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Es bleibt beim Deutschtest: Der Artikel in der Badischen Zeitung hat zwar einen "tuerkischen Aufhaenger", wuerde aber mit grosser Wahrscheinlichkeit zum gleichen Ergebnis gefuehrt haben, wenn der Klaeger ein deutsch-brasilianisches Eheverhaeltnis zum Ausgangspunkt gehabt haette: Deutschland: Es bleibt beim Deutschtest - badische-zeitung.de
  1. #1
    User_11889
    Gast

    Standard Es bleibt beim Deutschtest

    Der Artikel in der Badischen Zeitung hat zwar einen "tuerkischen Aufhaenger", wuerde aber mit grosser Wahrscheinlichkeit zum gleichen Ergebnis gefuehrt haben, wenn der Klaeger ein deutsch-brasilianisches Eheverhaeltnis zum Ausgangspunkt gehabt haette:

    Deutschland: Es bleibt beim Deutschtest - badische-zeitung.de


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    10.09.2008
    Ort
    Maceió
    Beiträge
    2.671

    Standard AW: Es bleibt beim Deutschtest

    Korrektes Urteil.
    Gruss aus Maceió
    Thomas
    Ferienwohnungen in Maceió:
    www.maceio.at

  3. #3
    Moderator
    Registriert seit
    29.03.2004
    Ort
    Rio/Saarland/Schwaben
    Beiträge
    4.385

    Standard AW: Es bleibt beim Deutschtest

    Scheiß Urteil, aber dazu später mehr von meinen 2centavos
    Rio de Janeiro ist eine Drecksstadt...

  4. #4
    Administrator
    Registriert seit
    28.10.2003
    Ort
    Skandinavische Südsee
    Beiträge
    4.632

    Standard AW: Es bleibt beim Deutschtest

    Moin,
    der geschilderte Fall wirft andere Fragen auf.

    Aber was den Deutschtest angeht halte ich das Urteil für falsch.
    Das Grundrecht auf Ehe ermögliche keine Einreise nach Deutschland, wenn ein Zusammenleben auch im Ausland möglich ist,
    das schränkt die Rechte der Deutschen ein die einen Ausländer heiraten.

    "Ein Sprachkurs in der Türkei mag zwar schwer zu organisieren sein, unmöglich ist er aber nicht"
    ... das trifft dann auf jeden Punkt der Welt zu. Aber diese Organisation kostet ja nach Bildungsstand und Wohnort z.T viel Geld. Damit können nur Menschen die das nötige Kleingeld haben ihren Partner frei wählen. Alle anderen müssen sich einen Partner suchen der in der Nähe von einem Goethe Institut wohnt.

    Aus außenpolitischen Erwägungen dürften bestimmte Ausländer beim Ehegattennachzug bevorzugt werden.
    das bedeutet für mich:
    Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden....
    ... es sei denn das ist außenpolitisch gewollt.

    Haben die ein anderes Grundgesetz wie ich?

    Aber ich möchte auch klar sagen, ich halte die Anforderung für richtig das der Partner in der Lage sein muss sich in Deutschland zu verständigen.
    Aber es gibt in der Regel ohnehin nur eine einjährige AE, die könnte man nur dann verlängern wenn der Sprachtest bestanden wurde.
    Dann hätte alle die gleiche Möglichkeiten Deutsch zu lernen, wer die Chance nicht wahrnimmt hat dann selber Schuld.

    Gruß
    Christian

  5. #5
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    20.09.2007
    Ort
    Morro-Branco/Filderstadt
    Beiträge
    224

    Standard AW: Es bleibt beim Deutschtest

    Bravo.Genau so sehe ich es auch.Grundgesetz? Da kann ich nur lachen.Ja Deutschland braucht keine "ungebildeten Bras."Einfach unglaublich.Wenn ich daran denke,kriege ich nen dicken Hals.Und für diesen Staat arbeite ich seit über 27 Jahren im öffentl.Dienst.Scheisse.

  6. #6
    User_11889
    Gast

    Standard AW: Es bleibt beim Deutschtest

    Das Interessante sind die Ausnahmelaender:

    ...Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, der Republik Korea, Neuseelands,
    der Schweiz und den USA...
    Interessante Kombi fuer die "aussenpolitischen Erwaegungen"! Sind das also die Laender, denen Deutschland nach Moeglichkeit "nicht auf die Fuesse treten moechte"??

    Gefunden auf http://www.daad.de/imperia/md/conten...uwanderung.pdf

    Und es gibt auf der Website der Bundesregierung einen interessanten Absatz aum Ehegattennachzug:

    ...Ausländerinnen und Ausländer, bei denen ein erkennbar geringer Integrationsbedarf besteht, sind vom Nachweis von Sprachkenntnissen befreit. Dies ist beispielsweise bei Personen der Fall, die einen Hoch- und Fachhochschulabschluss besitzen. Ausnahmen gelten auch für anerkannte Flüchtlinge, Bürgerinnen und Bürger der EU sowie Ehegatten von Angehörigen von Staaten, die bisher schon visumsfrei einreisen konnten....
    Quelle: REGIERUNGonline - Das Zuwanderungsrecht

    Hat sich da denn schon jemand einmal darauf berufen, oder sind das wieder nur leere aber schoene Regierungsworte???

 

 
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