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Thema: Ein- und Ausreise Brasilien

Hallo Leute! Unser Sohn ist in Brasilien geboren und lebt jetzt mit seiner Mutter bei mir in D. Er besitzt einen brasilianischen Reisepass und einen deutschen. Der brasilianische jedoch ist abgelaufen. Nun müssen wir aber kurzfristig nach Brasilien reisen. Nun meine Frage. Benötigt er zwingend einen brasilianischen Pass, oder kann ...

  1. #1
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    Standard Ein- und Ausreise Brasilien

    Hallo Leute!

    Unser Sohn ist in Brasilien geboren und lebt jetzt mit seiner Mutter bei mir in D. Er besitzt einen brasilianischen Reisepass und einen deutschen. Der brasilianische jedoch ist abgelaufen. Nun müssen wir aber kurzfristig nach Brasilien reisen.
    Nun meine Frage.

    Benötigt er zwingend einen brasilianischen Pass, oder kann er ohne Probleme mit dem deutschen Pass als Tourist einreisen.
    Meine Mulher behauptet steif und fest, dass es in BRA Probleme bei der Einreise gibt wenn er keinen brasilianischen Pass hat, da er in BRA geboren ist und somit auc h brasilianischer Staatsbürger sei.


    HÜÜÜÜÜÜÜÜÜLFE!!!!
    MfG Fiedel

    "Ist mir völlig egal wer Dein Vater ist, aber während ich angle, läufst Du
    hier nicht übers Wasser!"
    (Zitat aus dem 1. Jahrhundert, Autor unbekannt)

  2. #2
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    Standard AW: Ein- und Ausreise Brasilien

    Zitat Zitat von Fiedel Beitrag anzeigen
    Benötigt er zwingend einen brasilianischen Pass, oder kann er ohne Probleme mit dem deutschen Pass als Tourist einreisen.

    Offiziell JA! Er braucht ZWINGEND einen bras. Pass.

    Zitat Zitat von Dt. Botschaft Brasília
    Es wird darauf hingewiesen, dass Reisende, die neben der deutschen auch die brasilianische Staatsbürgerschaft besitzen, nur mit einem brasilianischen Reisepass nach Brasilien ein- und ausreisen können. Besonders wenn Sie in Brasilien geboren sind, oder eines ihrer Elternteile Brasilianer ist,...
    Deutsche Botschaft Brasília - Einreisehinweise für deutsch-brasilianische Doppelstaater
    Aber als bras. Staatsbürger der nach BRA zurückkehrt, dürfte es selbst mit einem abgelaufenen Pass KEINE Probleme geben. Schliesslich kann man einem Staatsbürger nicht die Einreise ins eigene Land verwehren.

    Ihr zeigt den abgelaufenen bras. Pass NUR bei der Einreise in BRA vor, sonst nirgends, weder bei Check-in noch bei der Passkontrolle in Deutschland.

    In der Praxis kann es durchaus auch klappen das er als dt. Tourist nach BRA einreist. Wenn der Hiwi im Auftrag der Polícia Federal nicht genau in den Pass schaut und auf den Geburtsort achtet. Klar das er dann nicht zusammen mit seiner Mutter bei der Passkontrolle ansteht, sondern mit Papa.

    Allerdings müsst Ihr Euch dann während dem Brasilienaufenthalt um einen neuen Pass für das Kind bemühen, denn AUSREISEN, kann er zu 99% nicht mit dem dt. Pass.
    Bei der Ausreise wird sehr scharf kontrolliert, ausserdem muss er dann zusammen mit BEIDEN Elternteile durch die Passkontrolle, sonst will die PF die AUTORIZAÇÂO DE VIAGEM des fehlenden Elternteils sehen. Und spätestens dann fällt auf das die Mutter Brasilianerin ist und demzufolge auch das Kind!!!


  3. Dieses Mitglied bedankt sich bei BRAZILIANT für diesen Beitrag.

    Fiedel (30. January 2010)

  4. #3
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    Daumen hoch Ein- und Ausreise Brasilien

    Oi,
    das Kind hat zwei Staatsbürgerschaften bis zum 18. Lebensjahr.

    Er kann mit seinen Deutschen Pass in Brasilien einreisen, als Deutscher, und bis zu 3 Monate wie ein Turist bleiben.

    Den brasilianischen Pass braucht er in diesem Fall nirgends vorzeigen, da er noch minterjährig ist. Er muß sich nur mit 18 Jahren für eine Staatsbürgerschaft entscheiden und dann den Deutschen, oder den brasilianischen Pass abgeben.

    Also mit dem Deutschen Pass durch die Passkontrolle und in Brasilien den Brasilianischen Pass verlängern lassen. Diese Wahlmöglichkeit hat das Kind bis zum 18. Lebensjahr.

    Alles OK?

    Derzeit hat er doppelte Staatsangehörigkeit.

    Boa Viagem
    Geändert von basis55 (10. February 2010 um 00:32 Uhr)

  5. #4
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    Standard AW: Ein- und Ausreise Brasilien

    Zitat Zitat von basis55 Beitrag anzeigen
    Oi,
    ....Er muß sich nur mit 18 Jahren für eine Staatsbürgerschaft entscheiden und dann den Deutschen, oder den brasilianischen Pass abgeben...
    Komisch, ich habe einen deutschen Kumpel in Sao Paulo und dessen Sohn ist schon über 20 Jahre und der hat einen deutschen und brasilianischen Reisepass. Und dem zu Folge auch beide Staatsbürgerschaften.

    Salut
    Shroeder
    Au royaume des aveugles, les borgnes sont rois.

  6. #5
    Moderator Benutzerbild von buggyman
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    Ausrufezeichen AW: Ein- und Ausreise Brasilien

    @ basis 55 : die doppelte staatsangehörigkeit für brasilianer ist gängige praxis !!
    bevor du hier deine tipps abgibst , solltest du dir mal die entsprechenden gesetze anschauen . was du gepostet hast , entspricht in keinster weise den tatsachen und geltenden gesetzen ( " ist alles falsch " )!!!!!!!!!!!

    hier im forum wurden schon mehrfach ( brasilianisch/deutsch ) threads bzgl. der doppelstaatsbürgerschaft eröffnet - solltest dir mal die zeit nehmen , ein bisschen rumzustöbern und nicht vorschnell posten .......
    Geändert von buggyman (10. February 2010 um 11:34 Uhr)

  7. #6
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    Standard AW: Ein- und Ausreise Brasilien

    Zitat Zitat von basis55 Beitrag anzeigen
    Oi,
    das Kind hat zwei Staatsbürgerschaften bis zum 18. Lebensjahr.

    Er muß sich nur mit 18 Jahren für eine Staatsbürgerschaft entscheiden und dann den Deutschen, oder den brasilianischen Pass abgeben.

    Das stimmt so NICHT!

    Das gilt für das s.g. OPTIONSMODELL, wenn BEIDE Elternteile Ausländer sind und wenigstens einer von beiden wenigstens 8 Jahre legal in Deutschland lebt, zum Zeitpunkt der Geburt. DANN, und nur dann können die Eltern das Optionsmodell wählen.

    Ist aber ein Elternteil Deutsch und der ander Brasilianer, dann hat das Kind AUTOMATISCH und auf Lebenszeit, BEIDE Staatsangehörigkeiten. Sprich es muss sich nicht für eine Entscheiden!!!


  8. #7
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    Standard AW: Ein- und Ausreise Brasilien

    Zitat Zitat von shroeder Beitrag anzeigen
    Komisch, ich habe einen deutschen Kumpel in Sao Paulo und dessen Sohn ist schon über 20 Jahre und der hat einen deutschen und brasilianischen Reisepass. Und dem zu Folge auch beide Staatsbürgerschaften.
    Das ist auch RICHTIG so, siehe meine Antwort oben!

    Denn ich gehe davon aus das die Mutter Brasilianerin ist, bzw. der Sohn in BRA geboren wurde. In diesem Fall greift das OPTIONSMODELL nicht!

    Davon abgesehen glaube ich eher das basis55 da etwas verwechselt hat, bzw. nicht Bescheid weiss!


  9. #8
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    Reden AW: Ein- und Ausreise Brasilien

    Bislang war die Diskussion auf theoretischer Ebene.

    Meine Frau reiste schon x-mal mit den Kindern nach Brasilien. Sie hatte den Brasi Pass, die Kinder jeweils einen deutschen gezeigt, obwohl die Kinder beide Staatsangehörigkeiten haben.

    Auf die Frage, wo denn der Brasilianische Pass sei, antwortete meine Frau immer, dass sie die Kinder nicht auf dem Konsulat registriert habe.

    Bei der Ausreise war ich immer dabei, auch dort gab es bislang keine Probleme.

    Abracos
    Chato

    PS Dies ist natürlich keine Garantie, dass das immer so funzt

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    Fiedel (19. March 2010)

  11. #9
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    Standard AW: Ein- und Ausreise Brasilien

    Zitat Zitat von chato Beitrag anzeigen
    Bislang war die Diskussion auf theoretischer Ebene.

    Meine Frau reiste schon x-mal mit den Kindern nach Brasilien. Sie hatte den Brasi Pass, die Kinder jeweils einen deutschen gezeigt, obwohl die Kinder beide Staatsangehörigkeiten haben.

    Auf die Frage, wo denn der Brasilianische Pass sei, antwortete meine Frau immer, dass sie die Kinder nicht auf dem Konsulat registriert habe.

    Bei der Ausreise war ich immer dabei, auch dort gab es bislang keine Probleme.

    Abracos
    Chato

    PS Dies ist natürlich keine Garantie, dass das immer so funzt
    Ganz genau, hier liegt der Vorteil!

    Meine Wette, wenn Deine Frau versucht alleine mit den Kindern aus BRA AUSZUREISEN und dann wiederum nur die dt. Pässe der Kids vorzeigt, das es 100%ig Touble gibt !

    Wenn´s ganz dick kommt wird die PF darauf bestehen, das zuerst bras. Pässe für die Kinder besorgt werden bevor die Ausreise gestattet wird.

    Übrigens, der Spruch die Kinder seien nicht beim bras. Konsulat in D registriert, taugt nur um unwissende Hiwis der PF abzuspeisen.
    Denn es ist völlig unerheblich ob die Kinder beim Konsulat registriert sind oder nicht, denn die bras. Staatsangehörigkeit haben sie seit Geburt. Fertig aus! Somit sind sie auch dazu verpflichtet sich an geltendes Recht zu halten.
    Die bras. Staatsbürgerschaft erhält man nicht erst durch die Registrierung beim Konsulat.


  12. Dieses Mitglied bedankt sich bei Cônsul für diesen Beitrag.

    Fiedel (19. March 2010)

  13. #10
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    Daumen hoch Ein- und Ausreise Brasilien

    Condor
    Zitat Zitat von buggyman Beitrag anzeigen
    @ basis 55 : die doppelte staatsangehörigkeit für brasilianer ist gängige praxis !!
    bevor du hier deine tipps abgibst , solltest du dir mal die entsprechenden gesetze anschauen . was du gepostet hast , entspricht in keinster weise den tatsachen und geltenden gesetzen ( " ist alles falsch " )!!!!!!!!!!!

    hier im forum wurden schon mehrfach ( brasilianisch/deutsch ) threads bzgl. der doppelstaatsbürgerschaft eröffnet - solltest dir mal die zeit nehmen , ein bisschen rumzustöbern und nicht vorschnell posten .......
    Ich habe ein Deutsch-Brasilianisches Kind und da ist es so.
    Für aktuelle rechtssichere Auskünfte sollte man sich an Brasilianische Bootschaft oder ans Ausländeramt wenden. Die Bestimmungen können sich im laufe der Zeit auch schon mal ändern.

    Boa Viagem

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