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  • 1 Post By Tiradentes
nach Heirat in den USA nach Deutschland übersiedeln: Einen schönen guten Abend zusammen, ich möchte hier mal kurz mein Problem darlegen in der Hoffnung das mir jemand Rat geben kann.Also meine Tochter(deutsche Staatsbürgerschaft) ist seit zwei Jahren als AuPair in den USA und sie ist seit 1,5 Jahren mit ihrem brasilianischen Freund( brasilianische Staatsbürgerschaft) zusammen.Jetzt im August läuft
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    2

    Standard nach Heirat in den USA nach Deutschland übersiedeln

    Einen schönen guten Abend zusammen,
    ich möchte hier mal kurz mein Problem darlegen in der Hoffnung das mir jemand Rat geben kann.Also meine Tochter(deutsche Staatsbürgerschaft) ist seit zwei Jahren als AuPair in den USA und sie ist seit 1,5 Jahren mit ihrem brasilianischen Freund( brasilianische Staatsbürgerschaft) zusammen.Jetzt im August läuft ihre AuPair Zeit ab und sie muß nach Deutschland zurück.Vorige Woche haben die beiden geheiratet und einen Tag vorher hatte er den Deutschtest am Goetheinstitut, wo er leider durchfiel.Jetzt wollen wir das er in Deutschland eine Sprachschule macht und hier den Test wiederholt.
    Doch leider bekommt meine Tochter vom deutschen Konsulat in New York sich wiedersprechende Aussagen,wir haben das Gefühl sie wollen unsere Tochter hinhalten.Das gleiche absurde in der Ausländerbehörde bei uns zu Hause, da kommen solche Vorschläge er soll erstmal den Test in den USA absolvieren um dann ständig nach Deutschland einzureisen .
    Wir haben für Ihn schon eine Krankenversicherung abgeschlossen,eine Erklärung das wir finanziell für ihn aufkommen verfasst und ihn an einer speziellen Schule angemeldet.
    Was kann ich hier noch machen um den Zweien ein glückliches Zusammenleben zu ermöglichen,da die Behörden ja wahrscheinlich alles unternehmen um dagegen zuhalten.Vielen Dank im voraus.


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  2. #2
    Erfahrener Benutzer
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    2.588

    Standard AW: nach Heirat in den USA nach Deutschland übersiedeln

    Lösung 1 ist natürlich Sprachtest wiederholen und FZF-Visa auf dem Konsulat in USA beantragen.

    Lösung 2 Visa für Sprachstudium/besser noch Studium mit vorheriger Sprachschule beantragen, der berühmte Deutschlandbezug ist ja durch die deutsche Ehefrau wohl gegeben.

    Lösung 3 Als Tourist mit Anzug und Kravatte, Kreditkarte und Hotelbuchung und Reise-KV einreisen und in D dann innerhalb der 90 Tagefrist den Antrag für die AE stellen, gleichzeitig mit Deutschkurs beginnen. Brasilianer können das und müssen nicht vorher nach D zurück.

    Nur aufpassen, dass er bei Eintritt nichts von seiner deutschen Frau erzählt, weil man ihm dann mangelnden Rückkehrwillen unterstellen kann, womit man die Einreise bzw. das Touristenvisum ablehnen könnte.

    Ansich spricht nichts gegen Lösung 3 - oder habe ich was übersehen?

    Gruß
    Tiradentes
    uwe88 sagt Danke.

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Themenstarter

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    Beiträge
    2

    Standard AW: nach Heirat in den USA nach Deutschland übersiedeln

    Viele Dank Tiradentes,eine Frage zum VISA des Sprachstudiums wo müssen sie den VISAantrag stellen in den USA oder in Deutschland.Das Konsulat sagt vorgestern wenn wir ein Nachweis bringen das er eine Sprachschule besucht,geben sie ihm das Sprachvisa,gestern sagte der gleiche Mitarbeiter in New-York dafür sei die Ausländerbehörde in Deutschland zuständig.
    Können den die deutschen Behörden seine Einreise verweigern wenn er angibt seine Frau zu besuchen und ist es nicht normal das ein Ehepaar zusammen leben will !?

  4. #4
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
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    Ort
    Berlin
    Beiträge
    256

    Standard AW: nach Heirat in den USA nach Deutschland übersiedeln

    Oi,

    also ich würde Variante 3 von Tiradentes wählen, habe ich mit meiner damligen Freundin (heutigen Frau) genauso gemacht. Als Touri einreisen, innerhalb der 90 Tage den Kurs erfolgreich absolvieren und dann ab zur netten ABH.Ehefrau besuchen - lieber nicht erwähnen, da dadurch der Rückkehrwille nicht mehr gegeben ist(Beamtendeutsch). Offiziell kann er ja dich besuchen.
    Aber wenn es mit dem Sprachvisa auch geht ohne große Komplikationen(würde mich stark wundern), kann man natürlich auch diese Variante in Betracht ziehen.
    Viel Erfolg!!!

    mfg Daniel


  5. #5
    Erfahrener Benutzer
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    Beiträge
    435

    Standard AW: nach Heirat in den USA nach Deutschland übersiedeln

    Hallo!

    Ich würde Lösung 3 nehmen:

    Keine schlafenden Hunde wecken und einfach nach Deutschland reisen. Das ist ausdrücklich erlaubt:

    Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland in Brasilien - Aufenthalt über 90 Tage

    In D zur Sprachschule gehen und sofort die Ausländerbehörde aufsuchen, den Fall vortragen und die AE beantragen. Ist doch wohl klar, dass ein Ehepartner, der vorher in den USA war, nicht Deutsch kann. Die AB wird entweder die AE ohne Auflagen erteilen oder halt das Zertifikat Deutsch A1 verlangen, was er ja in 3 Monaten bekommen kann, bzw. wird die AB wohl noch einen Aufschub gewähren. Kann natürlich immer passieren das man an irgendwelche schlecht gelaunten Leute gerät ...

    Bei meiner Frau (Brasilianerin) hat die AB nicht mal den Sprachnachweis verlangt (ist aber vorhanden). Aber das ist halt von Sachbearbeiter zu Sachbearbeiter verschieden.

    Aber nicht verrückt machen lassen, gerade zu Zeiten der WM werden Brasilianer sicher herzlich begrüßt!

    Gruß
    Jakobo

  6. #6
    Erfahrener Benutzer
    Registriert seit
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    Belo Horizonte
    Beiträge
    2.588

    Standard AW: nach Heirat in den USA nach Deutschland übersiedeln

    Hallo Uwe,
    wie du siehst, ist der Mehrheit für Lösung 3, aber nimm bitte die Randbedingungen ernst.

    Nur zur Info
    für das Sprachschul-Visum ist in letzter Konsequenz das Konsulat zuständig, dort wird auch der Antrag gestellt. Wenn das Visum im Zusammenhang mit Kostenübernahme, Wohnraumgewährung etc. gestellt wird, ist auch die AB an eurem Wohnort zuständig. Der Antrag pendelt dann zwischen Konsulat und AB hin und her. Wenn die aber merken, dass er schon mit einer Deutschen verheirtatet ist, werden sie den Rückkehrwillen anzweifeln und vorschlagen, gleich ein FzF zu beantragen, wozu er aber wieder das A1 braucht. Ist in diesem Fall purer Bürokratismuss, ich bezweifel aber dass einer der Beteiligten über seinen Schatten springen wird.

    Also Variante 3

    Viel Glück fürs Verfahren und Glückwünsche an das junge Paar.

    Tiradentes

 

 

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