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Rentenanspruch: Liebe Freunde, habe aus gegebenen Anlaß mal eine Frage: Bei mir in der Ehe haben sich neue Fakten ergeben. Es gibt Überlegungen ob ich nach Curitiba auswandere. Bin da aber noch total in den Anfängen der Überlegung. Jetzt meine Frage: Ich habe mir bis jetzt bestimmte Rentenansprüche erarbeitet. Sowohl gesetzliche
  1. #1
    Benutzer
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    11.12.2007
    Beiträge
    57

    Standard Rentenanspruch

    Liebe Freunde,

    habe aus gegebenen Anlaß mal eine Frage:

    Bei mir in der Ehe haben sich neue Fakten ergeben.
    Es gibt Überlegungen ob ich nach Curitiba auswandere.
    Bin da aber noch total in den Anfängen der Überlegung.

    Jetzt meine Frage: Ich habe mir bis jetzt bestimmte Rentenansprüche erarbeitet. Sowohl gesetzliche Rente wie auch Betriebsrente.
    Da steht ja immer der aktuelle Betrag und der Betrag den man zum Eintritt in das Rentenalters bekommt. Wenn man natürlich weiterhin in Beruf ist.
    Wenn ich jetzt auswandern würde, bleibt dann der Rentenanspruch bestehen - der bis jetzt erarbeitet wurde. Dieser wird mir dann im Renteneintrittsanlter ausgezahlt??
    Ich verliere also nichts und hätte noch eine kleine (mittlere) Absicherung im Alter! in Brasilien!
    Danke
    Geändert von Waldner (9. March 2010 um 19:27 Uhr)


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    28.10.2003
    Beiträge
    348

    Standard AW: Rentenanspruch

    Das ist abhängig von vielen Faktoren.
    Insbesondere kommt es darauf an, welches Alter man hat & wie viele Jahre man wieviel eingezahlt hat.

    Auch bei der Betriebsrente muss man (mein AG) mindestens 10 Jahre eingezahlt haben und 35 Jahre alt sein. Sonst gibt es nichts.

    Für sichere Auskünfte am besten die Rentenstelle kontaktieren. Die können auch sagen, was (voraussichtlich) herauskommt, wenn man ab sofort nichts mehr einzahlt. Die haben sogar recht kurze Reaktionszeiten. (Gratis-Nr. 0800-100048070 - Unterlagen bereithalten, z.B. letzter Bescheid oder mindestens die SV-Nummer)

    Bei der Betriebsrente mal in den Unterlagen schauen - da müsste auch etwas stehen zu den Regulatorien.

    VG rave_66
    Waldner sagt Danke.
    Es wurde schon alles gesagt.
    Aber noch nicht von allen.

  3. #3
    Benutzer
    Registriert seit
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    NRW
    Beiträge
    40

    Standard AW: Rentenanspruch

    Um einen Rentenanspruch zu haben, musst du 60 Monate in die Rentenkasse einbezahlt haben. Rentenanspruch hast du bei Erreichen des Renteneintrittsalters . Einfach mal deinen Rententräger fragen, die geben gerne Auskunft, wieviel Rente du erwarten kannst.

    Bei der Betriebsrente kommt es auf die jeweilige Regelung an, die deine Firma abgeschlossen hat. Ab wann sie gezahlt wird steht auch in der Versorgungsordnung.

    Brazil
    Waldner sagt Danke.

  4. #4
    Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    11.12.2007
    Beiträge
    57

    Standard AW: Rentenanspruch

    Danke,

    werde dieses Jahr meinen 50.Geburtstag feiern. Habe also schon lange eingezahlt und war nie arbeitslos.
    Werde die Ratschläge annehmen und mal nachforschen!
    Müßte also noch ca. 15 Jahre arbeiten bzw. auf Rente warten.

    Bis dahin müßte es dann auch ein Rentenabkommen mit Brasilien geben.

    Waldner

  5. #5
    User_11889
    Gast

    Standard AW: Rentenanspruch

    Wenn man sich aber so ansieht, was alles an Ideen herumgeistert, ist natuerlich die Frage:

    Wird man als 50jaehriger schnell genug alt, um dem demografischen Wandel in der Bevoelkerungsstruktur hinterher zu kommen?

    Der Bevoelkerungsforscher Herwig Birg moechte innerhalb der naechsten Jahrzehnte eine Anhebung auf 74 Jahre sehen, und Ex-Familienministerin Ursula von der Leyen will jetzt schon am Rentenalter ruetteln (Von der Leyen: Rente mit 67 kommt auf Prüfstand - Deutschland - FOCUS Online)

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    19.07.2006
    Ort
    Belo Horizonte
    Beiträge
    2.588

    Standard AW: Rentenanspruch

    Oi Waldner,
    natürlich bleibt deine Rentensspruch bestehen, allerdings richtet sich die Höhe der Rente sehr stark nach deinem Verdienst der letzten 10 Jahre vor Renteneintritt, da sollte man möglichst an der Sozialversicherungsgrenze liegen. Da du dann die letzten 15 (bzw. für dich ja schon bis 67 dann 17) Jahre aber dann gar nichts mehr eingezahlt hast, sähe das mies aus.

    Gruß
    Tiradentes (der ein wenig näher dran ist)
    Waldner sagt Danke.

 

 
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