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Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland: Ein Freund von mir aus Brasilien hat nun hier in Deutschland ein Visa als Au Pair.Er ist dabei sich auf den Test Daf vorzubereiten um hier die zulassung zum Hochschulstudium zu erlangen.Ich kenne die Gegend sehr gut aus der er kommt und das ist nicht die schönste.Habe selber jahre dort
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    26.12.2009
    Beiträge
    5

    Standard Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland

    Ein Freund von mir aus Brasilien hat nun hier in Deutschland ein Visa als Au Pair.Er ist dabei sich auf den Test Daf vorzubereiten um hier die zulassung zum Hochschulstudium zu erlangen.Ich kenne die Gegend sehr gut aus der er kommt und das ist nicht die schönste.Habe selber jahre dort gelebt.Er hat Sorge das er,wenn er den Test nicht bestehen sollte,Deutschland verlassen muss und er will doch unbedingt studieren.
    Er hat im Juni Prüfung und sein Au Pair-Visa läuft im August aus.Hat jemand `ne Ahnung wie er sich im Falle des nichtbestehens verhalten soll?


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    Ort
    Belo Horizonte
    Beiträge
    2.588

    Standard AW: Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland

    Oi Heiko,
    das hängt ein wenig davon ab, wie lange er schon als O-Pair hier ist, O-Pair ist nach meiner Kenntnis ja mit Sprachausbildung verbunden. Wenn sich das O-Pair nicht mehr verlängern lässt bleibt die Möglichkeit ein kombiniertes Sprach-Studien-Visum zu beantragen.

    So ist meine Frau ursprünglich nach D gekommen. Deutsch lernen mit dem Ziel später zu studieren. Sie hatte eine Studienberechtigung, da sie bereits einige Jahre in Brasilien studiert hatte, ihr fehlte nur die Sprachprüfung, wobei sie auf C1 hingearbeitet hat, was aber mit DaF vergleichbar ist. Wegen des anschließenden Studiums wurde das Visum erst mal für ein Jahr erteilt, weil das C1 trotz Vollzeitunterricht in einem Jahr kaum zu schaffen ist, wurde es auf 1 1/2 Jahre verlängert. Wir haben dann geheiratet, was eine weitere Verlängerung hinfällig machte, wobei eine Verlängerung dann auch schon viel Goodwill seitens der AB gewesen wäre.

    Der Pferdefuß beim Sprach-/Studentenvisum ist der Nachweis der finanziellen Mittel, da wird jemand eine Verpflichtungserklärung und Wohnraum zur Verfügung stellen müssen. Durch die veränderte Gesetzgebung muss ein Brasilianer wohl nicht mehr wegen der Visa-Grund/Typ-Änderung das Land zur erneuten Beantragung verlassen.

    Sprech direkt mit der zuständigen AB, ihr seid ja dort sowieso erfasst und müsst was unternehmen, wenn das Visum ausläuft, wenn ihr nicht die O-Pair Familie (ihr selber?) in Schwierigkeiten bringen wollt. Wenn man mal per Visum in D drin ist, sah sich meine AB mehr als Unterstützungsverein für meine Frau an und hat uns geholfen, wo es möglich war.

    Gruß
    Tiradentes

    PS: auch wenn der die Prüfung besteht, muss er ja was unternehmen, weil mit dem O-Pair-Visum kann er nicht studieren, dass läuft aus, egal wie die Prüfung verläuft.
    Im übrigen drücken wir die Daumen (meine Frau mit) dass er die Prüfung besteht. Ist eine echt schwere Prüfung. Meine Frau spricht hervortragend deutsch (besser als ich portugieschisch), kann sich unterhalten, versteht komplizierte Sachen im Fernsehen, aber hat die Prüfung nur so ganz knapp geschafft
    Geändert von Tiradentes (9. January 2010 um 12:47 Uhr)

  3. #3
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    08.03.2009
    Beiträge
    1.078

    Standard AW: Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland

    Zitat Zitat von heikoalemao Beitrag anzeigen
    Ein Freund von mir aus Brasilien hat nun hier in Deutschland ein Visa als Au Pair.Er ist dabei sich auf den Test Daf vorzubereiten um hier die zulassung zum Hochschulstudium zu erlangen.Ich kenne die Gegend sehr gut aus der er kommt und das ist nicht die schönste.Habe selber jahre dort gelebt.Er hat Sorge das er,wenn er den Test nicht bestehen sollte,Deutschland verlassen muss und er will doch unbedingt studieren.
    Er hat im Juni Prüfung und sein Au Pair-Visa läuft im August aus.Hat jemand `ne Ahnung wie er sich im Falle des nichtbestehens verhalten soll?
    Wenn er nicht illegal hierbleiben möchte, muß er bis zum Ablauf seines Visums ausreisen, ganz einfach. Aber das Studieren kann er im Falle eines illegalen Aufentalts eh' vergessen, unabhängig von irgendeinem Test. Sollte dieser Test aber die einzige Zulassungshürde zum Studium sein, dann rate ich ihm, bis Juni fleißig zu lernen, damit er besteht.

    Boa Sorte

    Frankie

    obs.: Und wenn seine Herkunftsgegend so schlimm ist wie Du es schilderst, kann er ja versuchen Asyl zu beantragen, meines Wissens wird das aber für Brasilianer nicht erteilt.
    Geändert von frankieb66 (9. January 2010 um 13:45 Uhr)

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    04.05.2006
    Beiträge
    847

    Standard AW: Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland

    Zitat Zitat von heikoalemao Beitrag anzeigen
    ...Er hat Sorge das er,wenn er den Test nicht bestehen sollte,Deutschland verlassen muss und er will doch unbedingt studieren.....
    Schön und gut aber der DAF Test ist nicht die einzigsten Voraussetzung um in Deutschland studieren zu können. Hat er denn überhaupt schon eine Zusage der Uni für einen Studienplatz? Kann er denn nachweisen das er seinen Lebensunterhalt und das Studium finanzieren kann? Immerhin gelten als Student andere Vorschriften bzgl. Arbeit, da ist dann nix mehr mit Au Pair spielen oder so, da darf er max. 90 ganze Tage pro Jahr abreiten, bzw. 180 halbe Tage, wenn ich mich da nicht irre.

    Vielleicht sollte er sich ersteinmal über die Studienvoraussetzungen für Ausländer informieren. Die Seite des DAAD ist sehr gut dafü: DAAD - Deutscher Akademischer Austausch Dienst



    P.S. Studieren kann man auch sehr gut in Brasilien!


  5. #5
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
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    Beiträge
    434

    Standard AW: Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland

    Zitat Zitat von Tiradentes Beitrag anzeigen
    Im übrigen drücken wir die Daumen (meine Frau mit) dass er die Prüfung besteht. Ist eine echt schwere Prüfung. Meine Frau spricht hervortragend deutsch (besser als ich portugieschisch), kann sich unterhalten, versteht komplizierte Sachen im Fernsehen, aber hat die Prüfung nur so ganz knapp geschafft
    Es gibt so'n Probetest vom Goetheinst. im Internet, da habe ich selbst als Deutscher nur 80 % geschafft. Viele Fragen sind eindeutig zweideutig und man kann nicht erkennen was die eigentlich wissen wollen. Noch 5 % weniger und ich hätte auswandern müssen...

    @heikoalemao: Wahrscheinlich muss er sowieso erst zum Studienkolleg. Ich würde zuerst mit der Sprachschule sprechen, die sollten da auch Hilfestellungen geben können. Wenn ihr wisst was er studieren möchte und wie der Weg dorthin aussieht, dann zur AB, so wie Triadentes geschrieben hat. Wenn er zur AB geht und nicht weiß was er eigentlich möchte, also weder was er studieren möchte, noch wie das funktioniert, dann dürfte das keinen guten Eindruck hinterlassen. Ich würde mich also spätestens drei Monate vor Ablauf seines Visums mit der AB in Verbindung setzen um das Studentenvisum zu beantragen. Wenn er eine Verpflichtungserklärung oder ein Sperrkonto hat, sowie einen Nachweis über eine Wohnung, dann dürfte das prinzipell kein Problem sein.
    heikoalemao sagt Danke.

  6. #6
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    26.12.2009
    Beiträge
    5

    Standard AW: Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland

    Vielen Dank für die nützliche Info,blos - sag mal,was ist denn in diesem Fall ein Sperrkonto?

 

 
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