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Namensrecht / Nationalität: Hallo, leider bin ich nicht richtig fündig geworden. Auf die Gefahr der Wiederholung hin : Wir wohnen in D. Wir haben 2008 in D nach brasilianischen Recht geheiratet und die Ehe ist im Konsulat und in Brasilien registriert. Ich trage weiterhin meinen Familiennamen und meiner Frau wurde mein Familienname Ihrem
  1. #1
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    Standard Namensrecht / Nationalität

    Hallo,

    leider bin ich nicht richtig fündig geworden. Auf die Gefahr der Wiederholung hin :

    Wir wohnen in D.

    Wir haben 2008 in D nach brasilianischen Recht geheiratet und die Ehe ist im Konsulat und in Brasilien registriert. Ich trage weiterhin meinen Familiennamen und meiner Frau wurde mein Familienname Ihrem Familiennamen zugefügt (also sie trägt jetzt einen doppelten Familiennamen ohne Bindestrich).

    Wir erwarten ein Baby.

    Welche Namensgebung für das Baby (Familienname) ist möglich? Also doppelter Familienname (wie meine Frau) oder nur mein "einfacher" Nachname?

    Welche Nationalität (Registrierung der Geburt im Konsulat ist angedacht) hat das Kind? Beide? Muß sich das Kind später (evtl. mit Volljährigkeit) für eine der beiden Nationalitäten entscheiden oder sind beide möglich?

    Vorab vielen Dank!!!


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  2. #2
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    Standard AW: Namensrecht / Nationalität

    Zitat Zitat von Rei dos Palmares Beitrag anzeigen

    Wir haben 2008 in D nach brasilianischen Recht geheiratet

    Wie geht das denn ?
    Geändert von sfio (27. June 2009 um 18:45 Uhr)
    Alle sagten, das das nicht geht. Da kam dann einer, der wusste nicht, das das nicht geht.
    Und der hats dann gemacht.

  3. #3
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    Standard AW: Namensrecht / Nationalität

    Zitat Zitat von washburn Beitrag anzeigen

    Wie geht das denn ?
    ----------------------

    Das konnten wir uns raussuchen!

    Laut beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch: "10. Weitere Vermerke über Ehegatten und die Kinder: Die Namensführung der Ehegatten richtet sich durch Wahl nach brasilianischem Recht: Der Ehemann führt den Familiennamen XXXXXXX, die Ehefrau den Familiennamen XXXXXXX XXXXXXX. Der Standesbeamte XXXXXXX "
    Geändert von sfio (27. June 2009 um 18:45 Uhr)

  4. #4
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    Standard AW: Namensrecht / Nationalität

    Zitat Zitat von washburn Beitrag anzeigen
    Wie geht das denn ?
    Ganz einfach:
    Der Standesbeamte frägt danach und man sagt: Ja!

    Doppelname für das Kind ist möglich, ohne Bindestrich.
    Zuerst Nachname der Frau, dann Nachname des Mannes.

    Gruss
    Thomas
    Geändert von sfio (27. June 2009 um 18:46 Uhr)

  5. #5
    Neuer Benutzer
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    Standard AW: Namensrecht / Nationalität

    Danke Thomas!

    Wie wird es später mit der Nationalität???

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Namensrecht / Nationalität

    Zitat Zitat von sfio Beitrag anzeigen
    Ganz einfach:
    Der Standesbeamte frägt danach und man sagt: Ja!

    Doppelname für das Kind ist möglich, ohne Bindestrich.
    Zuerst Nachname der Frau, dann Nachname des Mannes.
    Verstehe ich das richtig : Man kann in Deutschland nach brasilianischem Recht heiraten ?
    Geändert von sfio (27. June 2009 um 18:47 Uhr)
    Alle sagten, das das nicht geht. Da kam dann einer, der wusste nicht, das das nicht geht.
    Und der hats dann gemacht.

 

 
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