

    Dort muss Sie den Antrag stellen, allerdings werden die Rentenversicherungsbeiträger erst nach 2 Jahren Abwesenheit aus Deutschland ausbezahlt !!!

    Irgendwo auf der Seite gibt´s auch Merkblätter und natürlich die Antragsformulare, musst mal suchen, finde die LINKS jetzt nicht mehr.
    Hier z.B.:

    Sonstige Staatsangehörige

    Für sonstige Staatsangehörige, die ihren rechtmäßigen Wohnsitz in einem EU-Mitgliedstaat haben, ist eine Beitragserstattung nicht möglich, da sie bei Aufenthalt im EU-Mitgliedstaat zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind.

    Bei gewöhnlichem Aufenthalt im sonstigen Ausland können diese Versicherten nach ihrem Verzug aus Deutschland und nach Ablauf der Wartefrist von 24 Kalendermonaten grundsätzlich eine Beitragserstattung erhalten.

    Erstattungsfähig sind die Beiträge jeweils in der Höhe, in der der Versicherte sie getragen hat. Bei Pflichtbeiträgen kann daher regelmäßig der Arbeitnehmeranteil erstattet werden; der Arbeitgeberanteil ist nicht erstattungsfähig.

    Die Erstattung erfolgt auf Antrag. Wir raten unseren ausländischen Versicherten, sich die erforderlichen Antragsformulare bereits vor dem Verzug in das Ausland zu besorgen, um so dem jeweiligen Träger der Deutschen Rentenversicherung direkt nach Ablauf der Wartefrist von 24 Kalendermonaten alle erforderlichen Informationen zur Verfügung stellen zu können.
    Deutsche Rentenversicherung - Beitragserstattung



    Beantragung von BRA aus dürfte auch kein Problem sein, da wohl alles per Post machbar ist. Kannst Dich also beruhigt zurücklegen, musst nicht für Deine Bekannte aktiv werden.

    Wichtig ist zu wissen in welchem/welchen Bundesland/Bundesländern Sie Beiträge eingezahlt hat.
    Vielleicht hilft das hier bei der Suche:

    Deutsche Rentenversicherung - Versicherungsträger


    Antragsformular:

    http://www.deutsche-rentenversicheru...File.pdf/V0900

    Zahlungserklärung:

    http://www.deutsche-rentenversicheru...File.pdf/R0851

    Lebens- und Staatsangehörigkeitsbescheinigung:
    (vom dt. Konsulat in BRA beglaubigen lassen!!!)
    http://www.deutsche-rentenversicheru...File.pdf/A1055


    Geändert von Seu Creysson (2. March 2009 um 18:25 Uhr)
    gemic und Cônsul sagen Danke.

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    26.10.2005
    Ort
    Vila Velha - ES - Brasil
    Beiträge
    144

    Standard Re: Rentenversicherungsbeiträge auszahlen lassen

    hat das einer von den übergesiedelten schon einmal gemacht?
    Ich werde 100% niemehr in Deutschland leben; und wenn dann würde meine Rente sowieso nicht reichen.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    24.01.2007
    Ort
    RJ / RP
    Beiträge
    258
    Blog-Einträge
    1

    Standard AW: Re: Rentenversicherungsbeiträge auszahlen lassen

    Zitat Zitat von Claudio Beitrag anzeigen
    hat das einer von den übergesiedelten schon einmal gemacht?
    Ich werde 100% niemehr in Deutschland leben; und wenn dann würde meine Rente sowieso nicht reichen.
    Hatte mal, als ich noch in der CH wohnte (bin Deutscher Buerger), bei der damaligen BFA angefragt. Geht nicht war die Antwort.

    Nachdem unser Entschluss, hier nach Brasilien zu gehen, feststand, hakte ich nochmals nach, aber die Antwort war gleich: Geht nicht.

    Uebrigens auch nicht (mehr) mit der AHV der CH, aber immerhin kann man dort immer noch einzahlen, um einen Verlust der eingezahlten Betraege im Rentenalter zu verhindern. Weiterhin gibt es die Option, im Fall der Faelle auch eine IHV Rente zu beziehen. IHV= Invalidenversicherung.

    Gruss
    Chris
    Claudio sagt Danke.


  5. #5
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    27.10.2005
    Ort
    Manaus
    Beiträge
    508

    Standard AW: Re: Rentenversicherungsbeiträge auszahlen lassen

    Zitat Zitat von swisschris Beitrag anzeigen
    ...Geht nicht...
    Diese Antwort habe ich (Deutscher) vor Jahren auch bekommen, irgendwann wurde dann wohl die Seite der DRV angepasst:
    Deutsche Staatsangehörige
    Für Deutsche ist eine Beitragserstattung regelmäßig nicht möglich, da sie auch bei Aufenthalt im Ausland zur freiwilligen Versicherung berechtigt sind.
    Claudio sagt Danke.


  6. #6
    Benutzer
    Registriert seit
    25.08.2004
    Beiträge
    31

    Standard AW: Rentenversicherungsbeiträge auszahlen lassen

    Eine Beitragserstattung ist - jedenfalls grundsätzlich - dann nicht mehr möglich, wenn für mindestens 5 Jahre Rentenversicherungsbeiträge gezahlt worden sind. Denn diese 5 Jahre sind die sog. "allgemeine Wartezeit", die erforderlich ist, um überhaupt einen Rentenanspruch zu begründen. Mit anderen Worten: Wenn du 5 Jahre "Pflichtbeitragszeiten" in der Deutschen Rentenversicherung belegt hast, hast du auf jeden Fall zu gegebener Zeit einen Anspruch auf Regelaltersrente.
    Wenn diese 5 Jahre Beitragszeiten nicht erfüllt sind, hast du gfl. einen Anspruch auf Beitragserstattung.
    Gretchenfrage also: Wieviele Jahre/Monate hast du mit Beitragszeiten absolviert?

    Sowohl die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) als auch jeder Regionalträger (DRV Westfalen, Mitteldeutschland etc..) haben Service-Hotlines und Beratungsstellen, die einem weiterhelfen.
    Claudio sagt Danke.

 

 
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