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Namensrecht / Nationalität: Zitat von sfio Brasilianische Staatsangehörige müssen, auch wenn sie eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, immer mit dem brasilianischen Pass einreisen. Einreise- und Ausreisestempel sind nicht notwendig, unterliegt doch der Doppelstaatler nicht der Visumpflicht. Sinnvollerweise reist der Doppelstaatler mit dem deutschen (oder italienischen, ....) Pass nach Deutschland ein. Bezüglich der brasilianischen Staatsangehörigkeit:
  1. #19
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    Standard AW: Namensrecht / Nationalität

    Zitat Zitat von sfio Beitrag anzeigen
    Brasilianische Staatsangehörige müssen, auch wenn sie eine weitere Staatsangehörigkeit besitzen, immer mit dem brasilianischen Pass einreisen.

    Einreise- und Ausreisestempel sind nicht notwendig, unterliegt doch der Doppelstaatler nicht der Visumpflicht.

    Sinnvollerweise reist der Doppelstaatler mit dem deutschen (oder italienischen, ....) Pass nach Deutschland ein.

    Bezüglich der brasilianischen Staatsangehörigkeit:
    Im September 2007 wurde die Verfassung geändert. Danach erhalten im Ausland geborene Kinder brasilianischer Staatsangehöriger mit der Registrierung der Geburt in einer diplomatischen Vertretung im Ausland oder in einem Cartório in Brasilien automatisch die brasilianische Staatsangehörigkeit.
    Diese Regelung gilt für alle Kinder, die nach dem 7. Juni 1994 geboren wurden.

    Gruss
    Thomas
    Danke!

    ...und wie geht es dann bei Volljährigkeit weiter? Doppelstaatler? Ist Dir das bekannt?


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  2. #20
    Moderator
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    2.279

    Standard AW: Namensrecht / Nationalität

    Hallo!

    Einmal Brasilianer - immer Brasilianer.

    Gruss
    Thomas
    Rei dos Palmares sagt Danke.

  3. #21
    Moderator
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    2.279

    Standard AW: Namensrecht / Nationalität

    Hallo!

    Habe noch etwas für Dich gefunden:

    "Não há qualquer restrição quanto à múltipla nacionalidade de brasileiros que possuam nacionalidade originária estrangeira, em virtude de nascimento (jus soli) ou de ascendência (jus sanguinis). Isto significa que todo indivíduo que, no momento de seu nascimento, já detinha direito a cidadania diferente da brasileira, reconhecida por Estado estrangeiro, poderá mantê-la sem conflito com a legislação brasileira."

    Und dann noch:

    "SE VOCÊ É CIDADÃO BRASILEIRO, NUNCA SE ESQUEÇA QUE DEVERÁ SEMPRE ENTRAR E SAIR DO TERRITÓRIO BRASILEIRO APRESENTANDO SEU PASSAPORTE BRASILEIRO (E NÃO O ESTRANGEIRO)."


    DUPLA NACIONALIDADE

    Gruss
    Thomas

  4. #22
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
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    BW- Böblingen / D
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    22

    Standard AW: Namensrecht / Nationalität

    Zitat Zitat von sfio Beitrag anzeigen
    Hallo!

    Habe noch etwas für Dich gefunden:

    "Não há qualquer restrição quanto à múltipla nacionalidade de brasileiros que possuam nacionalidade originária estrangeira, em virtude de nascimento (jus soli) ou de ascendência (jus sanguinis). Isto significa que todo indivíduo que, no momento de seu nascimento, já detinha direito a cidadania diferente da brasileira, reconhecida por Estado estrangeiro, poderá mantê-la sem conflito com a legislação brasileira."

    Und dann noch:

    "SE VOCÊ É CIDADÃO BRASILEIRO, NUNCA SE ESQUEÇA QUE DEVERÁ SEMPRE ENTRAR E SAIR DO TERRITÓRIO BRASILEIRO APRESENTANDO SEU PASSAPORTE BRASILEIRO (E NÃO O ESTRANGEIRO)."


    DUPLA NACIONALIDADE

    Gruss
    Thomas
    Danke Thomas für die viele Mühe!!!

    Mittlerweile, nach nur einen Tag (Respekt!), habe ich schriftliche Antwort vom Konsulat.

    Die Antwort deckt sich mit deinen Ausführungen.

    "Sehr geehrter Herr Xxxxxx,

    das Recht auf die brasilianische Nationalität wird mit der brasilianischen
    Geburtsregistrierung ohne weiteres bestätigt, auch wenn das Kind eine andere
    Nationalität beibehält.

    Mit freundlichen Grüßen,

    Registrierungsabteilung"

 

 
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