Genau so ist es!
Sollte die PERMANÊNCIA nach 2 Jahren abwesenheit verfallen beantragst Du eine s.g. REPUBLICAÇÃO Deines alten Antrags. Das ist zwar im Endefekt nichts anderes als einen neuen Antrag mit allen dazu erforderlichen Unterlagen zu stellen. Kann aber u.U.schneller bearbeitet werden als ein kompl. neuer Antrag.
Übrigens wenn Ihr ohnehin nur 1 Jahr in BRA bleiben werdet, wird in dieser Zeit Dein Antrag auf PERMANÊNCIA vermutlich sowieso nicht bearbeitet sein. Sprich es wird schon etwas länger als nur 1 Jahr dauern bis Dein Antrag im DOU veröffentlicht wird. Aber wenigstens kannst Du auf diese Weise 1 Jahr oder wielange es auch immer dauert bis der Antrag durch ist legal in BRA bleiben, was ja als Tourist nicht möglich wäre.
![]()



1Danke

