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vorstrafe: hallo leute kann mir jemand sagen wenn man eine vorstrafe hätte z.b. wegen falschaussage ob man dann probleme bei der einwanderung nach brasilien hätte ?
  1. #1
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    03.02.2009
    Beiträge
    3

    Standard vorstrafe

    hallo leute

    kann mir jemand sagen wenn man eine vorstrafe hätte z.b. wegen falschaussage ob man dann probleme bei der einwanderung nach brasilien hätte ?


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    21.02.2009
    Beiträge
    269

    Standard AW: vorstrafe

    Zitat Zitat von recife100 Beitrag anzeigen
    hallo leute

    kann mir jemand sagen wenn man eine vorstrafe hätte z.b. wegen falschaussage ob man dann probleme bei der einwanderung nach brasilien hätte ?
    Wenn die Vorstrafe in deinem polizeilichen Führungszeugnis erscheint, kann es sein, muß aber nicht.
    recife100 sagt Danke.

  3. #3
    Gast_14948
    Gast

    Standard AW: vorstrafe

    der/die soll die löschung des eintrages beantragen, mit begründung auswandern ist es wohl leichter.
    ich gehe davon aus, dass die brasilianer keinen unterscheid zw. richtiger und falscher aussage machen
    am besten das bras. konsulat im entsprechenden land anfragen.

    nini
    recife100 sagt Danke.

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    15.02.2007
    Beiträge
    1.364

    Standard AW: vorstrafe

    löschung der vorstrafen ist aber erst nach einem vorgeschrieben zeitraum möglich soweit ich weiß. muss sich der vorgestrafte mal an den platz wenden wo man das führungszeugniss herbekommt. in meiner stadt das bürgeramt. in anderen das rathaus.
    recife100 sagt Danke.


  5. #5
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    31.05.2005
    Ort
    Rio de Janeiro
    Beiträge
    594

    Standard AW: vorstrafe

    Wenn Du einen Negativeintrag in Deinem Führungszeugnis hast bekommst Du keine Permanencia. Ein Bekannter von mir hatte das Problem.

  6. #6
    Benutzer
    Registriert seit
    04.09.2006
    Beiträge
    58

    Standard AW: vorstrafe

    wobei im Führungszeugnis ein Eintrag erst ab der Stafe von 90 Tagessätzen erfolgt!
    Wenn du zu weniger verurteilt worden bist, hast du "Glück" gehabt

    (allerdings ist jede Verurteilung im sog. Bundeszentralregister gespeichert, also auch diejenige unter 90 TS. Ob die Brasis darauf Zugriff haben, bestimmt sich nach dem Bundeszentralregistergesetz, da müsste man mal nachschauen)

 

 
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