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Leben in der Schweiz mit Freundin und deren Kind?: Hallo zusammen Ich bin seit 2 Jahren mit meiner Freundin, welche im Norden Brasilien wohnt zusammen. Sie hat mich schon öfters in der Schweiz besucht und ich Sie in Brasilien. Jedoch darf sie nur immer 2 x 3 Monate pro Jahr in der Schweiz leben, ansonsten back to brasil. Ihre
  1. #1
    Benutzer
    Registriert seit
    21.07.2008
    Beiträge
    85

    Standard Leben in der Schweiz mit Freundin und deren Kind?

    Hallo zusammen

    Ich bin seit 2 Jahren mit meiner Freundin, welche im Norden Brasilien wohnt zusammen. Sie hat mich schon öfters in der Schweiz besucht und ich Sie in Brasilien. Jedoch darf sie nur immer 2 x 3 Monate pro Jahr in der Schweiz leben, ansonsten back to brasil. Ihre Tochter ist nun 4 Jahre alt und stammt von einem Brasilianer, der keine Unterhaltszahlungen leistet. Sie hat deshalb auch das alleinige Sorgerecht.

    Bei uns ist heiraten noch kein Thema, aber was noch nicht ist, kann noch werden. Deshalb habe ich folgende Fragen: Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. Sollte ich meine Freundin heiraten, so kann Sie Ihre Tochter infolge Familiennachzug mit in die Schweiz nehmen und die Tochter kann dann hier eingeschult werden. Nun meine Frage, ich nehme an, dass ich bei der Gemeinde/Kanton ein Schreiben unterzeichnen muss, dass ich für die Tochter sorge, ansonsten wird wohl der Familiennachzug nicht gewährt, richtig? Sollte es einmal zu einer Scheidung kommen, was ich nicht hoffe, müsste ich für meine Frau und Ihre Tochter Unterhaltszahlungen leisten oder nur für meine Frau oder für gar niemanden von beiden?

    Möchte mir trotzdem jetzt schon ein bisschen die Konsequenzen bewusst werden.

    Vielen Dank für Eure Feedback und Stellungsnahmen.

    Beste Grüsse
    Revi


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  2. #2
    Gast_14948
    Gast

    Standard AW: Leben in der Schweiz mit Freundin und deren Kind?

    hallo, also bei einer scheidung nach schweizer recht kommt du ohne unterhaltszahlungen nicht weg. endscheidend ist die natürlich die dauer der ehe.
    es funktioniert z.b. nicht, heiraten und nach drei monaten die scheidung einreichen in der meinung der ehemann zahle dann lebenslang vollen unterhalt
    ich würde mich mal bei der enwanderungsbehörden erkundigen.

  3. #3
    Benutzer
    Themenstarter

    Registriert seit
    21.07.2008
    Beiträge
    85

    Standard AW: Leben in der Schweiz mit Freundin und deren Kind?

    Hallo, nun, für die Ehegattin muss man Unterhaltszahlungen bezahlen, wenn die Ehe lebensprägend war, d.h. meistens ab 5 Jahren. Meine Frage ist, ob ich auch für die Tochter von Ihr, wo ich nicht der Vater bin, Kinderalimenten zahlen müsste? Besten Dank und Gruss

 

 

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