Einbeck, schöner hätte man es nicht ausführen können.
Genau so ist die Sachlage...
Consul, hier noch ein Nachweis über das Verhältnis Ausländerbehörde - Auslandsvertretung (also Botschaft/Konsulat) bei der Visumserteilung:
(Bsp: Auländerbehörde in Potsdam)
"Verfahren mit Beteiligung der Ausländerbehörde:
Die Ausländerbehörde prüft die Unterlagen und stellt noch erforderliche Ermittlungen an. Häufig ist es notwendig, dass die in Berlin wohnhaften bzw. ansässigen Referenzpersonen (z. B. Ehegatte, zukünftiger Arbeitgeber) weitere Unterlagen beibringen oder Angaben machen müssen.
Nach Abschluss der Bearbeitung gibt die Ausländerbehörde eine Stellungsnahme an die Auslandsvertretung ab. Diese trifft dann in alleiniger Zuständigkeit die Entscheidung über die Erteilung des Visums. Die Stellungnahme der Ausländerbehörde ist ein rein interner Verwaltungsvorgang, der sich nicht an die Antragssteller oder die Referenzpersonen richtet, sondern ausschließlich an die Auslandsvertretung.
Das Ergebnis wird deshalb den Antragsstellern in der Regel nicht mitgeteilt. Allein die Auslandsvertretung unterrichtet die Antragssteller über ihre Entscheidung. Gegen ablehnende Entscheidungen können Rechtsmittel bei der deutschen Auslandsvertretung eingelegt werden.
Informationswissenschaften: Studium: Info für Ausländer: Aufenthalt



3Danke
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