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Zuständigkeit Ausländerbehörde: Einbeck, schöner hätte man es nicht ausführen können. Genau so ist die Sachlage... Consul, hier noch ein Nachweis über das Verhältnis Ausländerbehörde - Auslandsvertretung (also Botschaft/Konsulat) bei der Visumserteilung: (Bsp: Auländerbehörde in Potsdam) "Verfahren mit Beteiligung der Ausländerbehörde: Die Ausländerbehörde pr üft die Unterlagen und stellt noch erforderliche Ermittlungen an.
  1. #7
    Benutzer
    Registriert seit
    04.09.2006
    Beiträge
    58

    Standard AW: Zuständigkeit Ausländerbehörde

    Einbeck, schöner hätte man es nicht ausführen können.
    Genau so ist die Sachlage...

    Consul, hier noch ein Nachweis über das Verhältnis Ausländerbehörde - Auslandsvertretung (also Botschaft/Konsulat) bei der Visumserteilung:

    (Bsp: Auländerbehörde in Potsdam)
    "Verfahren mit Beteiligung der Ausländerbehörde:
    Die Ausländerbehörde prüft die Unterlagen und stellt noch erforderliche Ermittlungen an. Häufig ist es notwendig, dass die in Berlin wohnhaften bzw. ansässigen Referenzpersonen (z. B. Ehegatte, zukünftiger Arbeitgeber) weitere Unterlagen beibringen oder Angaben machen müssen.

    Nach Abschluss der Bearbeitung gibt die Ausländerbehörde eine Stellungsnahme an die Auslandsvertretung ab. Diese trifft dann in alleiniger Zuständigkeit die Entscheidung über die Erteilung des Visums. Die Stellungnahme der Ausländerbehörde ist ein rein interner Verwaltungsvorgang, der sich nicht an die Antragssteller oder die Referenzpersonen richtet, sondern ausschließlich an die Auslandsvertretung.
    Das Ergebnis wird deshalb den Antragsstellern in der Regel nicht mitgeteilt. Allein die Auslandsvertretung unterrichtet die Antragssteller über ihre Entscheidung. Gegen ablehnende Entscheidungen können Rechtsmittel bei der deutschen Auslandsvertretung eingelegt werden.

    Informationswissenschaften: Studium: Info für Ausländer: Aufenthalt
    toledo74 sagt Danke.


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  2. #8
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    19.07.2006
    Ort
    Belo Horizonte
    Beiträge
    2.588

    Standard AW: Zuständigkeit Ausländerbehörde

    Oi Toledo
    Noch ein kleiner Hinweis zur entfernten ABH: Es gibt wenig Gründe, persönlich auf der AHB zu erscheinen, ich habe es zur Kontaktpflege zwar gemacht, aber das meiste ging schriftlich. Einmal stand sogar drin, dass ich nicht persönlich vorbeizukomkommen brauchte und es schicken sollte.
    Lediglich zur Abholung der Aufenthaltserlaubnis sollten wir beide vorbeikommen, oder einen Bevollmächtigen schicken.

    Gruß
    Tiradentes
    Geändert von Tiradentes (22. March 2009 um 16:23 Uhr)

  3. #9
    Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    09.01.2009
    Beiträge
    35

    Standard AW: Zuständigkeit Ausländerbehörde

    Zitat Zitat von Flips Beitrag anzeigen
    Also das ist so ziemlich das blödeste was ich jemals gehört habe. Wenn Deine Herzensdame Dir wirklich etwas bedeutet, dann nimmst Du Dir gefälligst Urlaub für die Behördengänge. Mann Mann Mann, hast Du Schiss vor Deinem Boss oder bist Du wirklich so verbohrt? So was finde einfach nur ätzend.
    hallo,

    was würde das denn für einen sinn machen urlaub zu nehmen? was sollte ich denn an diesem tag machen? die beamten in der behörde mit meiner anwesenheit nerven? das ist doch überhaupt nicht nötig und hat schon gar nichts mit meinem boss zu tun.
    meine freundin ist in brasilien und hat auf dem korrekten weg dort beim konsulat den antrag auf ein heiratsvisum eingereicht. unterlagen waren soweit ok und das konsulat hat den antrag nach deutschland an die ABH am zweitwohnsitz weitergeleitet. bis dahin dachte ich nicht das es eine rolle spielt ob zweit- oder erstwohnsitz. hab ne verpflichtungserklärung abgegeben und die sollte ja nun bundesweit gültigkeit haben. in der zwischenzeit habe ich post von der ABH am zweitwohnsitz erhalten. die wollen jetzt abermals nachweise: arbeitsvertrag, verdienstbescheinigungen, zustimmung ders vermieters, aktuelle meldebescheinigung, bestätigung des standesamtes (was mir natürlich noch gar nicht vorliegt, da ich das "aufgebot" nur mit ihr zusammen bestellen kann sie aber noch in brasilien ist/irgendwie auch quadratur des kreises aber OK).
    als ich dann bei der meldestelle vorstellig wurde um eine aktuelle bescheinigung ausstellen zu lassen wurde ich das erste mal nachdenklich weil die dame sagte das es ja "nur" mein zweitwohnsitz wäre. anschließend hab ich in der ABH angerufen und tatsächlich meinte man dort das die akte dann wohl weitergeleitet wird an die ABH des hauptwohnsitzes. was nun hoffentlich schnell passiert.
    keine ahnung was in diesem prozess 3 tage urlaub gebracht hätten.

    gruß

  4. #10
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    13.01.2009
    Beiträge
    434

    Standard AW: Zuständigkeit Ausländerbehörde

    Oi toledo!

    Ich habe noch kein Forum gesehen wo es keine Beiträge gibt, die nichts mit der Sache zu tun haben.

    Einfach überlesen und gut.

    Ich schreib Dich mal in anderer Sache per PN an...

  5. #11
    Moderator
    Registriert seit
    29.03.2004
    Ort
    Rio/Saarland/Schwaben
    Beiträge
    4.385

    Standard AW: Zuständigkeit Ausländerbehörde

    Olá!

    Das wurde mir zu blöd... also hier geht's weiter:

    http://brasil-web.de/forum/27337-hie...t-man-ist.html

    FF!
    Ursinho
    (der schnell zur Arbeit, "zum Sklaventreiber" muss)
    Rio de Janeiro ist eine Drecksstadt...

 

 
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