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Staatsangehörigkeit: Hallo, dear all! ich habe das folgende Problem. Ich bin adoptiert (im Alter von zwei Jahren) von einer deutschen Familie. Mein leiblicher Vater ist aber Brasilianer, wie mich meine leibliche Mutter, die ich kuerzlich kennengelernt habe, informiert hat. Sie hat ihn aber damals im Standesmat nicht angegeben, weil er zureuckging
  1. #1
    Benutzer
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    16.06.2008
    Beiträge
    48

    Standard Staatsangehörigkeit

    Hallo, dear all!
    ich habe das folgende Problem. Ich bin adoptiert (im Alter von zwei Jahren) von einer deutschen Familie. Mein leiblicher Vater ist aber Brasilianer, wie mich meine leibliche Mutter, die ich kuerzlich kennengelernt habe, informiert hat. Sie hat ihn aber damals im Standesmat nicht angegeben, weil er zureuckging nach Brasilien.
    Habe ich irgendeine Chance auf die brasiliansische Staatsbuergerschaft??

    bin dankbar fuer jeden Hinweis.

    Cris


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    276

    Standard AW: Staatsangehörigkeit

    Zitat Zitat von cristiane Beitrag anzeigen
    Hallo, dear all!
    ich habe das folgende Problem. Ich bin adoptiert (im Alter von zwei Jahren) von einer deutschen Familie. Mein leiblicher Vater ist aber Brasilianer, wie mich meine leibliche Mutter, die ich kuerzlich kennengelernt habe, informiert hat. Sie hat ihn aber damals im Standesmat nicht angegeben, weil er zureuckging nach Brasilien.
    Habe ich irgendeine Chance auf die brasiliansische Staatsbuergerschaft??

    bin dankbar fuer jeden Hinweis.

    Cris
    Normal keine Chance, aber man kann mit diesen wenigen Informationen nichts genaues sagen?

    Fragen:
    1. Wie alt bist du? Hat eventuell Einfluß auf die Erklärung zu Staatbürgerschaft, wenn es da Zeiten geben sollten? Im deutschen Recht gibt es so etwas.
    2. Ich nehme an, deine leibliche Mutter ist "nur" Deutsche?
    Hast du nicht genau geschrieben.
    Wenn der Vater nicht erreichbar wäre, dann kann nur ein schwieriger Weg eventuell Erfolg bringen: Du bräuchtest eine offizielle Erklärung von der leiblichen Mutter (inklusiv eine klare Adoptionbestätigung, wo sie als leibliche Mutter angegeben ist) und einen DNA-Test, der nachweisst, dass deine DNA eine spezielle brasilianische "Komponente" hat, halte ich aber für aussichtslos, da Brasilien zum großen Teil aus Europa (und Afrika) stammende Menschen sich entwickelt hat. Also bleibt "nur" der Vater oder die Familieangehörige von ihm, wo vielleicht ein DNA-Test Aufschluß geben kann, ob du auch Brasilianerin bist?



    Interessant, es kommen immer mehr Details auf dem Tisch, aber viel Erfolg mit der Verlängerung der Krankenversicherung (gibt es da schon eine Lösung?) und den organisatiorischen Problemen (Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis?)!

  3. #3
    Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    16.06.2008
    Beiträge
    48

    Standard AW: Staatsangehörigkeit

    Richtig, meine leibliche Mutter ist Deutsche, leider habe ich mich um das Thema meiner leiblichen Herkunft erst mit 35 Jahren gekuemmert. meine leibliche Mutter hat zudem die Vaterschaft nicht beurkunden lassen, weil mein leiblicher Erzeuger (sollte man richtiger sagen) die Beziehung abgebrochen hat und nach Brasilien zurueckging. Ihc verfuege also 1. Uber eine Geburtsurkunde mit den namen meiner deustchen Adoptiveltern. 2. ueber eine Abstammungsurkunde mit dem Namen meiner deutschen leiblcihen Mutter, 3. leider ueber keinen Nachweis der Vaterschaft.
    Also ich schaetze mal, das er nicht erfreut waere, mich kennenzulernen, und das aus erbschaftsrechtlichen Gruenden, weil ich die Erstgeborene bin. Und so viel Buerokratie, wie hier alles kostet, wuerde ich wahrscheinlich irgendwann mit 85 Jahren zum Ziel kommen... Trotzdem an dieser Stelle die Frage.
    Weiss jemand, ob es unter diesen Umstaenden irgenwelche Gesetze gibt, die mir erlauben wuerden, die brasilianischne Staatsbuergerschaft anzunehmen?

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    28.10.2003
    Beiträge
    276

    Standard AW: Staatsangehörigkeit

    Zitat Zitat von cristiane Beitrag anzeigen
    Weiss jemand, ob es unter diesen Umstaenden irgenwelche Gesetze gibt, die mir erlauben wuerden, die brasilianischne Staatsbuergerschaft anzunehmen?
    Ich bin kein Fachmann in Rechtsfragen, aber wenn du zum Beispiel mit einem DNA-Test die Familienbande mit der Familie deines Vaters nachweisen könntest, wäre es ja klar, dass du Brasilianerin bist. Nach meiner Meinung der einzigste Weg, wenn überhaupt!

    Aber eine Frage: Warum ist es dir so wichtig die brasilianische Staatbürgerschaft zu erlangen? Ist es "nur" wegen der Abstammung?
    Falls du die Staatbürgerschaft nicht durch deine eigene Abstammung erreichen kannst, dann kannst du ja immer noch heiraten und Staatbürgerschaft später erhalten!

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
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    Ort
    Einbeck
    Beiträge
    324

    Standard AW: Staatsangehörigkeit

    Zitat Zitat von cristiane Beitrag anzeigen
    Richtig, meine leibliche Mutter ist Deutsche, leider habe ich mich um das Thema meiner leiblichen Herkunft erst mit 35 Jahren gekuemmert. meine leibliche Mutter hat zudem die Vaterschaft nicht beurkunden lassen, weil mein leiblicher Erzeuger (sollte man richtiger sagen) die Beziehung abgebrochen hat und nach Brasilien zurueckging. Ihc verfuege also 1. Uber eine Geburtsurkunde mit den namen meiner deustchen Adoptiveltern. 2. ueber eine Abstammungsurkunde mit dem Namen meiner deutschen leiblcihen Mutter, 3. leider ueber keinen Nachweis der Vaterschaft.
    Also ich schaetze mal, das er nicht erfreut waere, mich kennenzulernen, und das aus erbschaftsrechtlichen Gruenden, weil ich die Erstgeborene bin. Und so viel Buerokratie, wie hier alles kostet, wuerde ich wahrscheinlich irgendwann mit 85 Jahren zum Ziel kommen... Trotzdem an dieser Stelle die Frage.
    Weiss jemand, ob es unter diesen Umstaenden irgenwelche Gesetze gibt, die mir erlauben wuerden, die brasilianischne Staatsbuergerschaft anzunehmen?
    Du bist in Deutschland geboren, Dein leiblicher Vater war Brasilianer, deine leibliche Mutter nur Deutsche und wurdest später von Deutschen adoptiert.

    Ganz ehrlich und offen....
    die Vaterschaft des leiblichen Vater wurde nie anerkannt und registriert....
    selbst wenn man jetzt per DNA Test beweisen könnte das Dein leiblicher Vater Brasilianer war,
    sehe ich noch immer extrem hohe Hürden und Bürokratie vor Dir bis Du evtl. an einen brasilianischen Pass kommst, wahrscheinlich wäre sogar der Rechtsweg über Gerichte erforderlich.
    Es ist fraglich ob Dir eine heutige Vaterschaftsanerkennung, nach dem Du volljährig bist und adoptiert wurdest und im Ausland geboren wurdest überhaupt zur Brasilianische Staatsangehörigkeit verhelfen würde.

    Das Problem ist die Geburtsanzeige (Registro) kann auch nicht mehr beim bras. Konsulat erfolgen...
    ja und dann müßte man wohl auch in Brasilien leben....

    wobei zu klären wäre inwieweit nur DNA Tests etc. bei der Vaterschaftsanerkennung akzeptiert werden, wahrscheinlich müßte er wohl auch seine Personalien offenlegen (beweisen das er Brasilianer ist) und wohl besser auch eine zustimmende Erklärung abgeben.

    Ich glaube da ist der Weg über ein Leben in Brasilien und eine Einbürgerung
    wahrscheinlich die einfachere und schnellere Variante...

    Wenn ich den Text richtig lese, wäre Grundlage einer Registrierung in Brasilien immer die deutsche Geburts- bzw. abstammungsurkunde, das würde bedeuten
    das Du erstmal die deutschen Urkunden ändern musst und in Deutschland den Vater eintragen lassen musst.

    naja, nichts ist unmöglich....

    Zitiere hier mal:
    DUPLA NACIONALIDADE - Informações — Portal Consular
    A Autoridade Consular procederá ao registro de nascimento dos menores: (a) de pai brasileiro ou de mãe brasileira, ocorrido no país sede da Repartição Consular, ao amparo da Emenda Constitucional de Revisão nº 3, de 07/06/1994, até completarem 12 anos de idade, limite este imposto pelo parágrafo primeiro do artigo 46 da Lei 6.015/73 – Lei de Registros Públicos .

    Não há qualquer restrição quanto à múltipla nacionalidade de brasileiros que possuam nacionalidade originária estrangeira, em virtude de nascimento (jus soli) ou de ascendência (jus sanguinis).

    Quando um dos pais for estrangeiro, residente no País a serviço de seu Governo e o outro for brasileiro, o filho(a) nascido(a) no Brasil será brasileiro(a).

    Recomenda-se aos brasileiros que efetuem o registro de seus filhos na Repartição Consular por constituir o registro prova de filiação.

    Os filhos de brasileiros, maiores de 12 anos, nascidos no exterior na vigência do artigo 145 inciso I, letra "c", da Emenda Constitucional de 1969 (até 04.10.198,registrados ou não registrados em Repartição Consular, a fim de conservar a nacionalidade brasileira, deverão:
    1) vir a residir no Brasil;
    2) requerer ao Juiz do Registro Civil de seu domicílio seja feito seu registro de nascimento, com base em certidão de nascimento estrangeira, autenticada pela Autoridade Consular e traduzida no Brasil por tradutor público juramentado;
    3) apresentar comprovante de nacionalidade brasileira de um dos seus genitores;
    4) após atingida a maioridade, fazer a opção pela nacionalidade brasileira.
    Os filhos de brasileiros, maiores de 12 anos, nascidos no exterior na vigência da Constituição Federal de 1988 (a partir de 05.10.198 até a entrada em vigor (em 09.06.1994) da Emenda Constitucional de Revisão nº 3, de 07.06.1994, se não registrados em Repartição Consular também deverão, a fim de conservar a nacionalidade brasileira, seguir os passos indicados na norma anterior.

    O estabelecido no primeiro parágrafo acima -1, Item (c) ....."venham a residir na República Federativa do Brasil", vigora para fins da condição de optante, sem prazo definido de residência.

  6. #6
    Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    16.06.2008
    Beiträge
    48

    Standard AW: Staatsangehörigkeit

    Vielen herzlichen Dank fuer die Information! Habe mich dagegen entschieden, diese Angelegenheit weiter zu verfolgen, aus den von Einbeck genannten Gruenden. Zudem kommt die Erbschaftsfrage hinzu. Kein Mensch enterbt seine (juengeren) Kinder durch Bestaetigung einer Vaterschaft die er schon anno damals nicht angenommen hat.
    Beste Gruesse,
    Cris

 

 

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