Also ich wäre mir da nicht so sicher, daß du die Aufenthaltsgenehmigung wegen deines Kindes bekommst wenn du getrennt lebst.
Von einem Bekannten weiß ich das die PF bei ihm kontrolliert hat, ob er mit der Mutter des Kindes ehelich zusammen lebt. Die haben dort alles durchgeschnüffelt, Ehebett, Kleiderschränke, Nachbarn wurden befragt usw.



1Danke




