Hallo,
ich bin gerade dabei, auf Grundlage einer Familienzusammenführung mit meiner brasilianischen Frau ein visto permanente in Sao Paulo zu beantragen. Nachdem wir nun alle Dokumente wie hier von der Policia Federal gefordert beisammen haben, stellt sich mir eine grundsätzliche Frage zu diesem Visum: Wir möchten eigentlich nur etwas über ein Jahr hier leben und uns dann nach Deutschland aufmachen. Auf der Seite des Justizministeriums findet sich ein Hinweis dazu, unter welchen Bedingungen man ein visto permanente nach zweijähriger Abwesenheit aus Brasilien wiederbeantragen kann. Diese würde ich definitiv nicht erfüllen (Artikel 2 der Resolução Normativa n° 05/97 do Conselho Nacional de Imigração in Verbindung mit Artikel 51 von Lei nº 6815/80 - Lei dos Estrangeiros no Brasil):
(Da ich keine Links setzen darf, kann ich nur bitten, in Google "Perdeu a condição de permanente por ausência ininterrupta por período superior a dois anos" (mitsamt Anführungsstrichen) einzugeben und den dritten Treffer zu öffnen.)
Da ich noch jung bin, meine Frage: Wenn ich wider Erwarten über einen Zeitraum von zwei Jahren nicht wenigstens einmal zwischendurch nach Brasilien einreise, verliere ich dann jeglichen Anspruch auf ein visto permanente, obwohl ich eigentlich weiterhin die Voraussetzungen zur gewöhnlichen Neubeantragung eines solchen erfülle? Was wäre denn am Übersiedeln nach Deutschland so verwerflich? Hat da jemand Erfahrung? Ich begreife diesen Passus nicht, da mir auch keine entsprechenden Einschränkungen für Ehegattennachzug nach Deutschland bekannt sind. Klingt irgendwie so unzeitgemäß, dass ich meiner eigenen Interpretation der Rechtslage nicht trauen mag.
Viele Grüße
koyaani



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