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Zuständigkeit Ausländerbehörde: hallo, meine freundin (brasilianerin) und ich beantragen gerade ein Heiratsvisum. ich habe 2 wohnsitze. am nebenwohnsitz bin ich von montag bis freitag. deshalb haben wir auch den antrag zur ABH geschickt die für diesen landkreis zuständig ist und nicht zur ABH meines hauptwohnsitzes. nun fordert die ABH ne menge nachweise
  1. #1
    Benutzer
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    09.01.2009
    Beiträge
    35

    Standard Zuständigkeit Ausländerbehörde

    hallo,

    meine freundin (brasilianerin) und ich beantragen gerade ein Heiratsvisum. ich habe 2 wohnsitze. am nebenwohnsitz bin ich von montag bis freitag. deshalb haben wir auch den antrag zur ABH geschickt die für diesen landkreis zuständig ist und nicht zur ABH meines hauptwohnsitzes. nun fordert die ABH ne menge nachweise ab. unter anderem ne meldebescheinigung. auf der steht jetzt natürlich das die angegebene andresse "nur" mein zweitwohnsitz ist. kann es da probleme geben mit der ABH? z.b. das die sagen wir sind nicht zuständig? am hauptwohnsitz könnte es schwierig werden denn wenn ich freitag abend komme sind die behörden geschlossen.
    alles kompliziert

    danke


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  2. #2
    Benutzer
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    04.09.2006
    Beiträge
    58

    Standard AW: Zuständigkeit Ausländerbehörde

    kann Ursinho nur Recht geben.......da hatte jemand ganz schlechte Laune

    zur Sache: ich dachte immer, es sei fast unmöglich, dass die AB Heiratsvisa IN Deutschland ausgeben...normalerweise ist es doch so, dass das Heiratsvisum bei der dt. Auslandsvertretung in Brasilien gestellt werden müsste?

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Zuständigkeit Ausländerbehörde

    Zitat Zitat von toledo74 Beitrag anzeigen
    kann es da probleme geben mit der ABH? z.b. das die sagen wir sind nicht zuständig?
    Das kann schon sein, aber hier wird Dir das niemand beantworten können, es seidenn jemand aus eben jener ABH ist hier im Forum.

    Also ab zur ABH und dann wirst Du schon erfahren ob´s ein Problem ist oder nicht.



  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Beiträge
    847

    Standard AW: Zuständigkeit Ausländerbehörde

    Zitat Zitat von edhinho Beitrag anzeigen
    zur Sache: ich dachte immer, es sei fast unmöglich, dass die AB Heiratsvisa IN Deutschland ausgeben...normalerweise ist es doch so, dass das Heiratsvisum bei der dt. Auslandsvertretung in Brasilien gestellt werden müsste?
    Das siehst Du richtig!
    Visa werden von den dt. Konsulaten AUSGESTELLT. Jetzt kommt aber das grosse ABER, das Konsulat wird Visa NUR dann ausstellen, wenn die zuständige ABH in Deutschland Ihre ZUSTIMMUNG erteilt zum Visum!!!

    Um es kurz zu sagen: Kein OK von der ABH, kein Visum vom Konsulat!!!



  5. #5
    Benutzer
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    Beiträge
    58

    Standard AW: Zuständigkeit Ausländerbehörde

    Consul, nein, das stimmt gerade nicht, wenn du meinst, das Konsulat sei an die STellungahme der deutschen AB gebunden!!

    Das Konsulat entscheidet selbständig und abschliessend auf EIGENE Entscheidung!
    Daher auch der BEgriff "Stellungnahme" bei, da die AB jediglich die Lage vor Ort einschätzt und diese Einschätzung dem Konsulat übermittelt.

    Gebunden ist das Konsulat aber nicht daran.
    Allerdings ist es in der Regel wohl auch so, dass die Konsulate ein Visum dann ablehnen, wenn die AB eine negative Stellungnahme abgegeben hat. Aber keine PFlicht...

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
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    Einbeck
    Beiträge
    324

    Standard AW: Zuständigkeit Ausländerbehörde

    Die zustaendige ABH waere die ABH des Hauptwohnsitzes.
    Pass, Perso Ausweis etc. macht ja auch nur der Hauptwohnsitz und der Nebenwohnsitz nur im Ausnahmefall mit Ermaechtigung und Gebuehrenaufschlag, etwas das es im Auslaenderrecht nicht gibt.
    Da Du beim Nebenwohnsitz beantragen willst wird dieser den Vorgang entweder wegen Unzustaendigkeit ablehnen oder an die ABH des Hauptwohnsitzes abgeben.
    Sorry. Evtl. solltest Du Hauptwohnsitz verlegen also ab aufs Meldeamt und dies korrigieren.

    Ach ja da es um Deine Freundin, sollte Sie in Deutschland sein ist die ABH zustaendig wo Sie , Deine Freundin mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, da esja um Ihre Aufenthaltserlaubnis geht und Sie die Antragstellerin ist.
    Du als Deutscher benoetigst keine AE oder Visum.

    Bei einer ABH beantragst Du kein Visum sondern direkt eine Aufenthaltserlaubnis.

    Ein Visum ist eine Einreiseerlaubnis zu einem bestimmten Aufenthaltszweck, etwas das jemand der schon in D ist nicht mehr braucht und daher in D auch nicht beantragen kann.

    Ein Einreisevisum fuer angestrebten Daueraufenthalt, d.h. wenn man nach Heirat in Deutschland verbleiben will, muss auf Antrag vor Ablauf des Einreisevisums bei der ABH in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt werden.
    Heiraten kann man in D auch ohne Visum, allersdings muss man dann wieder ausreisen (empfiehlt sich nur wenn man nur in Deutschland heiratet aber nicht leben will).
    Wer in Deutschland nach Heirat leben will muss im Regelfall mit einem bei einer deutschen Auslandsvertretung beantragten sogenannten Heiratsvisum (ein rechtlicher Vorgriff auf eine Visum zur Familienzusammenfuehrung fuer Ehegatten) einreisen.
    Ausnahmen von der Einreise mit dem erforderlichen Visum gelten nur fuer bestimmte im AufenthV und AufenthG nachlesbare Faelle/Sachverhalte.
    edhinho und toledo74 sagen Danke.

 

 
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