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kindergeld: hallo, ich brauch mal euren rat für eine freundin. sie ist brasilianerin und war mit einem deutschen verheiratet. beide leben in brasilien . zusammen haben sie in brasilien ein kind adoptiert. der ex bekommt seine gehaltszahlungen aus deutschland. meine freundin wird von den typen total über den tisch gezogen. er
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    15.03.2009
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    4

    Standard kindergeld

    hallo,
    ich brauch mal euren rat für eine freundin. sie ist brasilianerin und war mit einem deutschen verheiratet. beide leben in brasilien. zusammen haben sie in brasilien ein kind adoptiert. der ex bekommt seine gehaltszahlungen aus deutschland. meine freundin wird von den typen total über den tisch gezogen.
    er legt gegenüber seinem kind absolutes desinteresse an den tag.

    nun meine bitte, wer weiß, wo ich mich bzgl. bemessungsgrundlage zur berechnung des kindergeldes informieren kann.
    für eure tipps bedanke ich mich schonmal im voraus
    wünsch noch einen schönen abend

    mari


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  2. #2
    Moderator
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    Beiträge
    2.279

    Standard AW: kindergeld

    Hallo!

    Es gibt, bis auf wenige Ausnahmen abgesehen, kein Kindergeld für im außereuropäischen Ausland lebenden Kinder!

    Ausnahmen:
    - Kindergeldempfänger wohnt im Ausland, ist in Deutschland aber unbeschränkt einkommensteuerpflichtig
    - zeitlich begrenzter Aufenhalt des Kindes (Schule/Praktika/Studium)
    - zwischenstaatliches Abkommen

    Gruß
    Thomas

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    15.03.2009
    Beiträge
    4

    Standard AW: kindergeld

    hallo!
    danke für die schnelle antwort. kann aber nicht soviel damit anfangen. am besten ich werd mal konkreter:
    mutter: brasilianerin mit brasilianischer staatsbürgerschaft, arbeitet für die brasilianische kirche (evangelisch-methodistisch)
    vater: deutscher mit deutscher staatsbürgerschaft lebt und arbeitet seit mehr als 10 jahren in brasilien, arbeitet für die deutsche Kirche (evangelisch-methodistisch) und bekommt auch von da sein Gehalt.
    tochter: brasilianische staatsbürgerschaft wurde als baby von beiden adoptiert und lebt in brasilien, seit dem 2. lebensjahr ausschließlich bei der mutter.

    das kind lebt in brasilien und es besteht z.Z. kein interesse nach deutschland zu ziehen.
    wie bereits im ersten beitrag geschrieben sind sie seit ca 5 jahren geschieden.
    welche möglichkeiten hat meine freundin in brasilien die korrekte höhe des monatlichen kindesunterhaltes zu ermitteln?
    grundsätzlich die frage, ist ihr ex-ehemann bei oben genannter konstellation kindesunterhaltspflichtig? wenn ja, gibt es dort eine art düsseldorfer tabelle?
    oder an welche stelle kann sie sich wenden?
    Lieben Gruß, Mari

  4. #4
    Moderator
    Registriert seit
    20.03.2004
    Ort
    Württemberg / São Paulo
    Beiträge
    2.279

    Standard AW: kindergeld

    Hallo!

    Also, bei der Konstellation bin ich auch überfragt.
    Wahrscheinlich kommt es zuerst einmal darauf an, ob beide nach deutschem Recht verheiratet waren,
    d.h. die Eheschließung in D stattgefunden hat bzw. die Ehe in D registriert wurde.

    Gruss
    Thomas

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
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    Beiträge
    269

    Standard AW: kindergeld

    Wenn beide in Brasilien leben, muß sie sich an einen brasilianischen Rechtsanwalt wenden. Der klagt dann den Unterhalt ein.
    Sie sollte aber schnell handeln, ich glaube Unterhaltsschulden sind in Brasilien maximal für drei Monate einklagbar.
    Säumige Unterhaltsschuldner werden in Brasilien bei Klage der Gläubigerin bis zu drei Monate in Beugehaft genommen und das geht sehr schnell.
    Als Deutscher hat er bei einem brasilianischen Gericht auch sehr schlechte Karten, was die Höhe des Unterhaltes betrifft. Für ihn wäre es besser sich außergerichtlich zu einigen.

  6. #6
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    15.03.2009
    Beiträge
    4

    Standard AW: kindergeld

    Hallo!
    Soweit ich weiß ist die Ehe auch in D registriert. Die beiden haben in Brasilien standesamtlich geheiratet und in D kirchlich. Danach haben sie einige Jahre in D gelebt.

    Was den Anwalt angeht: Meine Freundin ist leider finanziell nicht in der Lage sich einen zu nehmen. Gibt es in Brasilien auch sowas ähnliches wie eine prozesskostenhilfe?

    Vielen Dank nochmal...
    Lieben Gruß, Mari

 

 
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