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Aberkennung visto permanente?: Hallo, ich bin gerade dabei, auf Grundlage einer Familienzusammenführung mit meiner brasilianischen Frau ein visto permanente in Sao Paulo zu beantragen. Nachdem wir nun alle Dokumente wie hier von der Policia Federal gefordert beisammen haben, stellt sich mir eine grundsätzliche Frage zu diesem Visum: Wir möchten eigentlich nur etwas über
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    11

    Frage Aberkennung visto permanente?

    Hallo,

    ich bin gerade dabei, auf Grundlage einer Familienzusammenführung mit meiner brasilianischen Frau ein visto permanente in Sao Paulo zu beantragen. Nachdem wir nun alle Dokumente wie hier von der Policia Federal gefordert beisammen haben, stellt sich mir eine grundsätzliche Frage zu diesem Visum: Wir möchten eigentlich nur etwas über ein Jahr hier leben und uns dann nach Deutschland aufmachen. Auf der Seite des Justizministeriums findet sich ein Hinweis dazu, unter welchen Bedingungen man ein visto permanente nach zweijähriger Abwesenheit aus Brasilien wiederbeantragen kann. Diese würde ich definitiv nicht erfüllen (Artikel 2 der Resolução Normativa n° 05/97 do Conselho Nacional de Imigração in Verbindung mit Artikel 51 von Lei nº 6815/80 - Lei dos Estrangeiros no Brasil):

    (Da ich keine Links setzen darf, kann ich nur bitten, in Google "Perdeu a condição de permanente por ausência ininterrupta por período superior a dois anos" (mitsamt Anführungsstrichen) einzugeben und den dritten Treffer zu öffnen.)

    Da ich noch jung bin, meine Frage: Wenn ich wider Erwarten über einen Zeitraum von zwei Jahren nicht wenigstens einmal zwischendurch nach Brasilien einreise, verliere ich dann jeglichen Anspruch auf ein visto permanente, obwohl ich eigentlich weiterhin die Voraussetzungen zur gewöhnlichen Neubeantragung eines solchen erfülle? Was wäre denn am Übersiedeln nach Deutschland so verwerflich? Hat da jemand Erfahrung? Ich begreife diesen Passus nicht, da mir auch keine entsprechenden Einschränkungen für Ehegattennachzug nach Deutschland bekannt sind. Klingt irgendwie so unzeitgemäß, dass ich meiner eigenen Interpretation der Rechtslage nicht trauen mag.

    Viele Grüße
    koyaani


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  2. #2
    Moderator
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    1.633

    Standard AW: Aberkennung visto permanente?

    Hallo,

    nach 2 Jahren verfällt lediglich dein altes Visum. Wenn du die Visumsbedingungen erfüllst, kannst du natürlich jeder Zeit ein neues Visum beantragen.
    koyaani sagt Danke.
    Man sieht sich,
    in der Unterschicht.


  3. #3
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

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    Daumen hoch AW: Aberkennung visto permanente?

    Hallo Lemi,

    vielen Dank für die Info. So ergibt es auch irgendwie Sinn. Hätte das Justizministerium den Leser ja auch darauf hinweisen können an der Stelle, wo es von jemandem nach Verlust des Visums eine ganz andere Liste von Rechtfertigungen verlangt. Ich gehe davon aus, dass diese für ein vereinfachtes Verfahren gedacht sind, für das man die ursprüngliche Grundlage der Visumserteilung nicht mehr braucht, sondern nur darauf verweist, dass man die permanencia schon einmal hatte und nun eines dieser Dinge wie Studium oder Staatsdienst für Brasilien im Ausland absolvierte.

    Dann kann ich mich ja guten Gewissens wieder auf der Policia Federal in die Schlange stellen.

    Koyaani

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
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    Berlin
    Beiträge
    256

    Standard AW: Aberkennung visto permanente?

    Oi koyaani,

    in Deutschland gibt es einen ähnlichen Passus. Ist der AE-Inhaber mehr als 6 Monate ausserhalb Deutschlands und hat dies nicht der ABH gemeldet, erlischt die AE und sie muss neu beantragt werden mit all dazugehörigem Papierkram. Dies bezieht jedoch wahrscheinlich auf befristete AE´s bis 3 Jahre. Wie sich das bei einer unbefristeten AE verhält weiss ich nicht, aber die bekommt deine Frau eh nicht bei der Erstbeantragung.So ist jedenfalls mein bisheriger Kenntnisstand.

    Bom fim de semana!!!

    mfg Daniel


  5. #5
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    18.03.2010
    Beiträge
    11

    Standard AW: Aberkennung visto permanente?

    Hallo Daniel,

    dankeschön. Daass man ein solches Visum verlieren kann, hielt ich aber gar nicht für verwunderlich. Ich hatte nur die Seite des Justizministeriums und das entsprechende Gesetz gesehen, auf dessen Grundlage man nach Verlust der Permanencia nach zweijähriger Abwesenheit eine Neuausstellung beantragen kann. Aber wahrscheinlich berufen sich so wenige Leute auf die dort genannten äußerst speziellen Rechtfertigungen, dass kaum jemand diese Regelung nutzt. Die Dame von der Botschaft hatte meine Frage irgendwie auch nicht so ganz verstanden.

    Aber ich sah mich doch genötigt, einmal nachzufragen. Einem Land, das seinen Bürgern den Reisepass verweigert, weil sie einmal nicht zur Wahl gegangen sind, traue ich ehrlich gesagt alles zu.

    Koyaani

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
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    Ort
    Belo Horizonte
    Beiträge
    2.588

    Standard AW: Aberkennung visto permanente?

    Zitat Zitat von koyaani Beitrag anzeigen
    Einem Land, das seinen Bürgern den Reisepass verweigert, weil sie einmal nicht zur Wahl gegangen sind, traue ich ehrlich gesagt alles zu.
    Koyaani
    Das Land verweigert dem Bürger nicht den Pass, sondern zwingt ihn, seinen Wahlstatus in Ordung zu bringen. Ist der, obwohl nicht gewählt, in Ordung, gibt es auch den Pass. Diese Sanktion ist die geringste, die kaum einen Brasilianer interessiert oder abschreckt, andere sind da ein wenig schmerzender.
    Ist halt ein Problem, wenn man keine Meldepflicht hat (und kein Zentralregister und ...und...)

    Aber lass uns ruhig unsere Vorurteile bezüglich Brasilien pflegen, zuzutrauen ist Brasilien alles.

    Gruß
    Tiradentes

 

 
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