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  • 1 Post By sfio
Unterhalt für bedürftige Personen und das von der Steuer abzusetzen: Hallo, Ich habe gesucht nach mehr info in bezug auf dieses thema: Unterhalt für bedürftige Personen Das letzte is schon von 2005! Ich mochte gerne genauere info in bezug auf die Unterstützung die familien in Br und damit die "Außergewönliche Belastungen" von der Steuer abzusetzen. Da Ich mich mit das
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    17.05.2009
    Beiträge
    10

    Standard Unterhalt für bedürftige Personen und das von der Steuer abzusetzen

    Hallo,

    Ich habe gesucht nach mehr info in bezug auf dieses thema:
    Unterhalt für bedürftige Personen
    Das letzte is schon von 2005!
    Ich mochte gerne genauere info in bezug auf die Unterstützung die familien in Br und damit die "Außergewönliche Belastungen" von der Steuer abzusetzen.

    Da Ich mich mit das steuergesetz im Deutschland nicht auskenn, hoffe Ich hier etwas zu lernen.

    Danke im voraus

    Roland


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  2. #2
    Moderator
    Registriert seit
    20.03.2004
    Ort
    Württemberg / São Paulo
    Beiträge
    2.279

    Standard AW: Unterhalt für bedürftige Personen und das von der Steuer abzusetzen

    Zitat Zitat von rolandgoesblobal Beitrag anzeigen
    Hallo,

    Ich habe gesucht nach mehr info in bezug auf dieses thema:
    Unterhalt für bedürftige Personen
    Das letzte is schon von 2005!
    Hallo!

    Schau mal in diesem Thread vorbei. Ist von 2007/2008.
    http://brasil-web.de/forum/23709-unt...euer-news.html

    Gruss
    Thomas
    rolandgoesblobal sagt Danke.

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    17.05.2009
    Beiträge
    10

    Standard AW: Unterhalt für bedürftige Personen und das von der Steuer abzusetzen

    danke thomas,

    ich wert das mahl mit mein steuer berater besprechen weil das meisste geht mich uber dem kopf!

    Roland

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
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    321

    Standard AW: Unterhalt für bedürftige Personen und das von der Steuer abzusetzen

    Der Steuerberater weiss das meistens nicht...
    Es gibt zwar ein Formular vom Finanzamt, da setzt dir aber in BRA niemand einen Stempel drunter. Das FA hat mir die Erstattung auch so gegeben, weil meine Beweisfuehrung schluessig war, muss aber so nicht sein. Wichtig ist, dass das Finanzamt sowohl einen Identitaets und Wohnortnachweis der Beduerftigen Person, Verwandtschaftsgrad als auch einen Nachweis der Zahlungen an diese Person sehen will (Ueberweisung etc.). Auch eventuelle Nachweise fuer Verdienst/vermoegenswerte der beduerftigen Person werden verlangt und mit eingerechnet.

  5. #5
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    17.05.2009
    Beiträge
    10

    Standard AW: Unterhalt für bedürftige Personen und das von der Steuer abzusetzen

    Hi Berndm,

    dieses formular habe ich und mich is nicht klar wer im Brasilien das untenschreiben soll!?

    was Identitaets, Wohnortnachweis und Verwandtschaftsgrad angeht mussen diese documenten im Brasilien dann auch beglaubigt werden (cartorio)!?

    Ich habe uberhaupt kein durch blick uber wieviel mann von dem steuer abziehen kann? Gibt es dar ein limit?

    danke im voraus,

    Roland

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    18.09.2004
    Beiträge
    321

    Standard AW: Unterhalt für bedürftige Personen und das von der Steuer abzusetzen

    Seit letztem Jahr rechnet das FA nur noch max. 3840 Euro an. D.h. Am Ende werden wohl weniger als 800 Euro an Zurueckzahlung blieben. Da solltest Du Dir schon ueberlegen, ob sich der Aufwand lohnt.

    Schau mal hier
    http://brasil-web.de/forum/25400-ste...ehoeriger.html

    Das beantwortet einige der Fragen.

    Zum Formular...Hatte die erste Seite nicht ausgefuellt, dafuer aber ID und Mietvertrag der Angehoerigen kopiert und vom Cartorio autorisiert. Das verleiht ein wenig offiziellen Charakter. Den Rest des Formulares hab ich ausgefuellt in portugiesisch und deutsch und den Angehoerigen unterschreiben lassen. Unterschrift wurde vom Cartorio autorisiert....
    Im schlimmsten Fall musstest du dies noch vom Consulat legalisieren lassen. Hab ich aber nicht gemacht, wurde vom FA auch nicht verlangt.

 

 

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