Moin,
also zuerst mal zu deinen 2 Staatsbürgerschaften.
Da du beide durch Geburt hast bleiben dir auch beide erhalten.
Du must nichts beantragen und dich auch nicht entscheiden.
Du kannst beide Staastbürgerschaften auf Dauer behalten.
Gruß
Christian
Hallo,
ich hab hier schon einiges zur doppelten Staatsbürgerschaft gelesen (bin aus einem anderem Forum hier her geleitet worden) habe jedoch trotzdem noch ein paar Fragen zur doppelten Staatsbürgerschaft.
Kurz zu mir:
Mein Name ist Pablo, ich bin in Brasilien geboren, habe eine deutsche Mutter und einen brasilianischen Vater (mittlerweile verstorben). Mit 4 Jahren bin ich nach Deutschland gekommen (Trennung) und lebe mittlerweile seit 18 Jahren hier in Deutschland. Ich habe einen brasilianischen Kinderpass (der natürlich längst abgelaufen ist) und eine brasilianische Geburtsurkunde, außerdem schon seit ich hier bin einen deutschen Pass. Jetzt möchte ich nach meinem Abitur nach Brasilien zurückkehren, um Sprache, Verwandte, Kultur und Land neu zu entdecken.
- Laut brasilianischem Recht bin ich Brasilianer, ich sollte ja auch mit der Geburtsurkunde leicht den brasilianischen Pass wiederbekommen.
- Laut deutschem Recht bin ich Deutscher (Abstammungsprinzip? Mutter deutsch, Vater brasilianisch). Auf meinem deutschen Pass steht auch "deutsch" als Nationalität.
Jetzt die Fragen:
- Muss ich den brasilianischen Pass vor der Einreise beantragen, oder genügt mein deutscher Pass auf dem als Geburtsort Jaciara (Brasilien) steht? Ist gegebenfalls die Geburtsurkunde notwendig zur Einreise?
- Eine Einreise nur mit Reisepass und Touristen-Visum(ursprünglich geplant) ist nicht möglich, da ich ja nach brasilianischem Recht Brasilaner bin, oder?
- Wo kann ich die doppelte Staatsbürgerschaft beantragen? Es finden sich zum eigentlichem Antrag sehr wenig Informationen .. Wohin muss ich mich wenden? Wer entscheidet ob ich eine doppelte Staatsbürgerschaft haben darf?
- Angenommen ich beantrage einen neuen, brasilianischen Pass (inkl Wahlschein und was dafür notwendig ist), kann ich dies von Deutschland aus tun, oder kann dies in Brasilien vor Ort unternommen werden? Komme ich überhaupt ins Land ohne brasilianischen Pass?
- Erlischt meine deutsche Staatsbürgerschaft durch den Erwerb der Brasilianischen automatisch? Kann ich mich auf das Abstammungsrecht berufen? (schließlich ist meine Mutter deutsch)
Mein großer Wunsch ist es, beide Nationalitäten zu haben und beide Pässe zu besitzen. Ich möchte jedoch natürlich auf keinen Fall meine deutsche Staatsbürgerschaft durch den Erwerb meiner Brasilianischen verlieren.
Bin über jede Antwort, jeden Tip froh!
Vielen Dank
Geändert von Pablito (26. April 2010 um 16:15 Uhr)
Moin,
also zuerst mal zu deinen 2 Staatsbürgerschaften.
Da du beide durch Geburt hast bleiben dir auch beide erhalten.
Du must nichts beantragen und dich auch nicht entscheiden.
Du kannst beide Staastbürgerschaften auf Dauer behalten.
Gruß
Christian
Themenstarter
Christian.Thiessen:
Wie ..?
So einfach ist das? Ich habe durch Geburt ein Recht auf beide Staatsbürgerschaften? Und sollte ich nun meinen brasilianischen Pass beantragen, kann die Deutsche nicht erlischen?
Es heißt doch, dass wenn man eine andere, nicht-deutsche Staatsbürgerschaft annimmt, die Deutsche erlischt ..? Oder gilt das in meinem Fall nicht?
Fragen über Fragen
Ursinho4711:
Ja, also darüber habe ich mir auch schon Gedanken gemacht. Ich bin hier in Deutschland ausgemustert worden (zu Unrecht, aber so ein Geschenk nimmt man doch gerne)
Danke euch beiden schonmal für die Antwort![]()
Geändert von Pablito (26. April 2010 um 18:39 Uhr)
Themenstarter
Sorry, aber kann mir das bitte jemand genauer erklären .. Ich brauche definitiv keine Beibehaltungsgenehmigung der deutschen Staatsbürgerschaft für den Erwerb eines brasilianischen Passes? Nichtmal eine Eintragung irgendwo? Das läuft völlig seperat? In Deutschland bin ich Deutscher, in Brasilien Brasilianer?
Und warum zählt das Gesetz nach § 17 StAG nicht für mich:
?Die Staatsangehörigkeit geht verloren
1. durch Entlassung (§§ 18 bis 24),
2. durch den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit (§ 25),
3. durch Verzicht (§ 26),
4. durch Annahme als Kind durch einen Ausländer (§ 27),
5. durch Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates (§ 28) oder
6. durch Erklärung (§ 29).
Ich werde mich mit dem Konsulat in Verbindung setzen zwecks Wehrdienst, vielen Dank für den Hinweis :cool: :thumbsup:
Moin,
für Deutschland bist du "normaler" Deutscher, weil einer deiner Eltern Deutsche ist - Punkt.
Für Brasilien zählt das Ganze entsprechend.
Alle Vorschrifen und Außnahmen zählen nur wenn man eine Staatsangehörigkeit annimt - und zwar von sich aus. Also wenn man selber aktiv wird.
Als Deutscher braucht man eine Beibehaltungsgenehmigung und als Ausländer muss man in der Regel (Brasilianer auch nicht - eine von vielen Ausnahmen) seine alte Staasangenhörigkeit aufgeben.
Selbest für Frauen die eine Stadtsagehörigkeit bekommen ohne das Sie selber aktiv geworden sind zählt das nicht. Eine Frau bekommt durch die Heirat mit einem Iraner auch seine Stasangehörigkeit "geschenkt" ob Sie will oder nicht.
Du bemühst dich ja um nichts - Du hast schon durch die Geburt beide Staasangehörigkeiten.
Das ist einfach.
Wie das mit der Wehrpflicht ist kann ich auch nicht sagen - ist aber bestimmt ratsam das hier zu klären. Nicht das du im Urlaub noch einen Abenteuerurlaub dazu bekommst.
Gruß
Christian
Hi,
pablito, Brasilien geht nach "jus solis", d. h. wer in Brasilien geboren wurde ist Brasilianer, auch wenn die Eltern von Mars wären.
Deutschland geht nach "jus sanguis", d.h. wer deutsche Eltern hat ist deutscher, auch wenn er in Timbuktu geboren wird!
Da beides sich nicht "beisst" können die hiervon betroffenen sich glücklich fühlen, wie ich (Made in Germany, born in Brasil)
Ich würde mich an dem nächsten Brasilianischen Konsulat wenden, und mir dort die entsprechende Beratung/Papiere besorgen.
Es kann dir nämlich bei der Ausreise passieren dass als gebürtiger Brasilianer die den Brasilianischen Pass sehen wollen, oder du hast „seeehr“ viel zu erklären und auf gnade des Beamten der Policia Federal zu hoffen.
Die normale Ausweis Rangfolge für einen Brasilianer in Brasilien der das 18 Lebensjahr erreicht hat ist:
a) Personalausweis beantragen
b) Titulo de Eleitor (Wählerschein - Brasilien hat Wahlpflicht)
c) CPF (Steuerkarte-wird überall wo $$$ involviert ist, verlangt)
d) Certificado de reservista ( Nachweis das Wehrdienst geleistet-oder davon freigestellt wurde)
e) Reisepass beantragen
Bei den Frauen entfällt der Certificado de reservista.
Und boa sorte!
..
Deus, do alto de sua sabedoria foi socialista em apenas um fator: na distribuição do tempo; ele é igual para todos.
a gente se fala,![]()
Kalle
wie christian es erklärt hat ist es richtig. du hast beide staatsangehörigkeiten. allerdings könnte es ein problem werden das zu beweisen.
bei meiner frau war es ähnlich wie bei dir. ihr vater deutsch, mutter brasilianerin, geboren in brasilien. brasilianischen pass hatte sie aber bis zum erhalt des deutschen staatsangehörigkeitsausweises hat es genau 11 monate gedauert. fast wöchentlich wurden dokumente nachgefordert. das sind geburts- und heiratsurkunden der eltern und grosselternnur eine kleinigkeit. das ganze muss dann entsprechend übersetzt, beglaubigt, überbeglaubigt und legalisiert werden. war in unserem fall ein ziemlicher aufwand und auch recht kostenintensiv.
viel glück!
mibi
--
Dieser Satz kein Verb.
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