@Tuxaua:
Nee nee, das hat er schon richtig gelesen und auch richtig zitiert, da geht es um die reine Ausstellung des Visums, ohne das Prüf- und Genehmigungsverfahren, das in BR stattfindet.
Bei Prozedere bei Ehe von über 5 Jahren 'Dauer steht hingegen: "Die Bearbeitungszeit nach Vorlage sämtlicher Dokumente verkürzt sich auf 7 Arbeitstage." Hier ist die Gesamtbearbeitungszeit gemeint, die so kurz ist, weil Prüfung und Genehmigung in der Botschaft in D erfolgt.
Aber ist eigentlich auch egal, was für ihn zählen sind die 2-3 Monate Gesamtwartezeit, weil er noch keine 5 Jahre verheiratet ist...



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