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Thema: Eidesstattliche Versicherung

Hallo liebe Brasilien-Web Member, ich habe eine Frage und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt. Meine brasilianische Verlobte und ich wollen heiraten. Ich habe alle Papiere bei dem Standesamt abgegeben und jetzt fehlt noch eine Eidesstattliche Versicherung meiner Verlobten, dass sie ledig ist. Laut der Standesbeamtin macht es jedes Deutsches ...

  1. #1
    Hohojannes
    Gast


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    Standard Eidesstattliche Versicherung

    Hallo liebe Brasilien-Web Member,

    ich habe eine Frage und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.
    Meine brasilianische Verlobte und ich wollen heiraten. Ich habe alle Papiere bei dem
    Standesamt abgegeben und jetzt fehlt noch eine Eidesstattliche Versicherung meiner Verlobten, dass sie ledig ist. Laut der Standesbeamtin macht es jedes Deutsches Konsulat in Brasilien. Also hat meine Verlobte beim Deutschen Konsulat in Salvador angerufen und dort wurde ihr gesagt, dass sie sowas nicht kennen.
    Nun meine Frage: Wie und wo kann man danach fragen und damit es auch in Deutschland anerkannt wird? Ist ein bisschen armseelig, dass die sowas nicht kennen.
    Evtl. zur Info: Ich wohne in NRW und das Oberlandesgericht Hamm ist für die Erlaubnis der Hochzeit zuständig.
    Hoffe jemand hatte schon einmal dieses Problem und könnte mir weiterhelfen.
    Vielen Dank im Voraus und noch einen schönen sonnigen Tag!



    Gruß

    Jannes

  2. #2
    Administrator Benutzerbild von Christian.Thiessen
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    Standard AW: Eidesstattliche Versicherung

    Moin,
    eigentlich braucht deine Verlobte eine Ehefähigkeitsbescheinigung.
    Und die gibt es nicht.

    Daswegen muss Sie von dieser Pflicht befreit werden, das macht das OLG.
    Die wollen eine Eidesstattliche Versicherung haben.
    Bei meiner Frau hat das damals das Standesamt selber gemacht - oder sonst jeder Notar. Der wird sich ggf. vergewissern das Sie ausreichend deutsch versteht. Vielleicht geht das auch in portugisisch mit anschiesender amtlich beglaubigter Übersetzung, von einem Übersetzter der beim OLG anerkannt ist.

    Vielleicht einfach mal bei OLG anrufen und fragen wie die das gerne hätte.

    Bei uns hat es gereicht das eine Freundin meiner Frau das mündlich übersetzt hat.

    Gruß
    Christian

  3. #3
    Hohojannes
    Gast


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    Standard AW: Eidesstattliche Versicherung

    Hallo Christian.Thiessen!

    Vielen, vielen Dank für deine schnelle Antwort.
    Das Problem, meine Verlobte ist in Brasilien. Wir haben ein Hochzeitsvisum beantragt.
    Das Deutsche Konsulat waretet auf die Antwort vom Ausländeramt.
    Das Ausländeramt stimmt dem Visum nur dann zu, wenn ich eine Anmeldung der Eheschließung beim Standesamt habe. Das Standesamt wird aber die Anmeldung an das Ausländeramt erst dann erteilen, wenn alle Papiere da sind. Ist ein Witz, denn ich habe vor 6 Monaten beim Standesamt nachgefragt, welche Dokumente benötigt werden. Dort stand nichts von diese Eidesstattlichen Versicherung. Naja...aufregen nützt ja nichts.
    Meine Verlobt hat ja die Ledigkeitsbescheiningung einmal : vom Standesamt, die Abschirft und einmal von 2 Zeugen.
    Ich habe die Ausländerbehörde schon einmal angerufen und nachgfragt, ob es nicht gehen würde, wenn meine Verlobte als Tourist kommt und wird dann heiraten, denn wenn das Visum fertig sein wird, bin ich 23742983748923 euro ärmer, habe alle Dokumente 10x angefertigt, weil sie die Gültigkeit verloren haben usw.
    Leider kam die trockene Antwort, dann muss sie zurück und dort ein Ehegattennachzug-Visum beantragen.
    Wie soll das jetzt gemacht werden? Wenn sie das beim OLG machen kann, dann muss ja nach Deutschland...doch dann kann sie ja nach der Eheschließung nicht hier bleiben (laut Ausländerbehörde).
    Kompliziert ist es


    LG

    Jonnas

  4. #4
    Neuer Benutzer Benutzerbild von Rei dos Palmares
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    Standard AW: Eidesstattliche Versicherung

    Zitat Zitat von Hohojannes Beitrag anzeigen
    Hallo liebe Brasilien-Web Member,

    ich habe eine Frage und hoffe, dass Ihr mir helfen könnt.
    Meine brasilianische Verlobte und ich wollen heiraten. Ich habe alle Papiere bei dem
    Standesamt abgegeben und jetzt fehlt noch eine Eidesstattliche Versicherung meiner Verlobten, dass sie ledig ist. Laut der Standesbeamtin macht es jedes Deutsches Konsulat in Brasilien. Also hat meine Verlobte beim Deutschen Konsulat in Salvador angerufen und dort wurde ihr gesagt, dass sie sowas nicht kennen.
    Nun meine Frage: Wie und wo kann man danach fragen und damit es auch in Deutschland anerkannt wird? Ist ein bisschen armseelig, dass die sowas nicht kennen.
    Evtl. zur Info: Ich wohne in NRW und das Oberlandesgericht Hamm ist für die Erlaubnis der Hochzeit zuständig.
    Hoffe jemand hatte schon einmal dieses Problem und könnte mir weiterhelfen.
    Vielen Dank im Voraus und noch einen schönen sonnigen Tag!



    Gruß

    Jannes
    ------------

    Hallo,

    bei uns war das vor 2 Jahren so:

    1. Ledigkeitsbescheinigung beim brasilianischen Standesamt besorgen und ins Deutsche übersetzen lassen (in Salvador beim Deutschen Konsulat ist Herr Beno Celso Lersch, tel. 071 450 1081, lerschba@lersch.com.br, zugelassen)

    2. Dokumente bei Konsulat legalisieren lassen

    3. Geburtsurkunde beim Standesamt holen und vom Dolmetscher ebenfalls ins Deutsche übersetzen lassen

    4. Dokumente bei Konsulat legalisieren lassen

    5. Bescheinigung vom Konsulat ausstellen lassen, dass Herr Beno Celso Lersch bei den zuständigen brasil. Behörden des Bundesstaates Bahia seit dem 20.03.2003 unter den Matrikel Nr. 26 als Öffentlicher Amtlicher Dolmetscher und Übersetzer akkreditiert und zur Fertigung von amtl. Übersetzungen ermächtigt ist.

    6. Alle Dokumente über Dein Standesamt in Deutschland an das OLG zur Befreiung der Erbringung des Ehefähigkeitszeugnisses

    Info für Dich: Wir haben nach brasil. Recht in Deutschland geheiratet, dass bedeutet, meine Frau führt meinen Familiennamen zusätzlich zu Ihren Familiennamen und das ohne den in Deutschland üblichen Bindestrich!

    Übrigends, hilfreich bei mir war immer eine persönliche Vorsprache bei der Ausländerbehörde. Ich habe nie was telef. erledigt.

    Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen!

    Viel Glück und nicht resignieren.

    Gruß R.d.P.

  5. #5
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    Standard AW: Eidesstattliche Versicherung

    Zitat Zitat von Hohojannes Beitrag anzeigen
    Das Problem, meine Verlobte ist in Brasilien. Wir haben ein Hochzeitsvisum beantragt.

    Jonnas
    Hallo
    Meine Frau reiste vor zwei Jahren ganz normal ein, (also ohne Heiratsvisum)
    Sie gab beim Standesbeamten in meinem Wohnort, auf deutsch die eidesstattliche Erklärung ab. Dann wurde alles an das OLG geschickt und nach noch nicht einmal zwei Wochen rief der Standesbeamte wieder an, weil alle Papiere wieder da waren und dann erst machten wir einen Termin. Wir wussten vorher aber schon, dass alles mit einem Heiratsvisum komplizierter wird, deshalb heirateten wir ohne das. Dadurch entstehen weder Vor noch Nachteile. Der ganze Ablauf ist nur leichter und vor allem schneller.

    Viel Glück

    Jürgen

  6. #6
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    Standard AW: Eidesstattliche Versicherung

    Bei mir läuft es aktuell so ab mit dieser EV.
    Hat meine Kleine in BRA handschriftlich aufgesetzt (lt. unserer Standesbamtin in Essen/NRW), beinhaltet Familienstand, abgegeben vor einer brasilianischen Urkundsperson. Kann ein Anwalt/Notar sein, meine war im Konsulat in Recife, hat geklappt. Nebenbei wurden die anderen Urkunden legalisiert, waren insgesamt 176RS.
    Waren eine beglaubigte Kopie des Reisepasses, weil sie mir die Papiere per Post vorher zuschickt (ich sach nur, OLG Hamm), dann die Familienstandsbescheinigung, abgegeben im Cartorio mit 2 Zeugen, wurde auch im Konsulat legalisiert, Geburtsurkunde und Eheurkunde (sie ist geschieden) dito. Ehescheidungsurteil braucht nicht legalisiert werden.
    Fehlt nur noch dieser elendige A1 Test, macht sie dann hier in D`dorf die Prüfung.........
    Laut Konsulat Papiere jetzt alle in Ordnung.
    Ach ja, ich muss ja noch übersetzen lassen, wenn die Plörren hier sind............
    Nebenbei gefragt, kennt jemand nen günstigen Übersetzer, der beim OLG Hamm zugelassen ist?
    Werde auch mal googeln, aber vielleicht hat ja schon einer Erfahrung.

    Gruß joerch

  7. #7
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    Standard AW: Eidesstattliche Versicherung

    Zitat Zitat von Christian.Thiessen Beitrag anzeigen
    Moin,
    Vielleicht geht das auch in portugisisch mit anschiesender amtlich beglaubigter Übersetzung, von einem Übersetzter der beim OLG anerkannt ist.

    Gruß
    Christian
    Yep, das wird anerkannt.
    Gruß Jörg

  8. #8
    Erfahrener Benutzer Benutzerbild von Cônsul
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    Standard AW: Eidesstattliche Versicherung

    Condor
    Zitat Zitat von Hohojannes Beitrag anzeigen
    Hallo Christian.Thiessen!

    Vielen, vielen Dank für deine schnelle Antwort.
    Das Problem, meine Verlobte ist in Brasilien. Wir haben ein Hochzeitsvisum beantragt.
    Deine Freundin kann auch noch folgendes machen, 2 Zeugen bitten (keine Verwandten 1. Grades) zum CARTÓRIO in BRA zu gehen und dort eine Eidesstatliche Erklären abzugeben das Sie (Deine Freundin) ledig (geschieden, verwittwet, ...oder was auch immer) ist.

    Diese Erklärung dann vom dt. Konsulat in Salvador beglaubigen lassen und dann zu Dir nach Deutschland schicken. Evtl. Akzeptiert das die ABH!?

    Ansonsten eben der Weg über das OLG die BEFREIUNG VON DER BEIBRINGUNG DES EHEFÄHIGKEITSZEUGNIS gehen, das müsste das das Standesamt bei dem Ihr heiraten werdet auch wissen. Evtl. sogar die ABH, wenn die sich nicht zu dumm anstellen.


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