FALSCH!
Wer eine Aufenthaltsgenehmigung (Permanência) hat, kann gebrauchtes Umzugsgut zollfrei einführen.
NEIN!
Bras. Staatsbürger die nach mind. 1 Jahr Aufenthalt im Ausland zurück nach BRA ziehen, zahlen ebenfalls kein Zoll auf den Hausrat. Voraussetzung hierfür eine Bescheinigung des bras. Konsulats im Ausland über die Dauer des Aufenthalts im Ausland. Was ja kein Problem ist da ja jeder Brasilianer im Ausland dazu verpflichtet ist sich bei dem für seinen WOhnsitz zuständigen bras. Konsulat anzumelden (Matricula Consular) !
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1Danke


